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Der Israelit · 1866-08-29 · Heft 35 (29.8.1866) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 35 (29.8.1866)
Date
1866-08-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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kenleerheit, ihren Mangel an wahrem Gefühl und ihre schlechten Absichten unter bloßes Wortgeklingel und bloße zierliche Redensarten zu verstecken .... (Seite 356). Zeigt uns schon dieses Treiben der Sophisten eine Zeit völliger Entfremdung von Wahrheit und Natur, so erkennen wir dieselbe noch deutlicher daran, daß Schwärmerei und Aberglaube und folglich auch Heuchelei und Gemeinheit, die gewöhnlichen Begleiterinnen von beiden, im römischen Reiche vorherrschend wurden. Mystische Grübeleien, der Glaube an alle übernatürlichen Wahrsagerkünste und cmdere Phantastereien nahmen seitdem immer mehr über Hand, obgleich die Anhänger der alten heitern und verständiger« Art, die Dinge anzusehen, einen heftigen Kampf gegen die neuen Schwärmer begannen.Diese Verirrung hatte ihren Hauptgrund in der Verweichlichung der Menschen und in der herrschenden Liebe zum Sonderbaren und Neuen; sie wurde aber dadurch noch mehr gefördert, daß in demselben Grade, in welchem der Volksglaube gesunken war, die orientalischen Lehren, Sagen und Gebräuche in Schwung kamen; diesen Orientalen war der Geist und die Lebersansicht der Griechen u. Römer ganz fremd, obgleich sie sich der griechischen Sprache bedienten. So kam eine ganz neue Anschauungsweise und Richtung in die griechische und römische Literatur .... (358). Die ganze Literatur zeigt von Hadrians Zeit an immer deutlicher den mächtigen Einfluß der herrschenden Schwärmerei und des orientalischen Glaubens an eine höhere Weisheit, welche auf unbekanntem Wege zu den Menschen gekommen sei und nur durch Weihen und Anwendung geheimer Mittel verstanden werden könne (vergl. auch das. S. 437 u. S. 450 ff). Ich brauche wohl nicht erst zu sagen, daß dies (durch Pronomen der dritten Person Pluralis als solche gekennzeichnet) gegen die sittenverderbende verwerfliche, die ganze Neligionsanschauung untergrabende derzeitige Literatur gerichtet war, nie und nimmermehr gegen Sprache und Literatur des elastischen AlterthumS (höchstens und mit Recht gegen die schlüpfrigen Stellen der Lyriker) oder sonst eine reine Sprache, deren Literatur keine sittenverderbende ist. Diese nothwendig ausgedehnte Diskussion, welche die in Bezug auf alle übrigen Punkte übersteigt, führt zu dem Resultate: es ist in v'pois nicht die Spur von Beweis des Verbotes, eine Landessprache in ihrer Reinheit zu erlrrnen oder iu ihr oarzutrage«. Von den übrigen in dem Punkte enthaltenden Zusätzen, welche p-i.1 '"Lp rein aus der Luft gegriffen sind, braucht gar nichts erwähnt zu werden. II. Wohl ist uns ungeschrieben, die Bimah in die Mitte des NOw.i r>'2 zu stellen und sind mit vollem Rechte die Gesetzestreuen für bis Einhaltung dieser Vorschrift nach v"2vi "nu und kräftigst ein zu sie Herr, wie dies auch immer geschehen, gemahnt worden. Wohl ist die Bimah im v'-r-SOi rwO^2 in mehr in einer Ecke, wenigstens in allen Synagogen Deutschlands und Hollands, indeß hat Ach dort der ZiiZv «ach v"2 gestaltet; während bei uns sich der Usus uach dem erwähnten Wortlaute in O2V2 und p"L' festgesetzt hat und nicht verändert werden darf. Uebrigens wäre die Abänderung dieses Usus nicht ohne Weiteres O'U.-i cvpm zu nennen (was übrigens auch nicht von den Rabbinen behauptet wird). Denn wenngleich allerdings wenig Vernunft in diesem Fortschritt gefunden werden kann, so müßte erst aus der Konstruktion einer solchen Erhöhung auch in Gotteshäusern anderer Konfessionen nachgewiesen werden, daß diese Bestrebung wirklich eine Nachäffung ist, worüber ich natürlich kein Urtheil habe. H.ä. III. Allerdings soll die Annäherung an die Formen der Gotteshäuser anderer Konfessionen vermieden werden wie Maim. 1, XI. m"2p lehrt, man soll die Gotteshäuser rächt wie die anderen Völker bauen, welche einfache Anwendung des 12^2!2.i'mpiii27 mit dem sich eben O2O"-> dort beschäftigt, wie v"2 sehr einfach und richtig erklärt, höchst auffallender Weise vom i"2r<-, übersehen worden ist. Es gilt hierbei die von .->^'2 p-w abgegebene allgemeine Antwort, daß eben alle Formen des jüd. Gotteshauses gleich sind; nicht die Architektonik macht ein Gotteshaus zu dem, was es ist, sondern der echte jüd Geist, der in den Besuchern desselben wohnt. Indeß ist jede Form, welche nur aus Nachahmungesucht anderer ähnlichen Bauten gewählt wurde, streng verpönt. Auch hierbei kömmt eben wieder Alles auf dieses strafbare Motiv an; wo der Bau keine entfernte Aehnlichkeit nnt der entsprechenden anderer Konfessionen hat, wird wohl auch diese Neuerung bester vermieden, indeß verfällt er durchaus nicht dem oft erwähnten Verbot i2^»ci -rb ^21. Daß es eben ans die specifische Form ankomme, geht schon daraus hervor, was 150, 3 n"x Anm. unler Umständen sogar anempfohlen wird. Vom Betreten einer solchen Synagoge wurde hier wie im folgenden Punkte Nichts bemerkt; ergänzen wir dies dahin, daß sich auch hier vom Verbote des Betretens der Synagoge nicht im Geringsten etwas findet. A.ä IV. Dieser Punkt ist sehr gut und vorsichtig redigirt und entspricht vollständig den unter 1 angeführten Quellen; ob solch sträfliches Gebühren, Costüme einzurichten, daß sie denen anderer Kulte fat-tisch gleichen sollen, dem Einzelnen die Wicht auflegt, nicht durch seine Anwesenheit m der Synagoge an diesem «rvi'X'i '-no»r zu partrcrpiren und ihn so gleichsam stillschweigend zu sanctioniren, mag ich nicht allein entscheiden. Jedenfalls aber müssen die vorausgeschickten generellen Bcdingungen des ^21 O7i'tvpiii2i erfüllt sein; andernfalls ist allerdings, wenn möglich, Alles beim Alten zu lassen; cs dürften 12) Mochte es nur heutzutage eben so sein.

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