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Der Israelit · 1866-10-10 · Heft 41 (10.10.1866) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 41 (10.10.1866)
Date
1866-10-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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677 Personen israelitischen Glaubens beschränkt^ «eil die mannigfachen bürgerliche» und gewerblichen Beschränkungen, die in dieser Stadt noch auf meinen Glaubensgenossen lasten, mir eine ausschließliche Berücksichtigung derselben zu rechtfertigen und zu fordern scheinen. Wenn aber dieser Grund dermaleinst durch eine vollständige Gleichstellung der Israeliten Hamburgs mit dessen christlichen Bürgern in allen bürgerlichen Rechten' hinweggefallen sein wird, so soll diese beschränkte Verwendung aufhörcn (wie auch geschehen ist), und es sollen dann dieWohlthaten dieser Stiftung, soweit dieselben für Hambmgische Einwohner bestimmt sind, zur einen Hälfte christlichen und zur anderen israelitischen Hilfsbedürftigen zufallen. Es versteht sich, daß im eintretenden Fall diese Bestimmung nur allnmhlig in dem Maaße, wie die Ansprüche solcher Hilfsbedürfligen, welchen eine Unterstützung für ihre Lebenszeit oder für einen bestimmten Zweck auf mehrere Jahre zugedacht worden, hinwegsallen, Mr Anwendung kommen. In Betreff der nach Altona und nach Pyrmont bestimmten Summen behält es bei der Verwendung für israelitische Arme für alle Zeiten sein Bewenden. Tie Stiftung lat fünf Administratoren, welche urlprürglich von der Stiften« ernannt sind und sich fernerhin selbst ergänzen. Jede neue Wahl mi ß jedoch (mdeß erst nach dem Ableben der Stiften« und ihres Mannes) ron dem israelitischen Gemeindevorstande bestätigt sein, welchem auch jährlich die Abrechnung vorgelegt werden muß, dessen Bestätigung überhaupt zu wichtigeren organischen Nendernngen erforderlich, und unter besten besondere Oberaufsicht die gesammte Stiftung gestellt ist, weshalb ihm Vollmacht zusteht, bei etwa vorkommender Mißleitung einzuschreiten. Ein Theil der wohltätigen Bestimmungen dieser Stiftung trat übrigens erst nach dem (1852 erfolgten) Ableben der Stifterin und einiger ihrer persönlichen Stipendiaten in Wirksamkeit, indem sie sich für ihre Lebenszeit mehrere derartige Verfügungen Vorbehalten hatte. ä. Jsaac HartvigMe Stiftungen. Dieselben werden administrirt durch den ersten geistlichen Beamten der Gemeinde und zwei Mitgliedern des Vor sicher-Collegiums, nämlich den ältesten Cvltusvorsteher und den ältesten Cassirer. Sie bestehen auS: 1) der Stiftung bei Lebzeiten von 1834, von Crt.-Mark 244 jährlich, wovon das Krankenhaus und die Talmud -Thora - Schule jedes 80 Mark erhalten und der Rest an arme Hausväter zum Wein am Osterabend vertheilt wird. 2) die Stiftung von 1839, ebenfalls bei Lebzeiten, jährlich 400 Mark, welche in acht Portionen zu 50 Mark an dieser Gemeinde ungehörige dürftige Hausväter, Wittwer oder Wittwen von 40 Jahren und darüber dnrch's Loos vertheitt «erden, und zwar werden drei dieser Gaben jedesmal auf fünf Jahre .mit Anspruch auf Verlängerung für Lebenszeit nach Belieben der Verwalter, die anderen fünf immer nur auf das einemal gewährt. Von den zum Loos Gemeldeten darf die Verwaltung zwei Drittel zurücklegen und nur Wischen dem übrigen Dritttheil losen Die Losung geschieht kurz vor dem jüdischen Neujahr. 3) die von 1840, ebenfalls bei Lebzeiten, aus welcher die Waisenanstalt 120 Mark, die Talmud- Thora-Schüler-Bekleidungs-Anstalt 15 Mark und die Gesellschaft zur Vertheilung von Feuerung 82 Mark 8 Schillinge erhält. 4) die testamentarische Stiftung gibt ebenfalls an acht von der Verwaltung auf Lebenszeit erwählte Hausväter jedem jährlich 50 Mark zur Miethe, ferner einem Hausvater oder einer Wittwe jüdischer Religion durchs Loos (wo ebenfalls zwei Drittel der Anmeldungen zurückgelegt werden dürfen) jährlich 150 Mark; dann einem armen über 16 Jahre zählenden Mädchen aus der Gemeinde zum Brautgelde 200 Mark durch Verlosung (diese beiden Verlosungen finden am Todestage des Stifters den 28. Ab Statt). 100 Mark werden jährlich auf Oftnn zu Wein vertheilt. 66 Mark an zehn arme D änncr zu Abhaltung des Gottesdienstes am Todestage; 720 Mark erhalten verschiedene wohlthätige Anstalten und Vereine in der Gemeinde und ^00 Mark jährlich sind für eine einstige jüdische Warteschule btstimmt. Der dann noch übrig bleibende Saldo von beiläufig 5—6000 Mark Courant fällt zu ein Drittel an Altonaische und zu zwei Drittel an hiesige jüdische Arme; es soll nämlich „der Überschuß der Einkünfte zu zwei Drittel an die Hamburger und zu ein Drittel an die Altonaer israelitischen Armen zu gelegenen Zeiten, nämlich an Feiertagen, zur Miethe und dergleichen vertheilt werden". Die Verwaltung hat nun bisher das betreffende eine Drittel an das israelitische Armen - Collegium in Altona zngcstellt und aus dem Hamburger Antheil jährlich zwei Verlosungen in Gaben meist von 20 Mark gehalten. So lange die Wittwe des Stifters lebte, genoß sie die Einkünfte von 25000 fünfprocentigen Silberrubeln. Nach ihrem Tode ging dieser Betrag jährlich zur Hälfte an ihre überlebenden Schwestern und nach deren Ableben wird aus dem ganzen Capital ein „Hartvig'sches Pflegehaus" gtstiftet als Asyl für alte bedürftige jüdische Männer und Frauen. Das gesammte Capital dieser Hartvig'schen Stiftungen beträgt über Banco - Mark 200,000. (Fortsetzung folgt.)

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