Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1866)
- Date
- 1866-09-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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610 reichsten Israeliten wagen es nicht, sich standesgemäßzu kleiden, denn sie fürchten, die Scheelsucht und die Raubgier der Einwohner zu erregen. Jede Stadt hat ihr eigenes Bad; dock der Jude darf dasselbe nicht benutzen, damit er das Wasser nicht verunreinige. Die Heizung dieser Bäder geschieht nun durch Menschenkoth, da die anderen Brennmaterialien, die das Land besitzt, sämmtlich zum Kochen verbraucht werden. Weil nun das Sammeln und Trockenen dieses Materials eine erniedrigende und beschämende Arbeit ist, darum hat man den Juden ausgewählt, dieses Geschäft zu verrichten. Diese Pflicht kann nicht ausgelöst noch auf sonst eine Weise umgangen werden; eine fortwährende Last ist es, nur um die Juden zu beschämen. Eine jede Gemeinde muß daher eigens Männer aus ihrer Mitte besolden, die dieses grauenhafte Kloakengeschäft verrichten müssen. Die Haare standen mir zu Berge, als ick diese Schändlichkeiten mit ansehen mußte; unmöglich ist es meiner Feder, sie alle zu beschreiben, wenn ich auch die Zeit dazu hätte. Wohl weiß ich viel von Druck und Barbarismus, die ich vor dreißig Jahren im heiligen Land erduldete, zu erzählen, doch erscheinen mir jene Ungerechtigkeiten diesen gegenüber wie die größte und ausgedehnteste Toleranz. Hier sind Raub und alle möglichen Gewaltacte so an der Tagesordnung wie wohl nirgends, und das Opfer derselben ist der arme Jude. Eine einigermaßen gute Ausflucht jedoch haben diese stolzen Araber dem Juden zur Erleichterung seines Schicksals gelassen. Wenn der Jude nämlich nach der Landessttte seine Hand unter den Gurt eines Jsmaeliten legt und zu lhm sagt: „Ich bin dein Diener in deiner Botmäßigkeit und auf deinem Boden", so läßt ihm dieser jeden Schutz angedeihen und verficht seine Interessen selbst mit den Waffen in der Hand gegen jeden Feind. Dafür verlangt jedoch der Moslemin, daß der Jude, so oft jener es verlangt, für ihn arbeite, wofür ihm freilich ein Lohn nach dem Gutdünken des Arbeitgebers wird. Die Nichtjuden verstehen in diesem Lande kein Handwerk, auch sind sie dazu zu träge. Nur Feld-, Garten- und Weinbau betreiben sie. Auch beschäftigen sie sich mit Handel, oft aber auch mit Plündern und Rauben. Den Handwerkerstand bilden hier die Juden. Sie sind Goldarbeiter, Schmiede und Zimmerleute, Gerber, Schuhmacher, Schneider (die Schneiderarbeit beschränkt sich hier zum großen Theile auf Frauenkleider, das Verfertigen ihrer Beinkleider und der Stickereien an denselben. Die Männerkleider, weil sie nur aus großen Tüchern bestehen, werden schon beim Weber vollendet), Portefeuillearbeiter, Töpfer und Pulvermüller, Schnupftabaksmüller rc. Sie treiben auch Handel und besitzen Ländereien, die sie dann aber nicht selbst bearbeiten. Wenn die Einwohner ein neues Geräth oder die Ausbesserung eines beschädigten nöthig haben, müssen sie die Juden darum ersuchen, denn unter ihnen befindet sich Keiner, der das könnte. Dieses ist wohl die Ursache, weßhalb die Juden unter diesen Wilden nock leben können. Durch diesen Umstand glaube ich das Schriftwort bethätigt zu sehen: „Auch wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht ganz verstoßen". Das habe ich wahrgenommen, daß die Bevölkerungen selbst die Juden im allgemeinen nicht hassen; nur ihre Fürsten find es, die so schändliche Gesetze ersinnen. Einzelne TribuS jedoch machen hiervon eine Ausnahme. Bei den Juden heißen dieselben: Amalek, Amonim und Dfchabail (Bergbewohner) Obschon alle dem Islam angchören, unterscheiden sie sich jedoch wesentlich in ihrem religiösen Leben und in ihren Gebräuchen, namentlich aber in ihren Gesinnungen. Die Intoleranz der Fürsten, die nur darauf abgesehen ist, sich das Vermögen der Juden rmzueignen, hat wiederum das Gute, daß die Regierung dieser Fürsten gewöhnlich eine sehr kurze und oft nicht von der Dauer eines Jahres ist. Jede jüdische Gemeinde hat hier ihren Mare, der Rabbiner, Richter, Schlächter und gewöhnlich auch Lehrer der Jugend ist. Die zweite ebenso nothwendige Gemeindepflicht ist, daß man einen Mann aus der Gemeinde zum Nasi (wörtlich Fürst) erwählt, der die äußeren Gemeindeangelegenheitenals die Eintreibung der Steuern und sonstiger Tribute dem Pascha und überhaupt der Regierung gegenüber versieht, also gleichsam Minister des Aeußern ist. Jedoch ist diese Stelle keineswegs eine Ehrenvolle — trotz des schönen Titels — denn der Nasi ist gleichzeitig für die ganze Gemeinde verantwortlich. Wird nämlich etwas verlangt, was die Gemeinde nicht leisten kann, oder wird der Gemeinde als solcher irgend ein Vergehen in die Schuhe geschoben, so hat der Nasi die Ehre, für seine Gemeinde ins Gefängniß zu* wandern, eventuell die Prügel in Empfang zu nehmen. Deßhalb ist der Nasi gewöhnlich selten ein Reicher und Angesehener, sondern ein Unbemittelter — aber ein verständiger und beredter Mann —. Die Gemeinde belohnt denselben dadurch, daß er von allen Steuern frei ist und auch zuweilen noch sonstige Vortheile genießt. Böse und neidische Menschen — leider auch aus unserem Volke — erschweren oft diese keineswegs beneidenswerthe Stelle mit dem fürstlichen Titel. Gott gebe, daß sich das Elend vermindere und der Uebermuth gänzlich von der Erde verschwinde. (Fortsetzung folgt.) Hierzu zwei Beilage»^ Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hosbuchhandlung. — Dampf» SchneTpreffendruck von g. VottSleben 1» Rccky.