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Der Israelit · 1866-10-24 · Heft 43 (24.10.1866) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 43 (24.10.1866)
Date
1866-10-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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711 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. O Mür.chev, 17. Oct. Durch Entschließung des kgl. Staatsministeriurns der Justiz vom 9. d. Mts. (Justizrninisterialblatt Ao. 28) wurden im Einverständnisse mit dem kgl. Staatsministerium des Innern und dem kgl. Kriegsministerium die Einweisungsbezirke für die Festungen des Königreichs, welche zur Aufnahme derjenigen von dcn bürgerlichen Strafgerichten verurtheilten Personen bestimmt sind, welche die ihnen zuerkannten Zuchthaus- oder Gefängnißstrafen in einer Festung zu erstehen haben, in der Weise festgesetzt, daß die rn sämmtlichen Regierungsbezirken des Königreichs verurtheilten, männlichen und weiblichen Personen israelitischen Glaubensbekenntnisses in der Festung Marienberg (Würzburg) ihre Strafen zu erstehen haben. Augsburg, 15. Okt. Herr I. Bachmann, Großhändler dahier, wurde zum Ersatzmann bei dem Kollegium der Gemeindebevollmächtigten und Herr I. Bauer, Banquier, als Ersatzmann beim hiesigen Magistrate gewählt. — Bvu der Stetze. Das an den Rabbiner der Gemeinde zu Nakel von Seiten der Behörde erlassene Verbot des Anlegens des Ornats — worüber in diesen Blättern berichtet worden — steht nunmehr nicht vereinzelt da. Auch an den Rabbiner der Gemeinde zu Filehne ist Seitens des Königl. Landraths v. Döring die Verfügung ergangen, den mit der Amtstracht des evangelischen Geistlichen übereinstimmenden Ornat nicht mehr anzulegen, und sind bei Zuwiderhandlung die Gensdarmen zur sofortigen Verhaftung des Rabbiners angewiesen worden. Der Vorstand hat sowohl gegen diese Verfügung selbst als auch gegen den Ton derselben bei der Königl. Regierung zu Bromberg remonstrrrt, zugleich auch Talar, Käppchen und Talilh des Rabbiners beigefügt, um die Identität mit der Amtstracht des evangel. Geistlichen bemtheilen zu lassen: Das Resultat werden wir zur Zeit mittheilen. Hamburg. Dieser Tage kam ein Missionär von London hier an, um einen Arbeitsmann verhaf ten zu lasten, der ihn arg betrogen haben soll. Der Missionär ist nach seiner Angabe mit demselben in London bekannt gewo den und hat dort versucht, ihn vom Judenthum zum Christenthum zu bekehren. Nach längerer Zeit soll der Arbeitsmann sich endlich zur Laufe bereit gezeigt, jedoch gleichzeitig erklärt haben, daß er durch einen derartigen Schritt unbedingt seine gegenwärtige Stellung verlieren und dies um so mehr fürchten und verhüten müsse, als er seinem Principale ca. 25 Thlr. schulde. Der Missionär will hierauf und auf Bitten des Arbeitsmannes demselben die erforderlichen 25 Thlr vorgestreckt und hiefür von Letzterem eine Brillantnadel als Deckung empfangen haben. Anstatt aber sich dann zur Taufe einzustellen, hat der Gewissenlose London heimlich verlosten und ist mit den erschwindelten 25 Thlr. nach Hamburg zurückgekehrt. Die verpfändete Brillantnadel bat sich unterdeß als unecht und vollkommen werthios herausgestellt. Der betrogene Missionär konnte den hartgesottenen Sünder bisher noch nicht auffinden. (W. Frbl.) Aus WTeckl<nbn?s. Wie es in Mecklenburg noch aussieht! Auf Ansuchen des „LandesKürschner Amtes" veröffentlichen Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow in der „Rostocker Ztg." zwei Paragraphen einer landesherrlich konfirmirlen „Amtsrolle für die Buntfutterer und Kürschner von 1786" zur allgemeinen Nachachtung, worin allen Schneidern Hsutmachern, Kausleuten und ohne Unterschied allen Juden bei Strafe der Konfiskation untersagt, außerhalb der Jahrmärkte mit fertigen Kürschnerwaaren, als Kaputzhüten, rauhen Mützen, Manns- und Dam npelzen, auch Muffen, Fußsäcken, rauhen Besatzungen u. s. w. auf dem Lande oder in den Städten zu handeln, oder damit zum Verkaufe zu hausiren, und solchergestalt zu verdebitiren, und worin ferner „den Kärnern, Krämern und allen Juden ohne Unterschied^ ver Verkauf und das Hausiren auf dem platten Lande mit Grauwerksfellen, Bäuchen, Futtern zu Seloppen und sonstigen Kürschnerwaaren bci gleichmäßiger Konfiskationsstrafe verboten wird, sowie auch die Schneider keine Kleider oder Mäntel mit Rauchwerk füttern dürfen, sondern solche Arbeit den Kürschnern allein ük er lassen müssen." Sohren, in Oberschlesien. Nr. 20 des „Israelit" S. 880 sagt Herr Carmoly: „R. Jechiel Heilprün irrte sich sehr, wenn er in seinem Seder ha- Dorot Artikel, R. Jedidia aus Nürnberg, schreibt, er sei Tosafot zu Ketubot 47 und Erubin 41 erwähnt. Jeder kann sich von der Unwahrheit dieser Angaben überzeugen, wenn er den Talmud nachschlägt". Diese Angabe ist keine Unwahrheit. S. Ket. 47, 1. rnsmri zu ^-1 Ans. xriL'.-n, steht: V.-i; ferner Erubin 41, 2. zu 'iri Ans. steht: H ff. Sohrau, O.-S. D. Deutsch, Rabbiner. Oesterreichischer Kaiserstaal. ßprast, am t5. Octol er. Lange, recht lange habe ick meine Correspondenten-Pflicht versäumt', zu meiner Entschuldigung mag dienen, daß ich für längere Zeit von Prag abwesend war und dann später

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