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Der Israelit · 1866-11-14 · Heft 46 (14.11.1866) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 46 (14.11.1866)
Date
1866-11-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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752 Der Rabbiner hat die Schochtim zu prüfen und zu autorisiren; können die von Herrn vr. Landsberg geprüften imd autorisirten Schochtim das geringste Vertrauen beanspruchen? Kann ein Mann, der ->2ip '21'N ^Zst, der, wie Herr Thoraschreiber Löb Sulzbach öffMl« erklärt hat, nach jüdischem Gesetze nicht besäMtlst,/ein gütiges Zeugniß abzulegen, einen .Schvchet autorisiren? In der That sind bereits rnehHkre Schwchtim von israel. Gemeinden deS ^LgbHknats - Bezirks Darmstadt dem Herausgeber dieser Blätter zur Prüfung zugeschickt worden, die völlig unfähig waren, ihr Amt zu verwalten, trotzdem sie von Herrn vr. Landsberg erhalten hatten. Gewährt Herr vr. Landsberg wohl genügende Bürgschaft, daß die betreffenden Gemeinden nicht Terephoth und Nebeloth gegessen? Und was soll erst aus den Frauenbädern werden, die der Herr Rabbiner so gering achtet? Aber die Thätigkeit des Rabbiners erstreckt sich noch viel weiter. Was für Religion sollen die Lehrer lehren, die er einsetzt, was für rmnv sollen die Sophrim schreiben, die er autorisirt, wenn es ihm einfallen sollte, neben Rabbi Löb Sulzbach noch andere zu autorisiren? Wir schweigen von ritualen Anfragen, die wohl schwerlich an ihn gelangen werden. Aber von einem andern Punkte können wir nicht schweigen: das sind die Trauungen. Wir wollen über den Vollzug der Trauungen Seitens des Herrn vr. Landsberg nur Einiges nnttheilen: Im verflossenen Frühjahr hatte in der Synagoge zu Darmstadt eine Trauung stattgefunden. Herr Or. I., ehedem Kreisrabbiner zu W., der zufällig zugegen war, fragte nach der vollzogenen Trauung, wo denn die Trauungszeugen seien. Herr vr. Landsberg antwortete: „Sonst pflegen sie immer da zu fein." Damit war die Sache abgemacht; nun aber ist eine Eheschließung, die ohne zwei nach jüdischem Gesetze zuverlässige Zeuge geschehen ist, vollständig ungiltig, und wie oft kömmt es vor, daß bei Trauungen nur Verwandte, die rnip sind, sich befinden! Weßhalb hat man eigentlich dem Rabbiner die Eheschließung übertragen? Nur deßhalb, damit er darüber wache, daß dem jüdischen Religionsgesetze Genüge geschieht. Darf man das von einem Manne erwarten, der selbst die jüdischen Religionsgesetze vernachlässigt? Eine andere interessante Geschichte ist folgende: Bci einer Hochzeit auf dem Lande erlaubte die Mutter der Braut (oder des Bräutigams) aus leicht denkbaren Gründen — es warm niZ 'wn'p — nicht, daß der Bräutigam der Braut den Ring ansteckt, und Herr Rabbiner Di-. Landsberg gibt es zu und vollzieht den Trauungsakt, ohne daß die Braut den Ring empfangen hat!! Erst später, während der Mahlzeit, hat Herr vr. Landsberg das Versäumte nachholen lassen, mit den Worten: „Ich bin nicht so rigoros, sonst müßte« Sie nochmals getraut werden!" Wir glauben nunmehr genugsam auseinandergesetzt zu haben, in welchen Händen sich die religiöse» Angelegenheiten der israel. Gemeinden des RabbinatS Darmstadt befinden, und welch; Folgen daraus erwachsen: in Bezug auf die Speisen, in Bezug auf das eheliche Leben, in Bezug auf die religiöse Erziehung der Kinder, in Bezug auf die Giltigkeit der Ehen und in Bezug auf noch viele andere Angelegenheiten. Da ist es heiligste Pflicht eines jeden Einzelnen, für Abhilfe Sorge zu tragen. Niemand darf da Zurückbleiben. Jeder, dem die heilige Religion unserer Väter am Herzen liegt, muß kraftvoll auftreten und darf keine Anstrengung scheuen, um bei der hohen Regierung zu erwirken, daß es gestattet werde, einen gesetzestreuen Rabbinen für die gesetzestreuen Gemeinden zu engagiren. Mögen die wenigen Reformer in der Stadt Darmstadt Herrn vr. Landsberg, ihren Gesinnungsgenossen, als Rrbbinen behalten. Niemand wird es ihnen verwehren, Niemand wird sie darum beneiden. Mögen aber auch die gesetzestreuen Gemeinden sich freimachen von einem religiösen Zwange, der ihre religiösen Angelegenheiten zerrüttet, ihre religiöse Zukunft zu vernichten droht. In unserm Gottgesegneten Lande herrscht vollständige Gewissensfreiheit; diese ist durch unsere Verfassung 'garantirt. Unserer hohen Negierung liegt es durchaus fern, irgend einen Zwang ausüben zu wollen, der die Zukunft unserer heiligen Religion gefährden könnte. Es kömmt nur darauf an, diese hochwichtige Angelegenheit mit dem Ernst und der Thatkraft zu betreiben, die sie erfordert. „Was sollen wir Landjuden thun," hat der Zeuge Selig in der Restauration „Eisen" gesagt, „wenn der Darmstädter „„Seelenversorger"" verbotene Speisen öffentlich ißt?" Nun, was werdet ihr Landjuden thun? werdet ihr dem Beispiele eures „Sselenversorgers" nachahmen? Da sei Gott vor! — Wollt ihr aber, daß auch eure Kinder dermaleinst die jüdischen Religionsgesetze beobachten, daß eure Haushaltungen der Lehre Gottes gemäß geführt werden können, daß eure Ehen »ach jüdischem Gesetze giltig seien, so sorgt für eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse. Jeder, der muffig die Hände in den Schooß legt, hat die Verantwortung zu tragen! — Leider stehen diese Darmstädter jüdisch-religiösen Zustände nicht vereinzelt da. Die obige Darstellung, die obige Aufforderung gilt für alle Diejenigen, welch» unter ähnlichen Verhältnissen leben.

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