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Der Israelit · 1866-09-20 · Heft 38-39 (20.9.1866) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 38-39 (20.9.1866)
Date
1866-09-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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631 gewidmeter Ose» errichtet wurde, Nachdem ein Senats- Decrst mit Genehmigung des, Bäckeramts der Ges meinde ein besonderes Privilegium dazu ertheilt hatte. Jedesmal nach vollendetem Gebrauch bleibt dev Ofen bis zum Dienst des folgenden Jahres unter Siegel der Gemeinde. Das Armen-Bserdigungswesen ist mit. dem er» wähnten allgemeinen verbuuden. Die Beerdigungs- Kaste macht alle Auslagen und zieht sie von der Armen-Kasts wieder ein. Diese trägt auch alle Kosten der Leichenwagen und der Uniforwirung der avgestellten Leichenbegleiter und bezieht dagegen 1 Mark für jede Benutzung der Wagen. Werfen wir nun einen Blick auf das Unterrichts - wesen im Allgemeinen, so zeigt sich, daß die Blüthenzeit der jüdischen Privat chmlen vorüber ist. Das Institut des vr. Maison Fränkel, der gerade um diese Zeit starb, war das letzte, das sich, obwohl mehr als Penfionsanstalt, mit transatlantischen Zöglingen in Flor erhielt. Einige Anstalten von zweitem und drittem Rang führten noch eine kümmerliche Existenz und es war sehr fraglich, ob dieser Aaronstab je wieder Mandeln tragen wird. Ob dies wünschenswerth ist oder nicht, ob die Schuld mehr an den Eltern oder an den Lehrern oder in der Natur der Sache liegt, das ist hier nicht zu untersuchen: ist ja auch auf anderen Gebieten die Gränzberichtigung zwischen dem allgemeinen und dem distinctiv - jüdischen Leben noch nicht ganz zu Stande gekommen; jedenfalls ist die Erscheinung nicht tröstlich für den jüdischen Lehrsrstand, so lange ihm in den Lehranstalten des Staats kein Wirkungskreis offen steht. Jüdische Privat-Töchterschulen hat es vollends hier fast nie gegeben, und so besucht — abgesehen von den Armen — die jüdische weibliche Jugend ganz und die männliche zu fünf Sechsteln öffentliche und private christliche Schulen *), obwohl in keiner einzigen derselben im Geringsten für jüdischen Religionsunterricht gesorgt ist. Dieser Unterricht wird vielmehr von schlecht bezahlten Stundenlehrern in zwei, drei bis sechs Lectionen wöchentlich ertheilt, und man kann leicht berechnen, wie weit die Kenntnisse reichen und wie viel Antrieb die Schüler zu diesen Cursen gewinnen konnten. Der neue Tempel hatte 1845 eine Religionsschule für die Sonntagmorgen und Mittwochtage gestiftet, die rasch 40 Schüler anzog, aber sich nach wenig Jahren aus unbekannten Gründen wieder auflöste. Inzwischen ertheilev die Prediger Privatunterricht in der Religion und halte» jährlich eine Confirmation **) *) Unter diesen stick außer einigen Kindergärten und Warteschulm auch die Taubstummen- und Blindenschulen, die Schulen der patriotischen Gesellschaft und die Navigationsschule rc. zu nennen. **) 1SSL im September sandte de» Smat dar Entwurf eines neuen Schulgesetzes der Gemeinde zu., um dies» zu verarv- Seit 4856 ist iudesie» eine neue Generation jüdischer Privatschulen ins Leben getreten, die zum Theil Lobenswerthes leisten. Dagegen finden wir die Gemeindeschule« in vollem Gedeihen. Zuerst die Talmud-Thora-Schule mit gegen 360 Schülern von 5 bis 15 Jahren. Die Direktion besteht, aus 6 Mitgliedern, welche sich, vorbehaltlich BestL» tigung des Vorsteher-Collegiums, selbst ergänzen, einem Gemeindevorsteher als Präses und dem geistliche» Beamten als Ephorus. Das Schulhaus, belegen m der 3. Elbstraße, ist von M. Lehmann und I. M. Rüben geschenkt. Es stand im Stadt-Erbe-Buche auf den Namen der Talmist,-Thora- A r m enschule mit folgender zuletzt 4836 stylisirtem Clausel: „1) daß an diesem Grundstücke, welchem keine andere Bestimmung gegeben werden darf, Äs die es seit dessen Erbauung gehabt, nämlich daß es zur Jsralitischen Talmud-Thora-Armeuschule im eigentlichen Sinne des Wortes nach der jetzt bestehenden Unterrichtsweise und Schulplan diene» soll, Jsaac Moses Rüben Erben überall kein Recht zustehe und ohne Eonsens von Levin ali«ur Leopold Berend Oppenheimer, Gottschalk Michael Lemann und Selig Wolf oder derjenigen, die ihnen zufolge nachsteheuder Clausel substiirt sein werden, damit keine Aenderung vorgenommen, noch dasselbe umgeschrieben, höher beschwert, noch mit einer anderen Clausel belegt werden könne, auch nach des Jsaac Moses Rüben Absterbe« dasselbe an den zuerst genannten von den obgedachten drei Mitberechtigten oder von denen, die diesem zufolge nachstehender Clausel substiturrt sein werden soll. „2) Daß den Erben von Levin alias Leopold Oppenheimer, Gottfchalk Michael Lemann uud Selig Wolf gleichfalls kein Recht an diesem Grundstück zustehe und falls einer von ihnen versterben oder austreten sollte, die zwei Ueberlebeuden oder Bleibende« und Jsaac Moses Rüden oder derjenige , der zufolge vorstehender Klausel in dessen Stelle getreten, statt des Verstorbenen oder Ausgetretenen und im ersten Fall, ohne Zuziehung feiner Erben einm audern ernenne sollen, auf den alle Rechte, welche dem Verstorbenen oder Ausgetretenen zrchkstanden, übergehen sollen." *) Der reguläre Beitrag der Gemeinde beträgt Ert.- Mark 6000 jährlich und die übrigen Einkünfte bestehen in den Zinsen des Kapitals, dm Rmtm ans verschiedenen Testamenten, den jährlichen Beiträgen der Coutribuentm, dem Ertrage der Büchse« nnd lasse», das jüdische Schulwesen demselben zu. unterwerfen. Der Vorstand versammelte die vornehmsten jüdischen Lehrer, welche aber einstimmig den Anschluß unter diese Bestimmungen ablehn, ten. Back darauf verwarf auch die Bürgerschaft dm Entwurf. *) Miefe Clausel ist ihrem wesentlichen Inhalt nach auf das 1889 erbaute neue Schulhaus übertragen worden.

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