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Der Israelit · 1866-08-15 · Heft 33 (15.8.1866) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 33 (15.8.1866)
Date
1866-08-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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535 sicht darauf, daß ja die Eltern sich um ihres religiösen Standpunktes willen davon ferngehalten haben) ein konfessionelles Zugeständniß, weshalb auch im 22"Oi" der Ausdruck „2i^> 2'imvi" nachdrücklich zu betonen; von Gewändern aber, die keinen konfessionellen oder sittenverderbenden Charakter haben, braucht sich der 'iii' nicht fern zu halten. 2. Ders. (angeführt von 2"1 z. St.) Dieses Gebot erstreckt sich nur auf eine der 2 Arten, a. Unsinniges, dessen Unvernunft eben darthut, daß man nur aus Nachahmungssncht vorgehe, d. was irgendwie die Unzucht oder Unsittlichkeit befördert; demgemäß -si''i zu Sanhedrin 74 d., daß '^82,21 ^2218 dahin erklärt, daß die Heiden rothe verführerische Schuhriemen, die Juden aber schwarze, das Bescheidene und Zurückgezogene repräsentirend, gebrauchten (dies beleuchtet die obige Angabe des p'112). Andere Kleidungen aber können, wie schon auf 'L?i recurrirt wird, ganz beliebig gewählt und vertauscht werden, v.;"i (citirt von 2"i z. St.) sagt: Gott verbot nur götzendienerische Gesetze, oder unsinnige nichtige Dinge, alle im Dienste des Götzendienstes; wofür sich aber nernünftige Gründe angeben lassen, ist gestattet, ä. Es soll nichts willkürlich für 2'1Z1 ipii ausgegeben werden, was nicht von der Thora als solches bezeichnet wird (2 ^1 zu 22"21 dort citirt von '"2 zu i"i' 112 278), indeß kommt es hierbei nur aus das zu Grunde liegende Princip an; und ist damit sehr wohl zu vereinigen, daß 6. ('"2 z. St.) die Enthaltung von allem specisisch Unjüdischem nicht etwas in der '12^ Abgeschlossenes sei, sondern stets nach Zeit und Umständen festgehalten werden müsse; vielleicht sei aber das in der ^12) Gezeichnete unbedingt verboten, selbst wenn es auch aufhöre, specisisch konfessionell zu sein. Dies nun sind die Grundsätze, nach welchen jedesmal der schwere Vorwurf, die allerdings sehr schweren Verbote ^i 2111P112 rc. übertreten zu haben, zu beurtheilen ist. Was nach diesen Satzungen nur im Entferntesten zu den 2'i).i ipii gehört, ist auf's Entschiedenste zu vrrpönen, ja man muß in dem Kampf dagegen seine ganze Persönlichkeit einsetzen. Was nun aber eben nicht dazu gehört, darf ebensowenig hineingebracht werden, denn' -1128.1 18 i'ii*? 1128L' 2w2 1121 18 1128^ 1128. — Jetzt zu den einzelnen Punkten. — (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, den 9. August. In der Schlacht bei Aschaffenburg hat ein Grh. Hessischer Soldat jüdischen Glaubens, Strauß aus Hahnheim bei Mainz, mit solcher Bravour gekämpft, daß er noch auf dem Schlachtfelds zum Officier ist ernannt worden. — Preußen. Goblettz» den 30. Juli.*) Der Vorstand der hiesigen isr. Gemeinde hat sofort beim Ausbruche des Krieges dem hiesigen Commandanten, Sr. Durchlaucht, dem Prinzen von Schleswig-Holftein-Sonderburg-Augustenburg, einige Gemeindezimmer, welche für Kranke reseroirt sind, aber seit Jahren nicht benutzt wurden, für etwa hier herzubringende verwundete Krieger zur Verfügung gestellt und sich zugleich erboten, für die dort untergebrachten Verwundeten vollständig zu sorgen. Der Herr Gouverneur hat hierauf an den Vorstand ein Dankschreiben gerichtet, mit dem Bemerken, daß er das Anerbieten annehmsn und nöthigenfalls davon Gebrauch machen werde. — Der Unterofstcier Süßkind aus Breslau, Sohn eines dortigen Kaufmanns von der Firma „Wiener und Süßkind" (Israelit) hat am 27. Juni eine feindliche Standarte im Reitergefechte erbeutet und wurde dafür aus dem Schlachtfelde vom Kronprinzen zum Officier ernannt. Paderborn, den 30. Juli. **) In der Schlacht bei Kissingen wurde ein junger jüdischer Officier, Herr Jacob Michaelis, Lieutenant im 15. preußischen Infanterieregiment, so gefährlich verwundet, daß er nach wenigen Tagen seinen Geist aufgab. i"2 L"2"i Österreichischer Kaiserstaal. Wien, den 3. August. Der neuemannte israelitische Feldprediger, Herr Szanto, hat im Aufträge des h. Kriegsministeriums sämmtliche in Wien und Umgebung in den verschiedenen Spitälern und in Privatpflege befindlichen Verwundeten israelitischer Konfession besucht, denselben Trost zugesprochen und von den ihm von Seite des israelitischen Hilfskomites für Verwundete und von verschiedenen wohlthätigen Vereinen zur Verfügung gestellten Summen die Verwundeten betheilt. Wie», den 5. August. Die Bildung einer ungarischen Legion wurde von Preußen, nachdem man das Vergebliche der Agitation eingesehen hatte, ganz aufgegeben. Der größte Theil der kriegsgefangenen Ungarn bezeigte keine Lust, dem Fahneneide untreu zu werden. Nach einem Privalbriefe aus Neiße wo die meisten ungarischen Kriegsgefangenen internirt *) Anm. der Red.: Ihr werthes Schreiben ist uns erst am 9. August mit dem Bemerken vom Postamte zugegangen, daß es nicht früher hat befördert werden dürfen. **) Anm. der Red.: ist uns erst am 9. August zugekommen.

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