Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1866)
- Date
- 1866-09-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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minder heiß und innig bitten um fernere Behütung vor Noth und Gefahr. Am herannahenden großen Gerichtstage! Zwei Fragen drängen sich hier uns auf: 1) wie ist es überhaupt denkbar, daß der Schöpfer Gericht hält über seine Geschöpfe, und wenn, 2) welcher Art ist dieses Gericht. I. Gericht ist eigentlich nur denkbar unter und zwischen Gleichberechtigten. — Menschen, die bis auf unwesentliche Unterschiede gleichen Körper und gleiche Geistesanlagen besitzen, können sich einander zu Gericht fordern, können Einen oder Mehrere aus ihrer Mitte bestellen, um nach gewissen Gesetzen und Einrichtungen Recht zu sprechen, Streit zu schlichten, Strafe zu verhängen — wie aber könnten wir aufkommen Gott gegenüber, auf welches Recht könnten wir uns beziehen vor Seinem heiligen Throne? Sind wir doch die Geschöpfe Seiner allgewaltigen Hand, was wir sind, find wir nur durch Ihn, was wir besitzen, haben wir nur von Ihm; nach Willkür kann Ec mit uns verfahren — wer könnte zu ihm sagen: Was thust Du? Allein Gott hat uns in Seiner Gnade Recht verliehen, Er hat sich des Rechtes des Schöpfers, des unumschränkten Besitzers zu unserm Vortheil begeben und hat durch das Verleihen Seiner heiligen Thora einen Bund mit uns geschloffen, wie wenn wir gleichberechtigt wären 122p' 22x1 222 1x22 P22 22021 P22 7'02 „Wohlwollen und Recht sind die Feste Deines Thrones, Gnade und Wahrh.it treten vor Dein Antlitz." Wir können eigentlich nur Wohlwollen p-nr beanspruchen, wir schwachen Geschöpfe können nur aus unsres allmächtigen Bildners Hand um Gnade flehen; aber Gott selbst hat uns Recht 2202 verliehen, Er hat UNS die Freiheit des Willens gegeben, auf daß wir für unsere Thaten verantwortlich werden, auf daß wir Lohn ernten für unser Mühen; erst so wird Gott des Weltalls Richter und so entwickelt Ec aus dem p"w, aus dem Wohlwollen, 22212, das Recht, so daß beide dann 1x22 1122 22021 pirr, Wohlwollen und Recht die Stützen Seines Richterthrones werden. Aber Er bewahrt die Gnade immerwährend, bedenkt stets, daß wir nur schwache Menschen sind, deren Sinn zum Bösen neigt; daher läßt Er dem piL, dem Wohlwollen entsprechend, die Gnade 222 zuerst vor Sein Antlitz treten, auf daß durch sie das Recht uns zur vollen Wahrheit 22X werde — -,'02 122p' 5,2x1 222 — So hat uns denn auch der Allgütige diesen hohen Gerichtstag verliehen, auf daß wir an ihm stets Äne merkliche Erinnerung an die Verantwortlichkeit für unsere Thaten besitzen. Freilich richtet der Wellenkönig zu jeder Zeit, und niemals können wir der Verantwortung entgehen. Allein die Gewohnheit des Daseins würde dm unsichtbaren Richter aus unfern Gedanken mtfernm, wir würden das Bewußtsein verlieren, daß wir ob unserer Thaten zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb hat ans Gott einen Markstein gesetzt zur Einkehr bei uns selbst 'pii' 2p2 'inx 112^51' 722 21x2 .2P122 Hell dem Volke Derer, die da die Bedeutung des Posaunentones erkennen; sie werden stets, 0 Gott, im Lichte Deines Antlitzes wandeln k II. Wir haben im Vorstehenden das Wese« des Gottesgerichts am Neujahrstage zu erörtern versucht und haben gefunden, daß Gott eS uns zu unserm eigene» Besten Geschieden; noch deutlicher tritt dies hervor, wenn wir die Art und Weise betrachten, der das Gericht vollzogen, das Urtheil beschlossen wird. Hören wir, was unsere Weisen darüber uns Mitthellen: V7X22 2'2.22Z 2'222 221?^ ^21' ^2 22X 'X222122 ^2 22X ->!1X1 2'2120 2'PL?2 22X ,2'2121 2'P'2L bp 22X .200.-» 2nbxb 2'222N 2'222) 2'2120 2'p'22 ^21 2'0W2 dl» 22bxb 2'222N 2'222Z 2'2120 2'PN2 ,2'212 2"5k7 121 ,2'21S22 21' 2P P221P1 p'lbn 2'0U'2 ,22'2> 22'22 2'222N 2'222Z 121 X? ,2"2> 2'2.22N 2'2220 „Rabbi Kcuspedai sagte im Namen des Rabbi Jochunan: drei Bücher sind geöffnet am Nsujahrstage: eins für die vollkomns» Frommen, eins für die vollendeten Bösewichter und eins für die Mittelmäßigen; dis vollkommen Frommen werden sofort eingeschrieben und besiegelt zum glücklichen Leben; die vollendete» Bösewichter werden sofort eingeschrieben und besiegelt zum Tode; die in der Mitte Stehenden erhalten Aufschub bis zum Vsrsöhnungstage; erlangen sie Verdienste, so werden sie eingeschrieben und besiegelt zum Leben, erlangen sie keine Verdienste, so «erden sie eingeschrieben und besiegelt zum Tode." Man könnte einwsndeu, daß die Erfahrung hiegegen spricht; die Frommen und Guten sterben, wahrend die Gottlosen und Schlechten Lebe» und Gesundheit genieße». Allein Zweierlei muß man hier in Betracht ziehen; erstlich, daß hier nicht vom natürlichen Tode die Rede ist, der einmal seit de« Vorgänge im Paradiese der Menschheit LooS ist bvncop2> und zweitens, daß unter den 2'2i2) 2'pwi nicht diejenigen Bösen mitinbegriffen sind, die der ewigen Verdammniß anhsimfallen. Diese letztere» richtet Gott gar nicht; Ec überlaßt sie vielmehr dem Zufalle in dieser Wüt, wie ja ihr ganzes Leben dem Zufalls angehört und wie sie ja auch in zufälliger Weise, ohne Absicht, manches Gute vollbringen; dafür überlaßt sie Gott dem Zufälle, bis ihr Leben in oieser Wett zu Ende und sie dann dem ewigen Verderben anheimfällen i->'2X7ib 1'02 bx 1'xziVb 2bv2i und Er bezahlt Seinem Hasser (das wenige Gute, das dieser vollbracht) in'8 Angesicht, um ihn (für die Ewigkeit) der Vernichtung preiSzugsben iu'3'i 221p 102 2'pvi 21222 2P '2p 222L,2b px 'bpi2 4>2 Wenn Frevler blühen wie Kcant und enporschießen alle Uebelthätsr, so geschieht das, um sie für dis Ewigkeit zu vernichten.