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Der Israelit · 1866-08-22 · Heft 34 (22.8.1866) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 34 (22.8.1866)
Date
1866-08-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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551 rung für den Geist, ohne Anlehnung an rnizm W2222 sprechen; solche sind allerdings auf's Entschiedenste zu perhorresciren. „Nehmet ja keinen solchen au ft er (2>r '2) wie ihr von mir hört „w-om 2^22". In diesem Falle rst eben die Form eine ganz wünschenswerthe, nämlich im Munde eines 2'22 p'-m, wie ihn nämlich Preßburg zu besitzen jetzt wirklich das Glück hat. 2. Ist aber diese Erklärung richtig, so ist auch das rp^2 22p^2 (2"Lp 2"2 auch dieses und nichts anderes, 3. Was wird aber aus jenem '2^12'? Die Antwort muß der Natur der Sache viel ausführlicher sein, denn wir haben es, wmn auch mit einem dunklen, doch mit einem '2^12' zu thun, und das ist keine Kleinigkeit. Wir müssen vor Allem eine Erklärung vorausschicken. Wäre die Erklärung des '2-012' zweifellos, fänden wir dieselbe auch nur in einem der 221^x2, ohne daß andere dem widersprächen, so würde dies für uns, und batten wir noch so viel Bedenken dagegen, binden) sein. Denn die 2210x2 hatten alles durch Tradition w'x '22 L"x bis zum ^x^n 2'22 hinauf -inx 2-2P '222 2222 -2. Da wir aber bei den 221^x2 keine Spur hiervon finden, ja wie Anm. 9 ausführlich nachgewiesen, ein sihr bedeutendes arZrmrentuna kölevtü dagegen und da bis vor Edition des 22p p2p vielleicht Niemand an ein solches Verbot gedacht; so sind wir verpflichtet, die Richtigkeit dieser Interpretation zu untersuchen. Ich mache nun, mit Weglassung noch einiger andern im Interesse der Kürze, folgende meiner Meinung nach sehr gravirende Argumente gegen die Erhebung der Consequenz dieses Verbotes zur Halacha, ja gegeu diese Interpretation selbst geltend. 1) 22 "22 rechnet im rii2L/2 ^'2 zu 22L7 das. alle 54 Punkte, 18 des gegenseitigen Zugeständnisses, 18 der Abstimmung und 18 noch offene Frage auf, und ist weder dort noch in der mehrblättrigen Diskussion hierüber in der '-22 ^22) eine Spur von diesem c2N7zu finden. 2) Selbst im '2-222' werden nur 8 von diesen 18 des x2"L/2 zur Ergänzung recipirt; welche? ist durchaus nicht angegeben; es müssen aber offenbar diejenigen, welche uns dies hieraus als 2Dx darstellen wollen, den Beweis dafür antreten. Finden wir doch einige darunter, wovon in unserem Talmud keine Spur vorkömmt; ja deren Nichttradirtsein man sogar beweisen kann. So sagt z. B. ppn 21 (Aboda Sara 32a.), daß cs verboten sei, Essig von Nichtjuden zu kaufen und zwar wegen Besorgniß etwa darunter gemischten Weines; weshalb es vom 2Lix, wo diese Besorgniß wegfällt, erlaubt ist. Würde nun dies P2112.2 -p (nach '2-222') auch nach '^>22 von den 222 n"' sein; warum wurde '"2 etwas schon seit 'X2w Verbotenes, und zwar unbedingt Verbotenes, 400 Jahre später, mit erleichternden Modificationen von Neuem verkünden? Von -ip-NTi -p und 5222.2 -p weiß H22 gar nichts. Warum muß daher gerade dies zur Halacha erhoben sein? 2'22irn bpr 5I'X2 x'25>-. 3) Da dieser Schulstreit circa 30 vor d. g. Zeitr. fällt (Grätz Theil 1., Note 26), wie ließe sich erklären, daß, nachdem man derartige Studien überhaupt bereits damals verpönte, nach Mischna Sotah Ende erst im Kriege des Titus (63 nach d. g. Zeitc.) das Verbot gegen die Erlernung der griechischen Sprache erlaffen wurde; denn das Verbot des Gebrauches mußte ja naturgemäß die Unterlassung der Erlernung nach sich ziehen. 4) Talmud Babli Aboda Sara 36 a. und Parallelstelle Sabbat lOb. wird gesagt;)2V iws P2 222 n"'O ^-12 2W51221 2W. Warum müssen wir auf Grund obigen Jeruschalmi's, wo 2.W2222 251'P-N 52'2)1 2'L 2"212 auch mitgezählt wird, fragen, zählt Babli l. l. dieselben nicht mit? Es könnte wohl hiernach für evident gehalten werden, daß diese Worte beim vollständigen Stillschweigen aller 22122x1 221^x2 nicht zur Halacha erhoben worden sind; indeß bleibt das Gewissen bei diesen bloß negativen Bewerfen bei 2 Worten des Jeruschalmi doch immer mehr oder weniger beunruhigt. Stellen wir daher einige positive Forschungen an. Diese knüpfen wir an die noch unerledigte Frage 4 an als ein Widerspruch der 5UwO gegen '2^222', welche durch die Annahme der Nichtechebung zur Halacha noch nicht erledigt ist. Ich glaube nun die Erledigung darin zu staden, daß das piw- -p unter 'X2w eine momentan gegen die Verführung durch die Ausländer national nothwendige politische Maßregel (siehe Grätz l. l.) war, woraus es sich erklären würde, daß davon nirgend weiter die Rede, wett sie eben nur eine vorübergehende war, und erst später unter Titus absolut verboten wurde. Indeß stand mir dem entgegen, daß ja nach Ende Sotah schon im Bruderkriege Hirkans H. und Aristobul's II. (etwa 63 v. d. g. Z.) die griechische Sprache verboten wurde. Nehmen wir indeß die Beantwortung der m der That von Tosafoth Baba Kama 826. Schlagro. 212x1 aufgeworfene und etwas gedrungen beantwortete Frage nach der Wette des 22^22 im 5,1202 Vi2'2, so war die Sprache des 22X ipi eben nur eine Geheimsprache, deren er sich zum schmählichen Verrathe bediente, und ist daher das dort genannte 221' 5,225» eben jene niedrige, verräterische, das Tageslicht scheuende Abart des Griechischen, wofür ein sehr kräftiger Beweis darin liegt, daß eben Ende Sotah der eine Ausdruck 5>2i> sinhöchst auffallender Weise für wen 51222 gehalten wird. Und so wäre denn das ^iL>- im '2-222' nicht die Sprache im Allgemeinen, sondern ganz wie im Kriege des Hirkan und Aristubul das blos momentane Verbot (von Neuem unendlich erhärtet) durch die auch von -'3 iw-x nicht aufzuhebende Autorität der zu diesen 222 12"' Versammelten; vielleicht auch ein neues Verbot für die römische Sprache als die Sprache des Landpstegers und der Unterdrücker. — (Fortsetzung folgt.)

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