Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1866)
- Date
- 1866-08-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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534 2'222 11217 '212«2 '222 «^« ff« 2^2 (21«22L«1 : 21p*?') '21p 21222 «ffl 2'L'L P212 «^1 (^21212 «°7I7 ff« 2"2"' 2217. Man glaubt vielleicht, das man weder Häuser bauen noch Gärten pflanzen soll, weil dies die übrigen Völker thun; deshalb heißt es 22'2ipi22i, nach ihren (specifischen) Satzungen sollt ihr nicht gehen, nur von ihren tradirten Gesetzen, nach denen Unzucht gleicher Geschlechter, Blutschuld von Männern und Frauen mit deren Töchtern, Gemeinschaft der Weiber an der Tagesordnung war. Ferner nur ihre specifischen schädlichen Institutionen sind verboten, wie die sittenverderbenden Theater, insbesondere der Alten, °) die Circus, b) die Katheder mit kaufmännischen sittenverderbenden Auslagen oder die Genesungsseier (?). R. Me'ir sagt: Es sind dies die von den Weisen aufgezählten '212«2 '222. ^) N. I. b. B. sagt: ahme nicht den Tönen der Heiden nach (?) Scheere nicht das Haar an der Seite, es in der Mitte stehen lassend, oder die ganze Vorderseite, es hinten stehen lassend. kroiketieulli, wie so oft, ist, und etwa eine Feier nach einer Errettung oder Genesung von einer Krankheit bedeutet, vergl. Mod. Sara 10a. und Maim. 212p IX. 5. 4) D^s schwierige 21212 «^17, das übrigens 2222, nicht aber ff112 hat, kann ich mir unmöglich in der gewöhnlicheren Bedeutung: Tödtung eines Thieres erklären; denn abgesehen davon, daß aus der Meinungsverschiedenheit der 2'1122«, ob 22'21 erlaubt sei (zusammengetragen in 172 ^17 zu 2"« 551,9Anm.s, bei welcher dieselben von dieser Stelle ganz schweigen, ist auch schwer einzusehen, warum gerade dies vorzugsweise verpönt werden soll; vielmehr scheint es mir mit der Bedeutung räuspern rc. zusammenzuhängen, und von einem im Dienste der Lüsternheit hervorgebrachten unartikulirten Tone und dergl.;n sprechen. 5) °P2P und andere nach ihm nehmen es — s"p '22. 6) Nach Mustapha — Trinkgelage. 7) Nach Naschi Sabb. 7a. und unzähligen anderen Stellen. Hier sind selbstverständlich nur Auslagen sittenverderbender Gegenstände gemeint; denn andere können mindestens ebensowenig verpönt sein als „Häuser zu bauen und Gärten zu pflanzen". 8) Diese '212«2 '222 sind Sabb. 67 Cul. und Ab. Sarah zu finden; sehr ausführlich handeln darüber More Ul 37 R.G.A. «217-, 414 2'2121 '2>17 zu Sab. l. l. S. 405 L. u. d. kä veu s>2« "(22 212^2 2222 2'17«2. 9) Hier haben wir etwas sehr Wichtiges zu constatiren. (22« (22p z.St.erklären, 'Np 22O' «ff „man solle nicht gewählt in den heidnischen Wissenschaften sprechen"; ff12p bringt aber schon die Erklärung des 22 "22, desgleichen 2212 '"l72 Ende, ebenso P12 z. St., ebenso 21 "'2 2"p(5 und P"l7 und sämmtliche 22122« ja auch .2222 2172 z. St., dessen Vers, doch gewiß einer der größten 2'p'2ll 2'2'22 und P'ffp '1712p war, und der gewiß hierin von Niemanden übertroffen wird, auch dieser bringt ausschließlich die in der Hebers. aufgenommene wie gesagt von allen 2'11I7«2 und 2122« ausschließlich angenommene Erklärung. Würde nur eine entfernte Spur von dem uns hier imputirten 212'« bestehen, so würden die Interpreten gewiß die treuliche Gelegenheit nicht verabsäumt haben, diese Erklärung wmigstens neben