Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1866)
- Date
- 1866-08-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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573 lieber harte Entbehrungen tragen als ein böses Beispiel für kommende Zeiten geben wollte. Von den ausgewiesenen Armen waren 203 gestorben. Am 15. Mai 1814 wurde die Blockade aufgehoben; die alten Zustände und imt ihnen die alten Beschränkungen kehrten zurück. Trotzdem viele jüdische Jünglinge in den Befreiungskriegen mitgekämpft hatten, von ihnen waren 5 gefallen, mußten sich selbst die zurückgekehrten jüdischen Krieger den Ausnahmsgesetzen fügen. Ueberall in Deutschland machte die alte Gehässigkeit gegen die Juden sich wieder geltend; im 16. Art. der deutschen Bundesnote hieß es: „Die Verschiedenheit der christlichen Religionspartheien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende W^se die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden können, jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten." In der früher bekannt gewordenen Fassung hieß es nämlich: in den einzelnen Bundesstaaten, wo dann der durch die französischen Gesetze eingeführte Zustand beibehalten worden wäre. Diese Verwechselung soll der berühmte Bremer Bürgermeister Smivt durchgesetzt haben, welcher dann hier seine ersten Sporen verdiente, indem er seiner Stadt und der Schwesterstadt Lübeck, trotz der eindringlichen bekannten Schreiben, die der preußische Staatskanzler Hardenberg und der österreichische Premier Metternich, ja sogar der russische Minister Neflelrode im Namen ihrer Monarchen an sie erließen, die nicht beneidenswerthe Befugniß verschafft hätte, ihre während der letzten Jahre eingewanderten jüdischen Mitbürger, deren Söhne (die Denktafel in der Lübecker Marienkirche erzählt es) mit für sie ihr Leben geopfert hatten, schonungslos auszutreiben. Die Hamburgischen Juden, repräsentirt durch den von ihren Seite 122 erwähnten Reorganisations- Commission engagirten Lübecker Juristen vr. Friedrich Buchholz, setzten nun ihre Bemühungen in Frankfurt und in Wien fort und glaubten sich im Besitz ziemlich guter Ansichten, als im Sommer 1819 die durch einen großen Theil Deutschlands ausgebreitete, von der Parthei die damals das ganze Mittelalter heraufbeschwor, angefachte und begünstigte Judenverfolgung, bekannt unter der Benennung des Hepp- Hepp-Tumults, die auch hier eine Woche dauerte ohne sich hier, die Angst der Juden abgerechnet, über Kaffeehaus-Prügelei und Scheiben-Einwerfen hinaus zu erstrecken, auch die wohlmeinendern deutschen Staatsmänner zu der Ansicht leitete, die Volksstimmung sei allzusehr gegen die Juden um jetzt Etwas für sie zu thun, weshalb denn vorläufig Alles liegen blieb. Ein Jahr später begann indeß das Streben der hiesigen Inden mit neuem Eifer, da es so eben den Frankfurtern gelungen war, ihre während der Rheinbundszeit unter onerosem Titel erworbene Bürgerrechte zu behaupten. Sielegten überBco.A 100,000 zusammen und schickten aus ihrer Mitte zwei Abgesandte, den Bankier Jacob Oppenheimer und den Notar Bresselau mit discretionairer Gewalt über das Geld nach Wien um bei der Schlußaete zu erreichen, was bei der Bundesacte versäumt worden war. Diese Abgeordneten kehrten indetz 1821 mit so viel als gar keinem Erfolge zurück. Ihre gesammten Trophäen bestanden nämlich in einem ausgeleerten Geldbeutel und in folgender Mittheilung: Dem Notar Bresselau aus Hamburg in Erledigung seiner bei der Cabinets Conferenz gemachten Eingabe zugestellter Extract aus dem Protokoll der am 20. Mai 1820 abgehaltenen zweiunddreißigsten Sitzung der zu Wien versammelten Conferenz der deutschen Cabinette. Die Vollziehung des 16. Art. der Bundesacte in Betreff der bürgerlichen Verbesserungen der Juden betreffend:, Der Herr Fürst Metternich verlas den sulr zu Protokoll gegebenen Vortrag über diesen Gegenstand und da sämmtliche Herren Bevollmächtigte mit dem Vorschläge, die in den verschiedenen Bundesstaaten bestehenden Gesetze in Ansehung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden zu sammeln und als Grundlage zur ferneren Bearbeitung der Frage durch eine dieserhalb zu ernennende Commission zusammenstellen zu lassen, vollkommen einverstanden waren, so ward beschlossen, den Vortrag des Herrn Fürsten sämmtlicheu Höfen und Negierungen mitzutheilen. Diese Commission ist aber nie ernannt worden und der ganze Gegenstand ist, abgesehen von der die Frankfurter Juden angehenden speciellen Rechtsfrage, so viel bekannt, nie wieder beim Bundestage berührt worden. Der deutsche Bundestag hat aufgehört zu existiren, die deutschen Bundesacte und die Wiener Schlußacte- — sie sind beide zerrissen — und noch immer ist in vielen deutschen Staaten die Frage der Emancipation eine offene! Wie ohnmächtig übrigens der deutsche Bund war, geht schon daraus hervor, daß den ausdrücklichen Bestimmungen des Artikels 16 der deutschen Bundesacte in Hamburg die nichtluthcrischen Christen die politische Gleichstellung erst 1848 erlangen konnten! —