Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1866)
- Date
- 1866-10-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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710 denen zum Behuf der Controlle eine Commission von fünf Personen zur Seite steht. Der Frauenverein zur Unterstützung armer Wittwen, gestiftet 1827, vertheilt lebenslängliche Pensionen und besitzt einiges Capital. Vier Damen und ein Revisor führen die Verwaltung. Der Frauenverein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen in der Israelitischen Gemeinde.; Ec ist seit 1815 in Wirksamkeit, besitzt ansehnliche Capitalien und namhafte Contribuenten. Seine jährliche Ausgabe übersteigt bisweilen die Summe von 4000 Mark. Arms unbescholtene Israelitische Frauen, seit wenigstens zwei Jahren gesetzlich verheirathet, erhalten nach Umständen von demselben, insoweit die Armenanstalt dies nicht leistet, Hebamme, Geburtshelfer, Arzt, Wärterin, Bett- und Leibwäsche (welche zurückgegeben werden muß), Kinderzeug, Feuerung, einiges Geld, ja hin und wieder sogar eine Amme, und dies Alles in den schonendsien Formen. Die Verwaltung besteht aus acht Damen, denen drei Herrn als Revisoren in der äußeren Geschäftsführung beisteht. Der Verein (Schebetuth Orechim) zur Verköstigung armer Fremder an Sabbaten. Die Aufgabe dieses Vereins ist die Ergänzung derjenigen Unterstützung, die armen Durchreisenden durch die Fremden-Pflege-Commission und durch sonstige Privatspenden gereicht wird. Ehemals war es Gebrauch, arme Fremde zu den Sabbatsmahlzeiten der einheimischen Familien zu laden, was beiden jetzigen socialen Verhältnissen nicht mehr ausführbar ist, und so muß denn auf dem Wege der Association nachgeholfen werden, da jüdische Arme nicht am Sabbat zum Fortreisen angehalten werden können. Die Vorsicht gebietet indeß, durch diese Anstalt nicht eine ungebührliche Zahl fremder Almofenempfänger hieher zu locken. Der Verein besteht lediglich durch jährliche Beiträge und war auch schon mehrmals gänzlich eingegangen. Die Verwaltung ist einigen Vorstehern übergeben. Außer den hier aufgeführten giebt es noch einige Vereine zur Verkeilung von Geld, Fleisch rc. deren Wirksamkeit sich auf einen kleineren Kreis beschränkt. Die zahlreichste Classe von Vereinen ist die, welche im Allgemeinen den Charakter der gegenseitigen Unterstützung tragen, obwohl die meisten eine große Anzahl von Contribuenten zählen, die für sich selbst auf jeden Genuß verzichten, so wie viele dieser Vereine auch an das cultuelle Gebiet streifen, sei es durch eine perennirende Betversammlung, sei es durch Trauer-Ritualien u. s. w. Die wichtigsten sind die folgenden: Der Ausstattungsverein von 1840. Derselbe hat eine sehr große Zahl von Mitgliedern, indem die meisten Mädchen des Mittelstandes dieser Gemeinde dazu gehören und das mitunter von der Geburt an. Für jedes wird 1 Schilling wöchentlich bezahlt und der totale Betrag in Portionen von 1000 Mark zu Mitgiften verlost, welche dey Gewinnerinnen bis drei Tage nach ihrer nach israelitischem Ritus zu vollziehenden Copulation gewöhnlich durch Belegung beim Gemeindevorstande aufbewahrt werden. Die Zinsen dieser Summen kommen nicht den einzelnen Betheiligten, sondern der Gesammtheit de- Vereins in der Weise zu Gute, daß sie jährlich zwischen den sämmtlichen im Laufe des Jahres verheirateten Mitgliedern, mit Ausnahme der Jnhaberinen von 1000 Mark-Portionen, zu gleichen Theilen gegeben werden. Mehr wie einmal kann kein Mädchen die 1000 Mark gewinnen, und im Fall ihres Todes in unverehelichtem Stande fällt das Geld an den Verein zu weiterer Verlosung zurück, wenn sie nicht etwa eine Schwester hinterläßt, die ebenfalls dem Verein angehört: diese würde dann ohne Weiteres für sie in die Berechtigung eintreten. Jede Gewinnerin muß bis zur Verheirathung fortfahren zum Verein beizutragen, und falls diese Verheirathung im eisten Jahre nach der Verlosung geschieht, io werden ihr ein für allemal 30 Mark zum Besten des Vereins gekürzt. Die Verwaltung ist einer Direktion von fünf und einer Commission von sechs Mitgliedem übergeben. Zu den Ziehungen werden zwei Mtglieder des Vorsteher-Collegiums geladen. Der Verein Agudda Jeschera (redlicher Bund). Er besteht seit 1780 und unterhält eine stehende Betversammlung, ertheilt auch seinen Mitgliedern Kranken- und Begräbnißgelder, Beihilfe zur Miethe, zu Aussteuern u. s. w., alles aus den Beiträgen der Mitglieder und den Zinsen eines kleinen Capitals. Der Verein hält auch einen eigenen Prädikanten und tragt zur Unterhaltung einiger Waisenknaben bei. Er wird durch vier Directoren verwaltet. Der Verein Attereth Bachurim (Krone der Jünglinge), welcher nur männliche Mitglieder zwischen 13 und 45 Jahren aufnimmt, ist einfach eine Krankenkasse. Beitrag 4 bis 5 Schillinge wöchentlich, Verwaltung durch vier Directoren und drei Deputirte. Der Verein Bickur Cholim u-Mischmoroth (Krankenpflege und Bewachung). Restaurirt 1826. Krankenkaffs und Verpflichtung der Mitglieder zum persönlichen Besuch der Kranken, namentlich bei Nichtmitgliedern) in der Todesstunde. Verrichtung der letzten Gebete am Sterbebette durch die Vorsteher, wie auch des allgemeinen Gebetes vor und nach der Beerdigung. Von Nachtwachen sind die Mitglieder über 50 Jahren befreit. Bei Leichen wird eine Büchse aufgestellt. (Fortsetzung folgt.)