der gewöhnlichen mit aufzunehmen, daß die ganz obscuren 2'221« 17' bei An diese Urquellen schließen sich nun mit vollständiger Übereinstimmung alle 2'p2i2 bis auf uns herab an. Maim. 2i"2p Xl. 1 lehrt: man darf nicht in den Wegen der Völker gehen, noch ihnen gleichen in Kleidung und Haar io) und dergl., denn es heißt rc. Alle diese Stellen mahnen dasselbe, daß wir ihnen nicht gleichen sollen; vielmehr soll der Israelit getrennt sein in Gewand und Handlungsweise, wie er es im Wissen und in Ansichten ist. ") So heißt rc., er soll nicht das ihnen eigenthümliche Gewand anziehen uud die Tonsur nicht in oben angegebener Weise vornehmen. Ganz ebenso ^112 z. St. 2i"'2 279 sagt: wir dürfen nicht rc. auch einem Gebrauche derselben nicht nachahmen, worauf dann die obige Stelle aus 22"22 Oi"2p citirt wird. Ueber das Criterium dieses Verbotes wird nun von den größten Glossatoren Folgendes festgesetzt: 1. (nach p'->".22 88 citirt von 2"2 und'"2 St.) Nur solche den Völkern eigentümliche Trachten, deren die 2'2i2' sich aus Gründen der Keuschheit sern gehalten haben oder specifisch den heidnischen Cultus vertretenden Gewänder sind streng verboten. Denn wer diese wieder annimmt, macht den Völkern (in Rück- (22« (22p sowie die von 2I7'22 2, 18 aus Grund einer von zwei Lesearten durch ein bloßes «"'1 angenommene Vermuthung gegen die Wucht aller 2P212, 2'2117 11« 222'2 217« bedeutungslos verschwinden, versteht sich von selbst. Uebrigens wundert mich, daß noch Niemand von den Vorkämpfern dieses vermeintlichen Verbotes auf diese Stelle gekommen ist. — 10) Höchst bemerkenswerth ist die Namhaftmachung von Kleid und Haar, so auch schon nach '222, wie 2"2 schon bemerkt, der auf das Minimum von Worten sich beschränkende 22"22, welcher auch erst Haar und Kleidung specificirt, und alles klebrige durch „und dergl." ausdrückt. In der That sind Kleidung und Haartonsuren von jeher specifisches Merkmal von priesterlichen Kasten, Orden cc. gewesen, wie uns schon aus den ältesten Zeiten über Egypten (gegen deren heidnische Vorbilder besonders gewarnt wird Lev. 18, 3. More III. 37) berichtet wird. So schreibt Schlosser I. 79 . . . sie (die Priester) durften deshalb nur wollene Stoffe tragen, und mußten durch häufiges Rasiren alle Haare von ihrem Körper entfernen; weswegen denn auch die Priester aus den egyptischen bildlichen Darstellungen stets an ihrem nackten Scheitel und Gesicht zu erkennen sind. Hierdurch erklärt sich sehr deutlich der Zusammenhang in dm Worten 1'17)/2 2«1721 11712^22 P12'1 (22 ff2212 ff«2I7' 2'2'1 21P21 1P222 (22 ffl212 «1217 122, weil in der That Kleidung und Thaten von den Anschauungen sehr wesentlich abhängen. Aehnlich mag es sich mit der Specification im '2S2 verhalter. Die erste warnt vor dem sklavischen Sichaufgeben einem herrschenden Patron gegenüber 2'22 2'22p, insofern nämlich berichtet wird, daß unter den Kaisern die Toga Zeichen der Sklaven und Clientm war; die zweite vor dem Gegentheile, nämiich den politischen Kämpfen des herrschenden Volkes und Haschen nach bürgerlichen Ehrenämtern, als deren Repräsentant die Toga praetexta ((212«) gilt, oder in die militärischen Umtriebe, welche in der Kaiserzeit an die Stelle der bürgerlichen trat und durch die verschiedenen Ausdrücke ('OfflN rc. angedeutet wird. 11) Siehe Anm. 10.