Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1866)
- Date
- 1866-10-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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676 v) Kinder hiesiger Kontribuenten der Anstalt, die abor nicht Gemeindemitglieder waren. ä) Kinder hiesiger jüdischer Ettern im Allgemeinen, mit Vorzug für die Gemeindegenossen. Ganz elternlose Knaben sind jederzeit zu bevorzugen. Vor dem 6. Jahre wird kein Knabe ausgenommen unir vor dem 14. nicht entlassen, es sei denn, daß ihn Jemand adoptiren wollte. Knaben über 42 Jahre werden gar nicht angenommen. Die Mutter eines aufzunehmenden Knaben hat durch Revers aller Einmischung in Unterricht und Erziehung zu entsagen. Sie, und späterhin der Knabe selbst, ist bei verbesserten Vermögensumständen zum Ersatz von Kourant-Mark 90 für jedes Jahr verpflichtet. In Krankheitsfällen ist es den Verwandten in der Regel gestattet, das Kind zur Verpflegung zeitweilig zu sich zu Nehmen, wo ihnen dann die Begünstigungen der Armenanstalt zu Theil werden. Den Unterricht erhallen die Knaben zwar in der Talmud-Thoraschule, doch gehört der „Waisenvater" dem Lehrerstande an, ergänzt den Unterricht und leitet die Erziehung. Die Einkünfte der Anstalt bestehen jetzt aus den Beiträgen der Kontribuenten, dem Zinsengenusse des Fonds, welcher statutengemäß bei der Gemeinde belegt sein muß, einer Anzahl testa-! mentarischer Renten, Büchsensammlungen und Spenden > für das Kaddisch-Lesen während eines Trauerjahres,! wofür Mitglieder Cour.-Mark 50, Nichtmitglieder! Cour.-Mark 100 zu erlegen haben. Wer dem Institute? 3000 Mark vermacht, kann dafür auf ewige Zeilen! einen Kadbisch an seinem Jahrzeitstage stiften. Das gegenwärtige Waisenhaus ist angeschafft durch Darlehen auf zinsbare Aktien, von denen jährlich zwei zu 100 Mark ausgeloost und zurückgezahlt wurden. Die Zahl der Waisenknaben ist ungefähr 16 und wird immer um einen vergrößert, sobald die Einkünfte sich! um Courant-Mark 250 vermehrt haben. Die Hypothekarisch zu belegenden Kapitalien bedürfen, wie dies , auch bei den meisten anderen Stiftungen der Fall ist, zur Umschreibung rc. des Consenses des Gemeinde-! Vorstandes. Die Verwaltung besteht aus fünf Direktoren, denen ein Ausschuß von acht Deputaten berathend zur Seite steht. Zwei Commifsarien des Gemeindevorstandes treten in gewissen Fällen der Direktion bei. Wir haben hier noch einiger Stiftungen von Privaten zu erwähnen, die, obwohl an sich ganz unabhängig von der Gemeinde-Verwaltung, doch einen gewissen öffentlichen Charakter haben. ->.. Die Hermann Heine'sche Stiftung ist im Jahre 1837 am 21. April fundirt von Salomgn Heine zum Andenken an seinen früh verstorbenen Sohn Hermann mit einem Fonds von 100,000 Mark Banks, worunter 40,000 Silberrubel fünfprozeuliger russischer Inskriptionen in einer Piece auf den Namen der Stiftung gestellt. Der Zweck ist kaut ß 3 der Statuten, „unbemittelte hiesige Einwohner in ihrem Brodcrwerb, bestehe derselbe in Handelsgeschäften, in einem Handwerch einer Kunst, einem Fabrikwesen, Landdau oder irgend einem sonstigen ehrbarm Gewerbe, durch Darleihung eines Käpiküs, welchevorschriftsmäßig zurückgezahlt und mit 2pCt. Courant von Banks pro »Qvo verzinst werden soll, zu unterstützen". d. Das Lazarus Gumpel-Stift, belegm Schlachterstraße Nr. 40 — 42, ist errichtet bei Lebzeitm von dem Kaufmann Lazarus Gumpel am 8. December 1837. Es besteht aus zwei Häusern an der Straße, welche zur Deckung der Abgaben und Reparaturen und zur allmähligen Bildung eines Fonds von 30000 Mark für einen vorausgesehenen einstigen Umbau vermiethet werden, und aus 5 t Fceiwohnungen, von denen 10 an der Straße und 41 im Hofe. Die wichtigsten Bestimmungen der Stiftungsaete sind die folgenden: §. 3. Von den in dem Hofe befindlichen 41 Wohnungen soll eine dem von der Administration zu bestellenden Jnspector eingeräumt werden; die übrigen 40 sollen an nüchterne, rechtschaffene, unbescholtene und friedliche Personen, die hier in Hamburg zurückgekommen sind, oder bei redlichem Fleiße doch ihre Miethe nicht aufbringen können, Eheleute oder Wittwer und Wittwen mit Kindern oder ohne solche, oder auch betagte unbescholtene Jungfern zur unentgeltlichen Bewohnung für so lange Zeit, als sich ihre Verhältnisse nicht in der Art verbessert haben, daß sie einer solchen Unterstützung offenbar nicht mehr bedürfen, verliehen werden. Der Bericht der Vermattung von 1865 meldet, daß dermalen 164 Individuen das Stift bewohne«, und daß das Reserve-Capital auf fast Banco-Mrrk 30000 angewachsen ist. o. Die Joseph - Simon - Behrens'sche Stiftung ist errichtet 1843 —1844 durch Frau Lorette Leo geborene Behrens zum Andenken an ihren jung verstorbenen Sohn (erster Ehe) mit einem Capttal von Banco-Mark 70000, die in fünfproceutigen Russischen Jnscriptionen angelegt wurden. Von den jährlichen Zinsen kommt V" an die Israelitischen Armen in Pyrmont, dem Geburtsort der Stifterin, und an die in Altona. Von dem Reste fallen Courant-Mark 440 an Israelitische Studiosen, Kunst- oder Handwerkslehrlinge in Raten von 40 bis 100 Mark. Es ist Regel, daß dies Hamburger sein sollen, doch sind auch gewisse Kategorien von Ausnahmen cmgedeutet. Mark. 200 werden halbjährlich zur MieHzeit an 10 Arme, die sich dazu melden» in Portionen von 20 Mark verloost; der Rest ist ebenfalls zur Miethezahlung für Arme bestimmt, und zwar in lebenslänglichen Gaben von 30 bis 60 Mark halbjährlich. Z 9 der Stiftungsaete lautet:, Ich Hube die Wohl- Lhaten dieser Stiftung. oorÄufig auf. hilfsbedürftige