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Der Israelit · 1866-09-20 · Heft 38-39 (20.9.1866) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 38-39 (20.9.1866)
Date
1866-09-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VII. Jahrgang. Beilaae zu Nr. 38 L 39 des Israelit. Leitende Artikel. Dir Beschlüsse Ser Rabbiner-Versammlung?u Mihalowitz, beurtheitt von vr. Israel lliläesdeLwer. (Schluß.) HL VIII. Da es uns bei der Verfechtung der unwandelbaren Integrität des in dieser ganzen Beurtheilung auch sehr wesentlich auf die Ausdrucksweise ankömmt, so muffen wir der Wahrheit gemäß bemerken, daß in der Quelle nämlich 5c> -r"v das Wort nicht vorkömmt; es heißt daselbst Vielmehr nur: wOVli rikiri .-ism L" was auf und ausschließlich auf diesem beruht. Jemehr ich wie unsre Alten stets für diesen einfiand und einstehe, destomehr eben fühle ich mich anderseits gedrungen, der Wahrheit die Ehre zu geben, daß es ein '121 O'-isin nicht ein ist, wofür man immer stritt und auch, wenn möglich, streiten soll. Selbst O"ki welcher am Ende der mit so eindringlichen Worten zur Bewahrung dieses mahnt, spricht auch nie von einem stritten Es hat also der als solcher, wie alle, ehrwürdige Bedeutung aber'auch nur da, (und um deßwillen ist es immer Pflicht, sich keine an Stelle von O'ZNZv setzen zu lasten), wo wirklich dieser Gebrauch eingeführt, was seit ältesten Zeiten in ganz großen Gegenden nicht der Fall sein soll. So, höre ich, sollen in Polen die i'wn'p in sehr vielen Orten z. B. Tarnow w".-w"2 sein, auch in Ungarn seit sehr geraumer Zeit schon, wie in Lebes bis auf die neueste Akibajosef'sche Zeit, Miskolz u. A., auch in Prag sollen durch O'Z«-, solche Copulationen im vorgenommen werden. Drollig wäre es, wenn sich, was mir aus zuverlässiger Quelle versichert wird, der Rabbiner in Homona, einer der Unterzeichner des ->"2 pos, auch noch jetzt trotzdem nicht enthält, wie früher ->iOv pVN'p zu sein. Uebrigens muß ich bei dieser Gelegenheit bemerken, daß, nachdem ich über obenerwähnte im O"n weiter nachgedacht, mir die schöne Einrichtung im zu Mainz, in welcher die Kuppel über der riv'2 bei einer rivin entfernt wird, so daß die dort Copulirten wirklich wvVTi rmn stehen, als die beste Ausgleichung des dort erwähnten Widerspruches im rr'iV, der Quelle dieser ganzen Bestimmung, erscheint, und bin ich überzeugt, daß auch v"«i hierzu wäre. Hck IX. Dieser Punkt, welcher von im Mag. Abr. 68 und für die Q'^12 im Allgemeinen das. 690, 22 und in den dort erwähnten Autoritäten bereits ausgesprochen, ist mir auch unverständlich. Dies ungefähr sind die Bemerkungen, welche ich! rücksichtlich der objectiven Giltigkeit des in Rede! stehenden Schriftstückes im Interesse der Wahrheit und des unwandelbarm dem sich Alles fügen muß (außer «rkv -nz'vv, aber eben auch wieder auf Grund von v'pOiLi O"w),?u machen mich verpflichtet hielt. Ich füge noch den Entwurf einer *) bei, über deren endgiltige Stylisirung ich natürlich sehr gern mit meinen Gesinnungsgenossen und denm überhaupt, die sich zu obigen Grundsätzen im Allgemeinen bekennen, vereinbaren will. Ich habe hierzu die Zustimmung dreier der bedeutendsten Rabbinen Ungarns, und bemerke gleich, daß ich nicht der Meinung wäre, speciellen Gebrauch von dieser übrigens durch möglichst vielen Unterschriften zu versehenden .ip-nv zu machen, sondern Zweck derselben sein soll, den miin v'kIN, denen wir über die strengste Macht für die Integrität des Rechenschaft schuldig sind, ein Instrument anzufertigen. Wer von den Rabbinen des In- und Auslandes mir zustimmen will, wolle mir dies gefälligst mittheilen; wenn eine entsprechende Anzahl Unterschriften eingegangen, werde ich die Drucklegung veranlassen. k. 8. Herr Rabbiner Perels zu N.-Bäroly ermächtigt mich zu der öffentlichen Mittheilung, daß seine Unterschrift in dem zu Rede stehenden Schriftstücke ohne dessen und gegen dessen Willen gesetzt ist, indem der dem Hrn. Rabbiner zu Sikzo, welcher die Seele dieser ganzen Agitation war, seine Zustimmung ausdrücklich unter der Bedingung zusagte, daß die auch von Ober-Ungarn anwesend wären, ferner daß nur ausdrückliche und specielle Nachweise im zu Bestimmungen erhoben würden, und daß speciell nichts von erwähnt würde, da wir nur dem sonst aber der größten Autorität nicht zu folgen verpflichtet sind. Zur Geschichte der isr. Gemeinde in Hamburg. (Fortsetzung.) Einen Zweig der Verwaltung bildet die Waisenpflege, indem daisraelitische Waisenhaus — eine durch eigenes Vermögen und jährliche Subseriptionen erhaltene Privat-Anstalt, Mädchen (bis 1854) gar *) Amn. Siehe dieselbe in der wissenschaftlichen Beilage!

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