Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1866-09-05 · Heft 36 (5.9.1866) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 36 (5.9.1866)
Date
1866-09-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447245-2447275--04459-2459916
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

5SS diese Commission, hierin sich mit der Armenanstalt berührend , jedesmal etwa 6000 Pfund Mazzoth gratis und 12000 Pfund zu moderirten Preisen und verschafft beim Kneten, Brechen, Rollen u. s. w. an vierzig Personen bei dem ganzen Fabrikat von mehr als 50,000 Pfund drei Monate lang eine lohnende Arbeit. Der Mazzoth-Backofen ist vom Senat mit Zustimmung der Bäckerzunft zum Gebrauch der Gemeinde einem Bäckermeister verliehen und bleibt nach vollendetem Gebrauch von einem Jahr zum anderen unter Siegel der Gemeinde verschlossen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondeuze« Deutschland. Mergentheim. Um nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sein, als habe auch er seine Schuldigkeit an der Leiche des verstorbenen Soldaten Levi von Laudenbach nicht gethan, hat der Rabbiner hier, wo Levi starb, von dem Rechtsconsulenten Ellinger hier im „Beobachter", worin der Vorfall auch erwähnt worden war, das Zeugniß erhalten, daß er das riQ nicht nur wie jeder begleitet, sondern auch am Scheideplatz ein würdiges Gebet gesprochen habe, und der Berichterstatter hat dann in dem politischen Blatte zu allem Ueberfluffe berichtigen laffen, daß sich der Tadel auf den Rabbinen in Weikersheim bezogen habe, wo Levi beerdigt, aber von nicht begleitet worden ist. — i^! M, Als ich jüngst Oberschwaben bereiste^besuchte ich auch die Gemeinde Buchau, wo Herr Rabbiner Wei mann auf dem 822 sitzt. — Man sagte mir, daß, obgleich der Mann weder zu den Orthodoxen gezählt werden kann noch will, man doch zugestehen müsse, wie er durch seine Ernennung von Heilbronn nach Buchau auf einen Boden versetzt worden sei, der in religiöser Hinsicht durch seine Amtsvorgänger schon seit 30—40 Jahren so total unterminirt und inkurabel gemacht worden ist, daß man fast klagen kann: vipO2 O'nvrr rixi' pdr pi. Es ist anzuerkennen, daß es Herrn Weimann z. B. schon bei mehr als einem Dutzend Fällen gelungen ist, daß der -2'2 wenigstens eine einzige Stunde sitzt, und das mag ihn mehr Mühe kosten, als in frommer Gegend einen außerordentlichen r>'2pn zu statuiren. Schon mit seinem Amtsantritte begannen seine Bemühungen, gegen abgekommene gegen rvrnv nv'2n und N2w «. s. w. eifrig aufzutreten, und man kann zugeben, daß diese hie und da etwas gewirkt haben, ungeachtet ein sicherer Rabbiner sagte, man brauche keine zu mache» und der andere selbst n^2-r nicht beobachtete. Ein Verdienst WeimannS darf es genannt werden, daß er durch Aufmerksamkeit einen Grund fand, jenem seltsamen jpn vmV, der schon mehr als 30 Jahre keine» Fall entdeckt hat, um .isiv oder eine zu machen, nach der Suspension einen wirklich gewissenhafte» 122 ivip beizugeben, so daß jetzt innerhalb eines Vierteljahres mindestens 30 mbxw vorgekommen find. Die Schwierigkeit der amtlichen Wirksamkeit eines Rabbinen auf diesem Theil des religiösen Feldes tritt mehr hervor, wenn man erwägt, daß ihm ins Gesicht gesagt worden ist, dem 21 würde auf eine Beschwerde an die isr. Oberkirchenbehörde ohne Weiteres die Erlaubniß zum Schächten wieder ertheilt werden, ohne daß man den Rabbinen des Ortes auch nur frage. Dies ist übrigens in Wahrheit doch nicht so. So hat z. B. ein neuer Rabbiner, obgleich er selber z. B. i" trinkt, doch aus anderen Gründen einem orthodoxen Jehudi, der von einem frommen 21 die ,1^2P schon hatte, die Ermächtigung zur Ausübung der TM'iiw versagt, bis er auch von ihm approbirt sei, und die Oberkirchenbehörde hat auf Beschwerde den Rabbinen unterstützt. Eine originelle Erscheinung in Württemberg ist es, daß die württembergischen jüdischen Theologen, wenn sie in Tübingen studiren, denselben Tisch frequentiren sollen, den ihre christlichen Kommilitonen haben. Jst's wahr? und was thut unsere isr. Oberkirchenbehörde, die das religiöse Wohl von 122p '22 im Lande zu heben berufen ist, gegen solche Zustände, obgleich sie von Seiten de- Staates ganz freie Hand hätte? — Mit Recht hoffe» alle Parteien, die Neuen wie die Alten, auf die baldige Revision der jüdischen Kirchenverfaffung in Württemberg, die den Gemeinden ihre Autonomie wieder bringen soll. Als ichLaupheim paffirte, war viel von einer -g 0 ldenenH 0 chzeitdie Rede, welche.in der Synagoge als vollkommene Copulation gefeiert worden ist, trotzdem die Betreffenden, wie es wohl auch eigentlich sein sollte, die Feier als ein Familienfest in ihrem Hause hätten abgehalten wissen «ollen. Da die Jubilars ganz nahe an der Synagoge wohnen, so wurde (übrigens auch im Widerspruch mit ß. 7 des VIII. Cap. der Syn.-Ordg.) ein bäuerischer Umzug mit Musik durch den ganzen Ort gehalten, was das gewünschte Aussehen erregt hat. Im Gotteshause wurde die r«222 .-ip2w gesagt, die Brautleute mußten aus den ND12 den Wein trinken und durften eine lange Traurede anhören. Sie wurden überhaupt förmlich noch einmal kopulirt. Nachts zuvor wurde sogar rwi-212 gegeben-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.