Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1866)
- Date
- 1866-09-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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582 amten bei der hiesigen deutschen israelitischen Gemeinde nach Maßgabe d;r in der sab Nr. 3 »ä saxxlroas enthaltenen näheren Bestimmungen, genehmige. Vollzogen ward die Wahl vom Vorsteher-Collegium allein. Sie fiel auf den obgenannten damals etwa 25jährigen Theologie-Beflissenen Jsaac BernayS aus Mainz. Noch zwei Betlocale standen damals direct unter dem Gemeindevorstande, der Betsaal des Krankenhauses in St. Pauli und eine, eigentlich nur für Fremde eingerichtete Hilfssynagoge, die jährlich an den hohen Festtagen in einem dazu eingerichteten Spsicherlocale auf dem Neuensteinweg gehalten ward und ungefähr 250 Personen faßte. Wenn wir die Räumlichkeiten aller dieser gottesdienstlichen Locale zusammenstellen, so springt die Unzulänglichkeit derselben in die Augen. Es fassen nämlich die Synagoge Neuensteinweg höchstens 500, die Synagoge Elbstraße höchstens 800, der Tempel 1100 und die beiden erwähnten Nebenlocale etwa 4 bis 500 Personen: total höchstens 2900 Personen beiderlei Geschlechts, während am Versöhnungstage, Kinder und Fremde, mehr als doppelt so viele den Gottesdienst besuchen wollen. Es bilden sich daher jährlich um diese Zeit eine unbestimmte Zahl von Privat-Betversammlungen (Minjanim), die wir jedoch übergehen, und bloß diejenigen perennirenden Bet-Anstalten erwähnen, di? einer gewissen Anerkennung genießen, nämlich die Betsäle der Talmud-Thora-Schule, der drei Klausen, der Waisenanstalt, des Vereins der tröstenden Brüder (Traub-Schule), des Vereins Agudda Jeschara (Gärcher-Schule) und des Vereins Tiferet Bachurim (Bochrim-Schule). Sodann existirten noch acht ständige Betvereine und sie bestehen noch heute. Sie werden theils von einzelnen Privaten und theils von den gesammten Theilnehmern unterhalten und befolgen in allem den Ritus der hiesigen Synagoge. Vermöge der bisherigen Zunftgesetze konnten die Juden nicht ihr eigenes Vieh von den Küterhäusern schlachten lassen. Sie erhandeln vielmehr auch noch jetzt als bloße Aushacker (Kazzabim) ihr Rind- und Kalbfleisch nach Gewicht von den (christlichen) Schlächtermeistern (Knochenhauern), welche ihr Vieh auf ritualgemäße Weise von dem jüdischen Schächter (Schachet) haben schlachten lassen. Dies Geschäft ist bis 1843 ausschließlich im „neuen Schranzen" betrieben worden, und fand dann auch im „alten Schranzen" statt. Mit beiden Aemtern existiren besondere Verträge. Die Gemeinde bezieht von jedem 100 Pfund koscher geschlachteten Ochsen- und Kuhfleisches eine Abgabe von 24 Schill. Courant und besoldet dagegen drei Schlächter. Von dem reinen Ertrage erhielt die Portugiesische Gemeinde den vierten (später nur den achten) Theil, was noch aus der Zeit datirt, wo neben ihr hier drei deutsche Gemeinden bestanden. Er gibt 15 jüdische Fleischhändler oder AuShacker, deren Geschäfte (Schlachterblöcke) förmliche Lehen der Gemeinde sind, welcher — nämlich der Cultus-Berwaltung — sie einen Amtseid auf strenge Beobachtung der Ritualgesetze durch sie selbst und ihre Gehilfen leisten. Bei jedem Todesfall eines FleischhandlerS fällt der Block zur Verfügung zurück, wird jedoch in der Regel der Familie auf's Neue verliehen. Die Abgabe wird nach Aufgabe der Küterhaus-Wagemeister wöchentlich beigetrieben. Der reine Ertrag der Abgabe geht an die CultuS-Verwaltungs-Caffe. Uebrigens ist alles Kalb- und Schaaffleisch, so wie frisches, für den Export bestimmtes Ochsenfleisch von der Abgabe frei. Die Schächter erhalten außer einem festen Gehalt und Schlrchtgeld für das im Hause geschlachtete Geflügel auch noch gewisse Naturalgefälle an Fett, Schwäsern u. s. w. und dürfen diese im Detail verkaufen. *) Die Oberaufsicht über diese Angelegenheit und des dabei beschäftigten Personals führt der Oberrabbiner, welcher auch sehr häufig die Schlachthäuser zu besuche» hat. Der Frauenbäder (Mikwot) gab es zwei: eins neben jeder der bestehenden Synagogen. Sie ließen beide in Hinsicht auf zeitgemäßen Comfort sehr viel zu wünschen übrig, und erhielten, da sie in de« höchsten Stadttheile lagen, das vorschriftsgemäße fließende (Regen-) Wasser nur in sogenannten Cisterne». Sie waren zu geringen Preisen verpachtet und die Armen wurden gratis zugslassen. Erst 1860 ifl ein neues comfortablss Badehaus in der Elbstraße erbaut und sind dann die andern eingezogen worden. Sabbat-Oefeu gibt es in zwei bis drei Backhäusern unter Aufsicht mehrerer beeidigter Wächter. Auch haben einige Wrißbäcker auf ihre Kosten jüdisch; Aufseher, welche die größeren und kleineren Weißbrote stempeln zur Beglaubigung, daß keine Milch darin enthalten sei. Die Auslösung der Erstgeborenen beschicht durch 5 alte feine Gulden besonderer Art, dre oft je mit einem Thaler und mehr bezahlt werden. Die Bereitung der Mrzzoth (des ungesäuerten OsterbrodeS) ist einer eigenen Commission von einem Gemeindevorsteher als Präses und neun Mitgliedern anvertraut. Außer der Befolgung der religiösen Vorschriften (z. B. sind alle Tische und Rollhölzer von Bronze) und genauester Sorge für Reinlichkett und Gesundheit der Arbeiter (welche wöchentlich von einem hiezu angestellten Arzte untersucht werden) vertheilt *) Im März 1850 ist dies geändert. Die Schächter dürfen seitdem nicht mehr dm Fetthandel betreiben und erhalte« keine Naturalgefälle; beziehen aber dagegen ein bestimmtes Schächtgeld von 10 Schilling für einen Ochsen und 1 Schilling für em Kalb, und zwar ohne Rücksicht, ob das Thier rituell rem oder unrein ausgefallen ist.