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Der Israelit · 1866-09-05 · Heft 36 (5.9.1866) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 36 (5.9.1866)
Date
1866-09-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Ls5 P r e u ß e u. Berlin Unter denen, welche sich Ln der Wohlthätigkeit für die Verwundeten hervorgethan, ist der israelitische Ksmmerzienrath Reichenheim zu nennen, der in Giersdorf in Schlesien ein Krankenhaus für mehr als 50 Verwundete eingerichtet, und selbst nach den Schlachtfeldern fuhr, um Verwundete abzuholen, Pt erquicken und nach seinem Krankenhause transvortiren zu lassen, wo Jeder sein eigene- Zimmer fand und auf's Beste verpflegt ward. Unter den theils noch auf dem Schlachtfelds theils später beförderten jüdischen Soldaten und Offizieren in der preußischen Armee erregte ein gewisser H. Demuth einige Aufmerksamkeit, der Offizier in der Garde-Linie geworden, und als solcher der erste Jude ist, der in diesem bevorzugten Korps diesen Rang erlangt hat. (AugSb. Abendz.) KSl» den 23. August. Ja der gestrigen Nummer des „Israelit" finde ich in einer Würzburger Correspondenz die auffallende Notiz, in unserer Stadt hielten eben 35 Familien die Tcauerwochen über im Kriege gefallene Angehörige; ich beeile mich deßhalb. Ihnen mitzutheilen, daß Ihr Herr Correspondent von seinem Gewährsmann düpirt worden sein muß, indem Gottlob kein Kölner Jude im letzten Kriege, so wenig in Böhmen wie in Süddeutschland gefallen oder auch nur verwundet worden. Es befindet sich übrigens wohl kaum der dritte Theil der angegebenen Zahl von den hiesigen jüdischen jungen Leuten bei der activen Armee. NtaEel, 20. August. (Ostd. Zig.) Vor einigen Tagen ist folgende Verfügung vom Landrathsamte hierher gelangt: „ES ist höheren Orts zur Sprache gebracht worden, daß die Rabbiner der jüdischen Gemeinden Lei ihren religiösen Amtshandlung»n sich solcher Amtstrachten bedienen, wie solche für evangel. Geistliche vorgeschrieben, d. h. Talar und Barret. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten, ob dieser Mißbrauch auch in der dortigen Stadt stattfindet. In Folge dessen wurde der hiesige Synagogen-Beamte MoseS auf der Polizei vernommen, ob der Talar und das Darret des Rabbiners Or. Cohn mit dem des evangelischen Geistlichen übereinstimme, und als er erklärte, daß er keine genaue Kentuiß von dem Ornate des evangelischen Geistlichen habe, wurden eingehendere Recherchen darüber in Aussicht gestellt. Man ist über den Verlauf dieser Angelegenheit, die begreiflicher Weise in gebiketen Kreisen viel Aufsehen erregt, sehr gespannt. — Hieran reiht sich ein Vorgang am Freitag auf dem hiesigen Gerichte, der nicht minder Sensation erregt. Der Rabbiner vr. Cohn war um Vzl? Uhr Vormittags zur Abnahme eines Eides mit dem Schwurreugen vorgeladen, und erschiw zur bestimmten Zeit. Als er sich dem stellvertretenden Gerichtskommissar v. Rudgisch vorgestellt, bat ihn derselbe in's Nebenzimmer und erösfnete ihm, daß er sich noch nicht in amtlicher Funktion befände und sich daher seines Käppchens, womit er den Kopf bedeckt hatte, zu entledigen habe. Bekanntlich halten es strenggläubige Juden als ein rituelles Gebot, nirgends entblößten Hauptes zu erscheinen, und wir erinnern uns, gehört zu haben, daß, als bei irgend einer Gelegenheit das berliner Rabbinats-Kollegium bei Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm IV. zur Tafel befohlen war, nichts dagegen erinnert wurde, als die Herren bedeckten Hauptes an der Tafel Platz nahmen. Da der Richter auf seiner Forderung. trotz der Berufung des Rabbiners auf seine religiöse Pflicht in verletzender Weise bestand, so verließ vr. Cohn VaS Gerichtslokal, um nicht im Hausflur oder im Parteienzimmer, da ein anderes Lokal ihm versagt worden, stundenlang auf den Eid zu warten. Als um 1 Uhr die Beeidigung vorgenommen werden sollte, wurde nach dem Rabbiner geschickt. Dieser verweigerte jedoch sein Erscheinen, und die Vereidigung mußte unterbleiben. Der Rabbiner vr. Cohn soll sich bereits mit einer Beschwerde an das k. Appellationsgericht gewandt haben. Derselbe ist erst vor einigen Monaten aus Hannover hierherberufen, wo die confesstonellen Verhältnisse zwischen Christen und Juden freundlichster Art sind, und wird wohl durch diese Vorgänge eigenthümliche Anschauungen über hiesige Zustände gewonnen haben. (Der zweite von unserem Herrn Correspondenten berichtete Vorgang deckt wieder eine der Jnkondenienzen auf, zu denen der sogenannte Judeneid führt. WaS die erste der beiden Mittheilungen betrifft, so können wir kaum an ihre Richtigkeit glauben. Der Hr. Kreislandrath hat sich unstreitig so wenig um die Tracht des Herrn Rabbiners zu kümmern, wie der Herr Rabbiner um die des Herrn Kreislandraths, und wenn es dem einen oder dem andern der beiden Herrn beliebte, im Fez zu erscheinen, so stände es dem andern wohl frei, privatim sein Mißfallen darüber zu äußern; eine amtliche Aeußerung dagegen würde unter keinen Umständen innerhalb seiner Befugnisse liegen. D. Red. der Ostd. Ztg.) Donaufürstenthümer. BnEareE. In Folge der bedauerlichen Judenepcesse, die hier statt gefunden haben, hat sich, wie wir bereits berichtet, die französische Regierung ins Mittel gelegt. Der „Alliance" wird nun von dem ParlamentSmitgied Sir Francis Goldsmid mitgetheilt, daß die englische Regierung ebenfalls gegen solche Acte des BarbarismnS Einsprache in Bukarest gethan hat.

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