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Der Israelit · 1866-11-07 · Heft 45 (7.11.1866) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 45 (7.11.1866)
Date
1866-11-07
Page
– (sequence 2)
Language
German
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7S6 Zeuge Jsaac Selig aus Bischofsheim a. M., zu Frankfurt a. M. wohnhaft, gab an: „Im Spätjahr 1864 hatte ich einen Bekannten an der Eisenbahn zu erwarten; da es mir kalt wurde, ging ich in die dort belegene nichtjüdische Restauration „Eisen", um ein Glas Bier zu trinken; da sah ich Herrn Rabbiner vr. Landsberg mit einem andern Herrn, der, wie ich spätererfuhr, sein Schwager war, an einem Tische sitzen; der Kellner trug ihnen Speisen auf; ich ging näher und sah, daß es etwas Fleischartiges war, mit weißer Sauce angemacht; welche Speise es war, konnte ich nicht genauerkennen; Herr vr. Landsberg gebrauchte dabei Messer und Gabel, womit er die Speise zerschnitt. Es kann jedoch auch Fisch gewesen sein." Auf Vorhalten des Herrn Oberstaatsprocurators Siebert, daß man ja Fische nicht zu zerschneiden pflege, beharrt der Zeuge bei dem Gesagten. Der Zeuge fährt fort: „Ich war von dem Gesehenen so ergriffen, daß ich zu einem Kellner sagte: Sieh, das ist der Darmstädter „Seelenversorger". Wenn das ein Landrabbiner thut, was sollen da wir Landjuden thun! Im Jahre darauf war ich bei einer Hochzeit in Pfungstadt, wo Herr Landsberg die Trauung vollzog. Da kam es mir so vor, wie wenn er mir nicht gerade in's Gesicht sehen könnte, und weil er in der Trauungsrede so gar fromm und heilig that, so erzählte ich, was ich in der Restauration „Eisen" von ihm gesehen hatte." Hierauf wurde der Zeuge mit Herrn Rabbiner vr. Landsberg confrontirt; der Zeuge beharrt dabei, daß die ihm vorgestellte Perlon mit jener, die damals in der Restauration „Eisin" gegessen habe, identisch sei. Herr vr. Landsberg gibt zu, daß er sehr häufig Ln christlichen Restaurationen Fsschs, Eier, Salat, Butterbrot rc. esse, daß er seinen Schwager und andere Herren, die sich über die jüdischen Speisevorschriften hinwegsetzen — sein Schwager ist Lehrer an der jüdischen Realschule (Philantropin) in Frankfurt a. M. - begleite und dabei sitze, während die Andern essen, aber niemals selbst Fleisch in einer nichtjüdischen Restauration genieße. Es würde dieses, meint der Herr Rabbiner, auch höchst unklug sein, und wenn man ihn auch für freisinnig genug halte, so Etwas zu thun, so solle man ihn doch nicht für so unklug halten! Den Zeugen kenne er gar nicht, und er erscheine ihm so unbekannt, wie wenn er ihn heute zum ersten Male sähe. — Auf Vorhalten des Herrn Präsidenten, ob Zeuge sich nicht geirrt haben könne, ob vielleicht der Begleiter des Rabbinen allein die fraglichen Speisen genossen, dieser aber etwas Anderes gegessen habe, beharrt Zeuge fest bei seiner Aussage, Beide hätten gemeinsam von einer Speise genossen und dazu Messer und Gabel gebraucht. Der zweite Zeuge, Herr Restaurateur Wolf aus Pfungstadt, constatirt nur, daß Zeuge Selig die beregte Angelegenheit in seiner Wirthschaft erzählt und daß der Angeklagte sie in der Synagoge zur Sprache gebracht habe. Der dritte Zeuge. Herr Thoraschreiber Löb Sulzbach aus Darmstadt, soll auf Verlangen des Vertheidigers darüber Auskunft geben, ob er in öffentlicher Versammlung erklärt habe, der Rabbiner vr. Landsberg sei, weil er bedeutende jüdische Religionsgesetze übertrete, unfähig, als Rabbiner zu fungiren. Zeuge: „Allerdings habe ich das gesagt; ich habe erklärt, Herr vr. Landsberg lasse sich Dinge zu Schulden kommen, dre ihn nach jüdischem Gesetze sogar unfähig machen, ein giltiges Zeugniß abzulegen." Präsident: „Was sind das für Dinge?" Zeuge: „Er Übertritt die jüdischen Ehegesetze, da seine Frau kein Frauenbad besucht."*) Präs.: „Können Sie das beweisen?" Zeuge: „Es wird nicht schwer halten, das zu beweisen." Herr vr. Landsberg bittet um's Wort, das ihm auch gewährt wird. vr. Landsberg: „Ich will den Zeugen derMühe des Beweises überheben, dadurch, daß ich mittheile, daß derZeuge Recht hat; meine Frau besucht kein Frauenbad. Aber mein Schwiegervater, ein sehr gelehrter und streng orthodoxer (!) Rabbiner, machte mich auf eine Stelle im Maimonides aufmerksam, worin es heißt, daß bei Lebensgefahr alle Religionsvorschriften zurücktreten müssen. Als ich in Brieg amtirte, wurde meine Frau in Folge des Besuchs des Frauenbades krank; in diesen Bädern herrscht eine doppelte Temperatur, oben ist das Wasser warm und unten ist es kalt; das kann meine Frau nicht vertragen. Später, als ich in Posen fungirte, v rsuchte es meine Frau auch dort mit demselben Erfolge. Auch hier in Darmstadt ging sie einen ganzen Winter dorthin: da sie aber wieder krank wurde, so erklärte dcr Arzt, sie würde ihr Leben riskiren, wenn sie wieder ein solches Bad nehmen würde. Seitdem geht sie in die Jochheimffche Badeanstalt, wo allerdings keine rituellen Bäder sich befinden. Es gibt aber auch Rabbinen, die der Ansicht sind, daß auch geschöpftes Wasser O'Iixrr? wv zu dem in Rede stehenden Zwecke genüge." Präs, (zum Zeugen): „Was haben Sie darauf zu erwidern?" Zeuge: „Wenn seine Frau die Bäder nicht vertragen kann, so braucht sie nicht hineinzugehen; er aber müßte sich von ihr trennen." *) Wir müssen unsere Leser um Entschuldigung bitten, daß wir hier Dinge berühren, die sich sonst der öffentlichen Besprechung entziehen; allein die große Wichtigkett der Angelegenheit erfordert es gebieterisch!

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