Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1866)
- Date
- 1866-08-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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522 mandem schaden, während, wie die Erfahrung lehrt, solche erfundene Erschwerungen zu dem geraden Gegentheil dessen, was wohl in ganz guter Absicht unternommen, führt, nämlich die hoffnungsvollsten Jünglinge den Reformern in die Arme zu werfen. Darum ist es Pflicht jedes Einzelnen, und sollte er sich dadurch auch noch so viel Feinde verschaffen, laut und feierlich seine Stimme zu erheben, und stets vom nüchternen Standpunkte des auf letzterem Beruhendes und allgemein Bindendes einerseits und subjektive, wenn auch lokaliter ganz berechtigte Entschlüsse zu trennen und auseinander zu halten. In der Woche war eine Anzahl Nabbinen zu Mihalowitz in Ungarn zur Berathung über religiöse Fragen versammelt; es bemächtigten sich die neologen Blätter damals dieser Angelegenheit; B. CH. in seiner bekannten Glaubwürdigkeit ließ sich von dort berichten, daß die Versammlung der Emanzipation feindliche Tendenzen verfolge nnv hielt, notorisch von einem Anwesenden der Unwahrheit geziehen, in musterhafter Wahrheitsliebe alle seine Angaben aufrecht. Nun, die Beschlüsse jener Versammlung liegen jetzt in einem sogenannten pi w2 pvv, unterschrieben von 24 Anwesenden, theils O'^21, theils O'^'i nnd 46 theils O'wi, theils welche nachträglich ihre Zustimmung gaben, nachdem das Schriftstück vom Rabbiner zu Szikso veröffentlicht ist, der allgemeinen Veurtheilung vor. Von Emanzipations - Feindlichkeit ist allerdings nicht im Entferntesten darin die Rede, wohl aber von manchen anderen Dingen, über die offen und frei ein Urtheil abzugeben heilige Pflicht ist. — Bevor wir jedoch unsere in einigen Punkten sehr abweichenden Ansichten aussprechen, fühlen wir uns veranlaßt, folgende Bemerkungen vorauszuschicken: Sämmtliche unterschriebene Rabbiner gehören dem sogenannten Unterlande an, d. h. dem Theile Ungarns, welcher von Pest abwärts liegt, nicht ein einziger der bedeutendsten Nabbinen Oberungarns ist dabei, weder der Rabbiner zu Preßburg, uoch zu Kobersdorf, Komorn, Deutschkreuz, Totis, Verbö, Gyöngyös, Balas- Gyarmat, Paks, Tab rc. rc. Und dennoch gibt die Schrift diese Beschlüsse für bindende aus, „daß fortan die Frommen in vielen Gemeinden nicht erst Rechtsgutachten einzuholen haben". Und dennoch wissen jene gelehrten Rabbinen so gut, wohl noch besser als ich, daß sie nicht die Spur von Machtbefugniß haben. Anderen als in ihrem Sprengel Befindlichen religiöse Verpflichtung aufzulegen und daß jedes nicht im begründete Verbot auch nicht im Entferntesten für Andere als ihrer religiösen Leitung Unterstehenden irgendwelche Giltigkeit hat, vielmehr 11.1 bleibt wie früher, und sich auch der Allerfrömmste durchaus nicht im Gewissen zu beunruhigen braucht, beim bisherigen UsuS zu verbleiben; da diese gelehrten Herrn Rabbiner dies, wie gesagt, sehr wohl wissen, so ist anzunehmen, daß sie diese Beschlüsse für ihre Kreise gefaßt, und zwar in Anbetracht momentaner Nothwendigkeit nrö'Q ii^, wozu dieselben allerdings, wenn sie sicher wissen, 212 iivpb wbw' 211, das volle Recht haben. Deshalb betrifft gegenwärtige Kritik nicht die Giltigkeit dieser Beschlüsse überhaupt, sondern nur deren Verhältniß zu uns für dis nichts als der und die aus Grund dessen gefolgerten Konsequenzen in den der 2^111^.1 >s,ii^ Verbindlichkeit hat. Zwar sagt der H. Rabbiner in Neusandez am Schluffe der Schrift in seiner Bestätigung, „daß alle diese Anordnungen aus Grund des und der v'pOis getroffen seien", allein dies ist ivip!22 11122 miv sehr ungenau Wie weit diese Bestimmungen in „O'POISI begründet sind, werden wir im Folgenden sehen; es wird sich zeigen, daß eben dies unmittelbar nicht der Fall ist; mittelbar mit Bezug auf die Machtbefugniß der Nabbinen, ja deren Verpflichtung in ihrem Amtskreise riiQL?> zu thun, ist überhaupt unrichtig; genauer haben sich dort die Rabbinen zu Szikso und zu Lisko ausgedrückt, indem sie nur „die Absicht kundgeben, Kraft der zu geben", sowie „daß man die uns auf Sinai überlieferten Gesetze und die Gewohnheiten unserer heiligen Väter der wrui und Q'kiiQx aufrecht halten und von denselben nicht abweichen dürfe". Dies geben wir vollständig zu; es handelt sich aber eben darum, ob ein hierüber anders Denkender und anders Handelnder die uns vom Sinai überlieferte Lehre und die Gewohnheiten unserer heil. Väter der 2>'xi'2xi verlasse oder nicht; das eben ist der Zweck der folgenden Untersuchung. Das Schriftstück nennt sich einen s'i i'2 PO-?; diese Bezeichnung ist in dieser Allgemeinheit eine irrtümliche, eine Okkupation. Es gilt nämlich diese Bezeichnung nur für die Punkte, welche wirklich speziell auf dem beruhen, nicht aber für die Punkte, welche nur ttibv ii^Qb bestimmt sind. — In der Einleitung wird in außerordentlich starken Ausdrücken, welche nur dann als vollständig gerechtfertigt erscheinen würden, wenn die einzelnen angeregttzn Punkte wirklich alle 2"n.i iipi wären von der Pflicht der Rabbinen gesprochen, besonders in unserer destruktiven Zeit, thatkräftigft das religiöse Bewußtsein aufrecht zu erhalten, und daß sie für das Umsichgreifen des Abfalles die schwerste Verantwortung tragen. Letzteres geben wir vollkommen zu und glauben wir selbst stets dieser heil. Pflicht eingedenk gewesen zu sein; ja nur im Bewußtsein derselben und gedrängt von ihr haben wir uns schon bis heute Unbill, Verleumdung und Feindschaft in Hülle und Fülle zugezogen, was wir, wenn wir es verantworten gekonnt hätten, sehr wohl hätten vermeiden können. — Von der sehr invektiven Form schweige ich, theils weil ich mich j streng an die Objekte halten will, theils weil ich sehr