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Der Israelit · 1866-09-12 · Heft 37 (12.9.1866) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 37 (12.9.1866)
Date
1866-09-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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665 swip', die Repharm werden nicht aufstehen jiTip-ni nrr^r NV1P' 1N2 2DIN Glücklich ist das Loos Israels, vor dem es heißt: „Meine Leichen werden auferstehen j" Zur Geschichte der irr. Gemeinde in Hamburg. (Fortsetzung.) Alle diese Institute, wozu noch der cultuelle Theil der Emulationen kommt (diese mit Ausnahme der von den Tewpelpredigern einzusegnenden) stehen unter zwei, zu den CultuS-Angelegenheiten deputieren Gemeindevorstehern, welchen der geistliche Beamte nlr das Cafuistische beitritt. Diese drei führen dann den Namen „Cultus-Vorstand". Die durch den oben angeführten Schlußartikel der BernaySschen Bestallung creirte Cultus-. Commission, welche für das Neglemrntarische des Cultus, für Beamtenwahlen zu sorgen hatte, bestand aus vier Vorstehern unter Vorsitz des Chachams, hielt aber oft in Jahren keine Sitzung. Von ungemischt religiösen Stiftungen, welche nicht zum Ressort der Gemeindeverwaltung gehören, sind nunmehr die Klausen zu erwähnen, bekanntlich Stiftungen zu dem Zweck, einige Talmudgelehrte durch völlige Versorgung zu befähigen, sich gänzlich den religiösen Studien zu widmen; jede größere Iudengemeinde besitzt solche Klausen, auch unter dem Namen Beth-ha-midrasch. Hier existiren nur folgende drei: 1) „Die Klause" schlechthin: eigentlich „die vereinigten alten und neuen Klausen" (Olaus jsLedou rve-otmäaseb), belegen in der zweiten Peterstraße in dem ihr von Mathias Salomon Elsas vermachten Grundstück. Die Zinsen ihres, seit etwa 1750 allmählich aus Legaten und Geschenken gebildeten Fonds, nebst einer Anzahl von jährlichen Beiträgen werdm verwendet zum Unterhalt von zwei Klausrabbinern, die die eigentlichen Beneficiaten de? Anstalt sind, wahrend die übrigen drei einige besondere, der Anstalt angeschlofsene Legate repräsentiren. Die frommen Hebungen und Studien dieser Anstalt dauern ununterbrochen fort. Zweimal täglich finden öffentliche und, zumal Abends verhältnißmäßig stark besuchte hermeneutische Vorlesungen statt. Der in italienischem Styl 1853 von Rosengarten erbaute Betsaal faßt an Festtagen wohl hundert Personen. Die Verwaltung, aus drei Administratoren bestehend, ist völlig unabhängig und bloS bei Wahlen wird aus der Zahl sämmtlicher Contribuenten ein Counts von sünfzehn Männern durch das Loos zugezogen. 2) Die Wallichsche Klause (R. IechiellS Claus), errichtet in den ersten Jahren des laufenden Jahrhunderts aus dem Testamente des Bankiers D. S. Wallich. Sie liegt in der ersten Elbstraße und der Betsaal faßt ungefähr vierzig Personen. Klausrabbincr hat sie zwei, die sehr kärglich honorirt werden. Die Verwaltung besteht aus drei Administratoren, womöglich Descendenten des Stifters, und bei der Wahl eines Klausners, bei wichtigeren Beschlußnahmen und bei allen pecuniären Transactioncn ist der älteste Gemeinde- Cassirer stiftungsgemäß beizuziehcn, wo er dann nicht nur Stimmrecht, sondern ein unbedingtes Veto hat. Die Kosten des Betlokals werden durch Spenden beim Gottesdienste gedeckt. Contribuenten hat die Anstalt nicht. 3) Die Levin Salmonsche (Lob Schau!) Klausstiftung, mit dreißigtausend Stück Speckes in dreiprocentigen dänischen Obligationen (die bei der Gemeindecasse deponirt sind) im Jahre 1811 von dem Titularen durch Testament gestiftet. Sie erhält zwei Klausrabbiner, denen alle und jede sonstige rabbinische Function — obgleich sie die Licenz dazu besitzen müssen — untersagt ist. Auch sollen nur Fremde und keine Hiesigen gewählt werden; damit nun in Sterbefällen die Angehörigen nicht der- Gemeinde zur Last fallen, war die Einrichtung getroffen, daß sie einen Theil ihres Einkommens jährlich so lange bei derGemeindecasse einlegen, bis ein solcher Fall nicht mehr zu befürchten war. Ein Stiftungsartikel sagt auch, daß sie jungen Leuten von mehr als sünfzehn Jahren, die sich dem theologischen Studium widmen wollen, im Lokal der Anstalt Unterricht ertheilen müssen, und ist diesen auch ein kleines Stipendium auSgesetzt. Diese Anstalt, welche stiftungsgemäß immer in der Altenwallstraße bleiben sollte, ist mit dieser 1842 abgebrannt und hat seitdem noch kein bleibendes Lokal wieder gesunden. Bei Wahlen von Administratoren und Klausrabbinern haben drei Mitglieder des Gemeindevorstandes stiftungsgcmäß Sitz und Stimme. Noch gehört zu den, einen halböffentlichen Charakter tragenden Anstalten die Brüderschaft der Beschneider (Mohelim Chebra), welche bei freiwilliger Unterordnung unter den Geistlichen der Gemeinde eine rituelle und diätetische Aufsicht über ihre Mitglieder führt. Versuche, die von einer Seite gemacht wurden, um die „Meziza" zu beseitigen, haben keinen Erfolg gehabt; dagegen lassen seit einigen Jahren mehrere Gemeindemitglieder ihre Söhne, (leider!) gar nickt wehr beschneiden, und der Senat hat durch Dekret erklärt, daß in diesem Punkt kein Zwang stattfinden könne. Beerdigungen dürfen in Hamburg überall nicht unter 24 Stunden nach dem folgten und vom Hausarzte constatirten Tode vorgenvmmen werden. Das desfallsige Attest muß das Sterbehaus der bei dem hienüt beauftragten Gemeindevorsteher zu machenden Meldung beilegen, welcher dann den von dem beeidig-

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