Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1866)
- Date
- 1866-08-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447245-2447274--04445-2459901- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
S72 bis vier von den einzelnen Gemeinde» gestellten Richtern (Dayanim) und Alles wurde mündlich verhandelt." Mit dem Jahre 1810 oder vielmehr 1811 trat durch die französische Occupirung eine ganz neue Epoche ein. Das Altonaer Rabbinatsgericht hörte für Hamburg auf, und die Hamburger isr. Gemeinde erhält eine ganz neue Verfassung nach französischem Muster. Der Verfasser constatirt, daß trotz der völligen Emancipalion, welche die französische Besitzergreifung mit sich brachte, bei den Juden Hamburgs eine durchaus antifranzösische Gesinnung vorherrschte; wie uns hier von bejahrten Männern berichtet worden, zeigte sich in Mainz beim Beginne der französischen Occupation ganz dieselbe Erscheinung, die nur aus der dem jüdischen Stamme eigenthümlichen, unauslöschlichen Treue zu erklären ist. Während der Belagerung von Hamburg im Anfänge des Jahres 1814 mußten diejenigen Hamburger, die sich nicht verproviantiren konnten, ausgewiesen werden. Die Juden suchten Kranke und Greise vor der Ausweisung zu schützen; in Folge dessen verordnete der Oranä-krsvot Obarlot Zwangsmaßregeln gegen die Administratoren; bei dieser Gelegenheit schrieb der damalige Uaire (Bürgermeister) Rüder denselben folgenden schönen Brief: „An die Herren Vorsteher der Isr. Gemeindet Mit der Offenheit, die ich Männern Ihres Verdienstes, Ihrer reinen Religiosität und Humanität schuldig bin, rede ich zu Ihnen, meine Herren Administratoren des jüdischen Cultus. Auch Ihnen wurde von dem Herrn Grand-Prevöt, Colonel Charlot, die strenge Ordre, Ihre letzten Armen aus der Stadt zu transportiren. Sie wollen solche hier behalten; aber wollen Sie deren Glück und Ruhe? Fast alle sind sie schwach und alt, die Sie früher nicht wegschickten. Sie haben mit Großmuth Vieles für die unglücklichen Mitbürger Ihres Glaubens gethan. Ich weiß es und ehre ihre Humanität bei so manchen eigenen Entbehrungen. — Aber der Prinz befiehlt, auch diese sollen von hier weichen. Die dringende Forderung thut seinem Herzen wehe. Aber wenn die Gefahren, die Noth und die Sorgen der Belagerung uns näher rücken, Io klagen die schwachen blödsinnigen Greise vielleicht ihre Wohlthäter an. Das Alter ist furchtsam, hülflos und nicht immer gerecht im Urtheil. Der Israelitischen Glaubensgenossen schönster Zug nächst der Wohlthätigkeit war sonst Gehorsam. Zeigen Sie ihn auch heute. Bringen Sie die Schützlinge Ihrer Großmuth nach Altona oder nach einigen abgelegenen Häusern, fern von den Gefahren des Kriegs, zu Wasser oder zu Lande; aber entfernen Sie solche zum Besten ihrer Beschützten und zu ihrem eigenen. Der Vorrath den Ihre Milde an Lebensmitteln schuf bleibe den neuen Unglücklichen, die eine ernstliche Belagerung nur zu bald herbeiführt. Vergessen Sie nicht die morgen Auswandernden, aber bedenken Sie, eine Härte in dem ersten Monat einer Blockade ist eine segensreiche Menschlichkeit am Ende derselben. Zwingen Sie unfern würdigen Orsvä - krovSt zu keiner Strenge gegen Sie selbst. Seine Begriffe über Humanität sind reiner wie die Ihrigen. Er will ein kleines Unglück, Austreibung, damit wir nicht nach vier Monden vielleicht die verhungern, schmachten und wimmern sehen, die heute eineunbedachtsame Humanität vielleicht gerne rettm möchte, von den Leiden der Emigration aus der Vaterstadt, die sie nährte und pflegte. Hamburg, den 6. Januar 1811. Rüder, Maire P. S. Fehlen Ihnen Wagen und polizeilicher Zwang, so requiriren Sie erstere beim nächsten Polizei- Commiffair und Nachtwächter beim Capitain Meskow; aber schöner, es bedürfte der Attribute des Zwangs in der Vollziehung einer nothwendigen Maßregel mcht." Die Untersuchung ward hierauf am 6 , 7. und 8. Januar bis spät Abends fortgesetzt und am 9. Januar dem Prevvt sowohl von den Nichtverproviantirten als von den Verproviantirten Listen übergeben. Jndeß haben Erstere auf die Ermahnung der Untersuchenden fast Alle die Stadt verlassen ohne die Austreibung abzuwarten. Während der Blockade bereitete sich jedoch eine Angelegenheit von großer Schwierigkeit für das jüdisch cultuelle Leben vor. Es ging gegen das Paffahfeft, und wie sollte man der Gemeinde Mazzoth verschaffen? Es wurde eine besondere Commission für diesen Gegenstand niedergesetzt, welche endlich von der Militärbehörde eine noch ungebrauchte Handmühle erhielt, und so wurden Mazzoth gefertigt, vermuthlich mit derselben rituellen Scrupulosität, die hierorts jederzeit auf diesen Gegenstand gewendet wird. Auch erließen unterm 24. März die drei angestellten Rabbiner (Dajanim) unter Assistenz von sieben anderen nicht angestellten, einen Beschluß, durch welchen sie den Genuß der Erbsen, Bohnen und Linsen, sowie der gesalzenen ^Häringe während der bevorstehenden Ostertage allen denen, die sonst Mangel leiden würden, für gesetzmäßig-erlaubt erklärten. So viel dem Verfasser erinnerlich, ward vom betreffenden Publicum blos die Erlaubniß zum Genuß der Häringe benutzt, nicht aber zu Hülsenfrüchten, wahrscheinlich dcßhalb, weil das mit Mißtrauen betrachtete damalige Kasseler Consistorium diese Nahrungsmittel als durchaus für nvs erlaubt erklärt hatte. Es ist dies ein rühmenswerther Zug religiöser Gewissenhaftigkeit, da man