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Der Israelit · 1866-08-01 · Heft 31 (1.8.1866) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 31 (1.8.1866)
Date
1866-08-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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509 (31 O'wi-in) bemerkt, (was aber dem '.1'2 MU I. Ew. Haöser Nr. 72 ed. Prag 60 a. entgangen) selbst 35 7 das Gegentheil recipirt, nämlich daß trotz der Teschubah 212172212121 irib'siri nothwendig ist; und was wird dann aus allen Expectorationen des so gnadenspendendem Talmudisten, was ist „für diese unsere Zeit" mit diesen Friedensschlüssen gewonnen? — Seien wir jedoch auch gegen i"i7 gerecht, machen wir es dem Verf. ein wenig nach, arbeiten auch wir „mit dem Verstände" (V2i7i2.-i '2b); fragen wir uns nur, ob es anzunehmen ist, daß, wer in jahrelangem fortwährenden 2217 bib^'i-i ec. versunken, wegen der ihn sonst gar nicht betreffenden Zeugenaussage ->.-12,-12 22117112 gewesen, das heißt sich vorgenommen habe, nie mehr wissentlich eine ,->-!'2)? zu thun, ist das anzunehmen, ist dies ohne die jämmerlichste Jasagerei und Friedenlieberei zu supponiren, ohne den verächtlichsten Hohn gegen den ganzen Ernst der Frage zu behaupten? das hat ^''17 nicht gesagt. Und was thut Verf. beim zweiten, beim hundertsten 212)?, wenn schon 99 Täuschungen vorausgegangen sind; da mag ein Leibtalmudist der Reform sich noch immer beruhigen, mit dem i"i7 aber hat dies nie und nimmer etwas zu thun, und möge man nur solche Leichtfertigkeit nicht 'bi2 bi2);b'^2 sein. — Doch bis jetzt haben wir es nur immer mit einem „vielleicht" zu thun gehabt (8217 .221172 .217)?). Vielleicht? nun darüber würden wir nicht viel streiten; da ist 82212b p2i2'K2 und bei p22 i'b)? 12222 dr'Li2.2, also ohne so große Gefahr. Aber der „ heldenmüthige" Verf. schlägt von diesem vielleicht sofort in eine Gewißheit um, (221» 2-r b2-r 'N212 1-1172.22 222,2 (!!!) 2'b,22i), und da ist nicht zu spaßen. Betrachten wir seine sonderbare Begründung. Zeuge handelt entweder im Bewußtsein, daß er in Folge seines Conflictes mit .21L21 .2212 inkompetent sei oder nicht. Im ersten Falle muß er doch wohl .2211722 -i.-ii.-iO gewesen sein, da er ja hört, man sage 'n-M'i 2172 222; im zweiten Falle aber sei er nach 22172;i7i2 34, 24 nicht 21-ipb biO2. Ein schönes advokatisches Dilemma dies; schade nur, daß es eben eitel Schwindel, Blendwerk und Sophistik ist. Zuerst also, „er muß doch wohl rc.," solche Frechheit (ja, nennen wir es nur beim rechten Namen) ist nur wenigstens im Leben noch nicht vorgekommen. „Er muß doch wohl," damit ist man i7'x 217-r -022, damit will man vorkommenden Falls P22 r<Li2 sein; auf die vom zweifelhaften Mi (der so wenig notorisch war, daß er es wagen konnte, sich X22)2;2i2 für p'iL auszugeben (heute wäre dies leichter!j) will i7"2 seine Versicherung annehmen, Handels geht trotz aller 221228, die dagegen sind, noch weiter und wendet dies auf Leute an, bei denen mau sehr leicht die Wette eingehen kann, daß sie sich zur „Rigorosität" des Neligionsgesetzes nicht bekennen werden, er geht aber noch weiter, nach Argumenten von „es wird doch wohl" prüft man eine neue unbegrenzte nbip, und auf Grund eines solchen Witzes (bachurischen „Wörtchens") kommt man zum Resultate 2222 2^221 228 28 '8212 1217222. Schrecklich! — „Wie unsere Weisen für 2'->212 gesorgt, warum sollten wir nicht so für sonstige 'bi22 212p sorgen?" nun, der Vergleich hinkt ein wenig, Joreh Deah 158 Ende steht, warum für 2'22i2 gesorgt, während mit den 22'2)? '->21)? nicht feig paktirt, sondern ernstlichst im Sinne des ^12)?;2b^ umgegangen, sie zu uns herausgezogen und zur Anerkennung der ^i72p2 2212 moralisch gezwungen werden sollen. Vergl. über dieses hochwichtige Thema Joreh Dea^334, 2 Anm. N.G.A. 2'8' 212 141 2222 1722? 08 2)?2 22-,'2212 222 322. Nun muß Vs. natürlich diejenigen, deren Vorkämpfer er ist, mit zartester Schonung behandeln, daß sie nur Gott behüte nicht an ihren Conflikt mit dem ReligionsgZetze gemahnt werden, und macht daher den Vorschlag, in Güte eine neue 8->2i2 einzusühren (denn in leinem Köcher befinden sich für Alles Mittel), nämlich daß alle Zeugen aufgefordert werden sollen, .2211722 ^.22.22 zu sein, und hält uns dabei für so einfältig, dis Parallele mit 21P.2;28 169, wo der Vorsitzende des selbstverständlich höchstens ohne Bewußtsein sündhaft gewordenen Gerichtes zur 2L'b2 seine College» zur 221172 ermahnt (aus welcher kurzen Andeutung in )?"i7 Verf. aus der linken Seite seines Werkes eine ganze Predigt konsirnirt), auch für Diejenigen genüge, welche der religiösen Praxis total den Rücken gekehrt und ausgesprochener Maßen zu ihr zurückzukehren nicht die geringste Lust verspüren. Solcher Verhöhnung alles Ernsten und Heiligsten muß die hebräische Sprache Worte leihen! — Endlich windet Vers, aus 2"n 34, 24 )?"22 50, wonach der Zeuge, wenn chm nicht seine Sündhaftigkeit notorisch bekannt war, nicht 211p bi2L sei, einen neuen Kranz. Vf. sagt, die.->->'2)? '221)? heutzutage haben keine blaffe Idee davon, daß es M2 2ib'28 2-2'r< 222? 2i2'8 2'21222 21'2 228b2 2b'28 212'8 212'28 2lb282 20 2L. gebe. So? ist es ihnen nicht notorisch bekannt, wird denn darüber gar nicht gepredigt, läßt speciell die Wiener Gemeinde nicht ein viertel Jahr 2122 backen? Von allen diesem haben die Schoßkinder des Verf. gar keine Kenntniß? man würde sich über dieses über jeden Ausdruck gehende 21b? noch weit mehr ärgern, wenn es nicht noch weit mehr albern und tollhäuslerisch als leichtsinnig wäre. Ich will doch nicht unerwähnt lassen, daß nach 2i2'20 diese dritte 2P212 des )?"2O Nur für j2222 'biOS, nicht aber für 82'2182 'biOD gilt, worauf Vf. um so mehr hätte eingehen sollen, weil er selber sagt, daß diese 8^>ip keinen Nachweis in der '22z hat und aus Maim. nur für ^222 nach zuweisen. Wohl ist natürlich ein Handel mit seinen neuen Gängen in „22b2i '->22 112^2 ^->p2" hoch über einem 2)?2 212 erhaben; wir bemerken dies auch nur, um einen weitern Beleg davon zu liefern, mit wel-

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