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Der Israelit · 1866-09-05 · Heft 36 (5.9.1866) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 36 (5.9.1866)
Date
1866-09-05
Page
– (sequence 20)
Language
German
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5S8 biswellen in solchen Stellen Anwendung finden, in welchen eine wörtliche Übertragung derselben unstatthaft wäre, (oergl. z. B. Exod. 5, 14: Warum habt ihr heute und gestern nicht so Biel gearbeitet, wie gestern und vorgestern? d. h. wie ehemals?) daß also auch unsere streng genommen nur auf Sachen passende Redeweise in jenen Stellen auf Personen übertragen sei. — Aber die Annahme, daß in jenen Stellen nur von Personen geredet werde, stützt sich wohl hauptsächlich auf die dortige Zusammenstellung des p"ip mit i'p^2, und ich könnte mich wieder darauf berufen, daß gerade unsere alten Erklärer mit Ausnahme des Chaldäers (dessen Erklärung P12 pi' so fernliegend) diese Worte als eins umschreibende Bezeichnung des Hundes, also einer Sache auffassen. Indessen befriedigt mich weder diese Erklärung, noch diejenige, nach welcher die Worte überhaupt jeden Mann (nach Gesen Lex. s. v. einen niedrigen Menschen) bezeichnen, weil nach beiden Erklärungen, abgesehen von anderen Schwierigkeiten, die Bezeichnung eine ebenso sonderbare, wie nutzlos unschöne wäre. Daher ist es mir wahrscheinlich, daß unter d. W. ->'pd ^2 nur ein solcher Mann zu verstehen sei, der sich in einem Hause irgend welche Freiheit herausnimmt und herausnehmen darf (die Freihe.t liegt natürlich in dem Zusätze i'pn) und daß der Ausdruck auf jeden mit einem Herrenrecht, einer Autorität ausgestatteten, also irgendwie einflußreichen Mann im Hause, Ln oer Stadt, im Staats übertragen sei. Durch diese Auffassung allein kommt das Wort >xi2"2 zur Geltung, das in den angeführten Stellen und 2. K. 8 neben i'p2 ^2 Inpi iiLp steht, durch diese allein wird auchider gewaltthätige Vorsatz Davids (1. Sam Kap. 25) erklärlich, indem dieser hiernach im Hause Nabols nicht Alles vertilgen wollte, sondern nur Jeden, der sich seinem Vorhaben, für seme Leute den notwendigen Unterhalt zu erlangen, auf Grund einer behaupteten Autorität als Herr, Aufseher u. dergl. widersetzsn würde. Darum endlich werden 1. Kön. 16, 11 neben i'p2 '2 auch noch i.ipn i'bx-o genannt: es sind diese eben die nicht mit Autorität bekleideten Personen, die zu dem König gehörten. Derartiger Bezeichnung untergeordneter Autorität analog ist wohl auch der Ausdruck: „Hand oder Fuß erheben" Gm. 41, 44. — Was bedeutet nun nach unserer Deutung des i'?2 '2 in den oben citirtsn Stellen 2i:pi 112p? Nun eben die Autorität, die der i',i2 '2 behalten, und diejenige, welche man ihm gelassen hat. Also bezeichnet es, obgleich neben Personen stehend, doch eigentlich eine Sache, und wenn der geehrte Herr Necensent hervorhebt, iLp finde sich in der beanspruchten Bedeutung nur neben 12 — die Erheblichkeit dieses Umstandes selbst zugegeben —Autorität ist auch N2, Kraft in weiterem Sinne. — Auf die sehr lehrreiche Kritik meiner Erklärung von Kip. 33, 4 könnte ich wohl entgegnen, das Versprechen „ihr sollt mir ein Priestervolk fein" enthalte doch eine „Lehre", und zwar die sehr wichtige Lehre von der Bestimmung Israelis. Ferner ist dies Versprechen zwar „auch im Namen Gottes gegeben", aber vor der letzten Beglaubigung Mofchsh's als untrüglichen Gottsspropheten (Bsrgl. ^od. 19, 9). Endlich ist es ein Unterschied, ob der letzte der Propheten in der von dem Herrn Rscensenten citirtsn Stelle die heil. Tora im Gegensätze zu den durch andere Propheten vermittelten Offenbarungen „eine Lshre meines Knschts Moscheh" nennt, oder ob das Volk sogleich bei der Gesetzgebung sich zu einer Lehre Moscheh's bekennt. Dennoch findet mich der Herr Recenient bereit, in Bezug aus die erste Halste des Verses die Erklärung zu modificiren, und zwar außer den von ihm angeführten hauptsächlich aus folgenden Gründen: 1) müßte ich bei meiner bisherigen Auffassung der Stelle (Eine Lehre hat uns M. geboten) in dem vielleicht nicht genügend erwiesenen Sinne „wahre Lehre" nehmen; 2) ist selbst eine Lehre (im engern Sinne des Worts) nicht eigentlich ein Gegenstand des Gebietens; 3) wird im, woraus mich ein anderer gelehrter Freund brieflich aufmerksam gemacht, meiftenthsils mit dem Accusativ der Perlon verbunden; (ich sage: meistentheils; denn Iss. 13, 3 ist das Berbum sicher und Exod. 1, 22 ist es ziemlich sicher mit verbunden). — Darum scheint es mir jetzt richtiger, in dem Satze .1111 '2 Gott als Subject zu ergänzen, Moscheh als Object des Satzes, als die den Befehl empfangende Psrson anzusehen, unter .1111 aber die eben vernommenen und unmittelbar vorher erwähnten i'iii (Zehnzebste) zu verstehen, endlich „für uns" zu übertragen.*) Die Auslassung des Sübjects „Gott" wird hierbei gewiß nicht auffallsn, da das Volk eben durch Gottes offenbarte Worte veranlaßt wird, die hohe Bedeutung derselben zu verkünden. Daß .1111 im weitern Sinns auch „Gebote" umfaßt, ist unzweifelhaft, und hier kommt es nur darauf an, daß der unendlich Erhabene, als wslchm sich der Hsrc offenbart, einem einzelnen Stamm hinfälliger Menschen eins „Bslshrung" hat zukommen lagen. Das Object ist an das Ende des Satzes geschoben, weil es in jenem Augenblicke gar nicht auf den vermittelnden nächsten Empfänger der Gebote, sondern nur darauf ankam, daß diese Gebote „für uns" bestimmt sind. Daß aber die „zehn Worte" vor den Ohren des Volkes und für dasselbe bestimmt, osch *) Anm. der Red.: Das Letztere ist richtig; allein, daß Moscheh Object sein soll, geht schon deßhalb nicht, weil es dann nach all den zahlreichen Parallelstellen >12/2 N-r heißen maßte; vergleiche auch Mackoth 23 b. wo der Talmud Msschch als Subject nimmt.

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