Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 38-39 (20.9.1866)
- Date
- 1866-09-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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nicht «rd Knaben imr vom Sechste» Jchcre un achnimmt. Die Armenanstalt gibt demnach eine Anzckhl solcher Kinder bei rechtlichen Familien in Kost und Unterhalt sie so lange als nöthig. Die Aufsicht führen -zwei Armenpfleger, welche alljährliche Berichte über jedes Kind abstatten. Es ist ein bei dieser jüdischen Armenanstalt in religiösen Anschauungen wurzelnder Grundsatz, daß die gewöhnlichen Bedürfnisse der Armen durch die ordentliche Besteuerung der Vermögenden herbeigeschafft werde« müssen, und daß alle außergewöhnlichen'Spenden auch auf außergewöhnliche Weise zu verwenden sind. Demzufolge wird Alles, was in Büchsen, Armenblöcke und Becken fällt, alle Hochzeits- und sonstige Geschenke, jährlich zusammengelegt und in Extraspenden, die theilweise in Naturalien, Kleidungsstücken u. dgl. angelegt werden, an eingezeichuete und verschämte Arme vertheilt. Andere Spenden, die zur sofortigen Bertheiluug bestimmt sind — namentlich die Gaben während der Leichenbegängnisse —, werden an jeden Distriotspfleger nach Zahl seiner Armen vertheilt. Eine besondere „Vertheilungs Commission" besteht für diese Verwendungen. Alle Geschenke und Legate, die den Belauf von Banko-Mark 500 übersteigen, werden, falls die Geber nicht sonstige Bestimmungen getroffen haben, zum Capital der Armenanstalt geschlagen. Das Krankenhaus ist belegen in der Vorstadt St. Pauli und wird von dem „Krankenhaus-Collegium verwaltet. Dieses bestcht aus den beiden Gemeindevorstehern, die auch dem Armen-Collegium prästdiren, und sichen Provisoren, die auch in den allgemeinen Versammlungen des Armen-Collegiums Sitz und Stimme haben Das Haus hat zwei in der Stadt wohnhafte Aerzte, von denen einer zugleich Wundarzt ist. Ein im Hause wohnender Arzt soll angestellt werden, bis da- Hin hilft ein in der Nähe wohnender Arzt aus. Die Provisoren vertheilen unter einander die Funktionen eines Wortführers, eines Protokollisten, eines Kranken- Annehmers, eines Kostgeld-Rendanten und der Inspektoren. Ihre Geldmittel empfängt die Anstalt durch Vermittlung der Armenanstalt. Die Aufnahme geschieht bei hiesigen armen Kranken auf Anordnung des Distriktspflegers und des Armenarztes, bei Durchreisenden auf die des Fremdenpflegers und eines Krankenhaus-Arztes, bei Kostgäygern nach veraccordirtem undgarantirtem Kostgeld. MeEnklassung geschieht auf Anordnung des Arztes, und der ausgeschriebene Miß dann innerhalb vierundzwanzig Stunden das Haus verlassen. Alle Auszahlungen geschehen durch Vermittelung des Präses. Die Aerzte find -auf drei Jahre angestellt, «rit Ausnahme dss Herrn vr. Heine, welcher zufolge testamentarischer Bestimmung seines Onkels, des Gründers des Hauses, «uf Leben^M engagrrt ist. Der Oekonom wohnt im Hause und erhält außer freier Station für sich und seine FanEe einen Gehalt von 2000 Mark. 630 Bei Sterbefällen worden die eigentlichen Leichen- Mtualien außerhalb des Hauses vorgenommen *), und der Nachlaß hastet zuvörderst für die wegen eines Verstorbenen aufgewandten Kosten. Die Ausgaben der Anstalt sind nur zum kleinen Theil durch die Zinsen des Fonds —worunter ein Capital von 30,000 Mark als Salomon Heinsffches Legat — und sonstige Spenden gedeckt. Gegen Kostgeld werden Christen sowohl als Juden ausgenommen. In Cholera-Zeiten wurden häufig Kranke aus der Vorstadt angebracht, und die Stadt vergütete, wenn es Arme waren, die Unkosten. Der Verein der jungen israelitischen Armenfreunde zur Bertheiluug von Brot und Suppe ist 1817 gestiftet, hauptsächlich um der damals noch starken Straßenbettelei entgegen zu arbeiten. Die „Israelitische Vorschuß-Anstalt", welche die älteste oller Vorschuß-Anstalten dieser Gattung G, ging 1817—181.8 aus der Armenanstalt hervor, indem einige Armeupfleger ihren Pfleglingen das Wochengeld auf ein halbes Jahr im Voraus vorgeschossen hatten und einen ungemein günstigen Erfolg von dieser Operation erblickten. Es wurden gegen süffisante Bürgschaften Vorschüsse geleistet bis zu 500 Mark (früher nur bis 300 Mark) gegen Abzahlung von Vr Schill, pro Mark wöchentlich und von 500 bis 1000 Mark gegen Abtrag von 25 pCt. vierteljährlich. Seit 1823 4ft die Anstalt vom Armen-Collegium abgetrennt und wird seitdem durch sieben Mitglieder verwaltet, nämlich durch einen Gemeindevorsteher als Präses, einen Secretair, einen Caffirer, einen Einsammler und drei Assessoren. Die „Commission für die Besorgung der Mazzoth" witkt ebenfalls für die Armen, in der Weise jedoch, daß sie den gesammten Bedarf der Gemeindeglieder an ungesäuertem Kuchen (Mazzoth) während des Passah- (Oster-) Festes fabriziren läßt und den Preis stellt, daß die sie Armen theils ganz gratis, theils zu mehr und minder modevirten Preise» versorgt. Die Gemeindecasse trägt inzwischen jährlich einen nach der Höhe der Warenpreise variirendeu Ausfall von ö—3000 Mark. Der ganze Umsatz steigt auf mrhr als 50.000 Pfund Mazzoth, von denen etwa 6000 ganz frei und 12,000 ungefähr -um halben Preise vergeben werden. Die Commission besteht aus acht Mitgliedern unter Vorsitz eines Gemeindevorstehers, sie werden jährlich von dem Vorsteher-Collegium ernannt und ihr Geschäft beginnt um die Erntezeit mit dem Einkauf des abgesonderten Mehls, das Backen beginnt im Februar. Seit 1837 wird blos in dem Zimmer'schen Backhause, ABCstraße, gebacken, woselbst damals ein lediglich diesem Geschäfte . *) 1653 ist hierzu ein besonderes Todtenhaus im Hospitalgatten etbaut worden.