Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1866)
- Date
- 1866-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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510 chem Ernste und mit welcher Aufrichtigkeit derselbe sein Thema behandelt. Nun, dieser Punkt ist Gott sei Dank der letzte; er ist wie alle übrigen nichtig, frech und auf Täuschung berechnet. Schließlich übersetzen wir mit nur wenigen Paranthesen die Schlußworte des Machwerkes. Sie lauten: Jetzt nun wird jeder Verständige eingestehen, daß in unserer Zeit gar keine Gesetzes-Uebrrtreter (gar keine? und auch diejenigen nicht, die selbst den Spiegelfechtereien des Verf. Hohn sprechen?) zur Zeugenschüft oder zum Eide unfähig zu erklären sind, wer aber hochmüthig ist in der religionsgesetzlichen Entscheidung (sie!), einen geachteten Mann für unfähig zum Eide zu erklären, dem sagen wir, Dein Schweigen ist bester als Dein Reden. Dies haben wir mit der Gotteshilfe zu Ehren Gottes und zu Ehren der Thora (schrecklich!) gefunden und stützen uns dabei auf dos Wort unserer Weisen in den Sprüchen der Väter, „geehrt ist, wer die Menschen ehrt," den Verständigen aber ist Annehmlichkeit (wir glauben, das den nach dem Munde Sprechen ist sehr angenehm) mit ihnen möge mein Antheil bis zur baldigen Ankunft des Erlösers. Amen. — Unser Schluß lautet: Jeder verständige Israelit wird einishen, daß wir niemals mehr als heute das Religionsgesetz überhaupt und das vorliegende insbesondere, besten Verhöhnung und Abrogirung die Reinheit des jüdischen Geblütes total zu untergraben im stände ist, aufrecht zu erha'ten haben. Wer aber hochmüthig o"L' in's'Gesicht schlägt, zu dem sagen wir: Dein Schweigen ist besstr als Dein Reden. Das ist es, was wir mit der Gotteshilfe zu seiner Ehre und zur Ehre der Thora niedergeschrieben und wir stützen uns dabei auf das Wort unserer Weisen in den Sprüchen der Väter, „machet eine SHutzmauer um die Thora," den Verständigen wird Annehmlichkeit bis zur baldigen Ankunft des Erlösers, der uns wie von so vielem, so auch von dem „Handel" erlösen wird. Amen. Schlußbemerkung. Alle mit dem Zeichen ( ) versehenen Quellenangaben verdanke ich der gütigen Mittheilung meines ehrwürdigen Freundes, Herrn Moses Löb Cohn, Rabbinatsastestors in Nikolsburg, welcher auch eine hebräische Widerlegungsschrift unter dem Titel.-mipribi .imrib angefertigt. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Wallerstein (Bayern), 15. Tamus. (Durch Zufall verspätet.) Mit der Aufforderung unseres hochverehrten Gesinnungs- und Amtsgenosten Herrn vr. I Hildesheimer, Oberrabbiner zu Eisenstadt (Israelit Nr. 25), erklärt sich der Unterzeichnete einverstanden, und glaubt sich dahin aussprechen zu müssen, daß es sich hier nicht um einen Kampf mit dem Verfasser '22p 2bi ,O'-np.2 bx ,'">2p npi, der auch der Herausgeber des sein soll, handle, denn die Begeiferung von Seiten dieses Wuthergriffenen wird niemals unsere ehrenvollen Rabbinen und treuen Wächter Israels in Ungarn, Deutschland oder sonst irgendwo erreichen. Jedoch eins feierliche Verwahrung gegenüber solcher Thorheiten der Oeffentlichksit zu übergeben, scheint dem Unterzeichneten Pflicht der orthodoxen! Autoritäten zu sein.! Mit Wehmuth vernimmt man den Jubel und die! Freudenklängs, die im Lager der Neformsüchtigen und! in ihren Zeitblättern ertönen, mit Trauer hört man sie! ausposaunen, solchen abgeschmackten Grundsätzen, wie sie diese Schandschristen. '22p 2b 2'22p2 bn '",2p 2p)! enthalten, huldige das rechtgläubige Ju-! denthum. Und besonders zu verunglimpfen ist die! Behauptung geeignet, es sei Sünde, richtig deutsch zu sprechen und zu schreiben, auch sei es sogar unjü- , disch sprachrichtig, die Gebete zu verrichten, die! hl. Schrift correct zu lesen und die hebräische Sprache! zu lernen und zu lehren; und sei alles Dieses und , noch mehr Thörichtes von den im rühmlichst segenvollem Andenken bei uns stehenden seligen Rabbinen j Landau, Sopher re. ll'2^'21 Q'Q'nnia O'p'2Lr!! ausgesprochen. , Mit dieser einzigen Verwahrung Seitens mehre- > rer anerkannten, wahrhaften Rabbiner wird jedes weitere Wort, über diesen Gegenstand zu verlieren,! übe, flüssig werden. Aeußerst nachdrücklich möchte der Unterzeichnete die Aufmerksamleit seiner Amtsbrüder v2'2!2 ,'M22!2')OX) O'pi-, gerichtet wissen auf die: „Erwiderungen auf verschiedene das Neligionsgesetzliche „oder die Tradition überhaupt betreffende reformistische „Gutachten von vr. Israel Hildesheimer", die in der Beilage des „Israelit" Nr. 24 und in fernern Nummern enthalten sind. Mit gebührender Mahnstimme dürsten die Rabbinen und Gesetzgelehrten (weil nur wahre Thora- Kunde dem Rabbiner Autorität verleiht) in Israel sich zu unserm Volke wenden und ihm sagen, wie derartige reformistische Gesetzesauslegungen geeignet sind, unser Neligionsgebäude zu unterwühlen. Ohr und Herz haben '.-n"p2 immer noch unsere Worte gefunden, wenn wir uns nothgedrungen erachten mußten, dieselben i)'O2nvi w2'2i2v 2)) in die Welt zu schicken ^222 iivpb: 22) 2N^b; so wollen wir dies auch jetzt thun zur Abwendung der Übeln Folgen, welche die Erkenntnisse solcher '22s vbip haben möchten.