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Der Israelit · 1866-07-25 · Heft 30 (25.7.1866) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 30 (25.7.1866)
Date
1866-07-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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501 Glaubensgenossen l Wir hoffen, daß wir uns nicht vergebens an Eure Theilnahme wenden. Mit Zuversicht erwarten wir von Nah und Fern patriotische Gaben. Trage Jeder sein Schärflein bei, nach Maßgabe seiner Kraft, nach Regung seines Herzens. Es ruft unser Kaiser! es ruft unser Vaterland! es ruft die Menschlichkeit! es ruft unsere Religion!! Wien, Anfangs Juli 1866. Das Hilfskomitö für Soldaten israel. Religion. Centralbureau: Stadt Gundelhof, 3. Stiege 3. Stock. Dem Aufrufe ist folgendes Rundschreiben beigefügt: k. 1. Die Angelegenheit, in der wir uns an Sie zu wenden die Ehre haben, ist selbstredend genug (!); es ist nicht nöthig hierüber viel Worte zu verlieren. Der Ausruf, den wir Ihnen zur gefälligen Kenntnißnahme empfehlen, enthält Motive und Tendenz unseres Comitös. Hoffentlich werden Sie beiden ihre Zustimmung und ihre Anerkennung nicht versagen. Helfen Sie uns demnach den Humanitären Zweck erreichen, bieten Sie uns Ihre Hand zur kräftigen Unterstützung. Streben Sie mit uns gemeinsam das Ziel brüderlicher Hilfeleistung an. Veranlassen Sie Sammlungen, deren Resultat Sie uns bekannt zu geben belieben und die wir der h. Regierung zur Kenntniß bringen, sowie durch die officiellen Zeitungen veröffentlichen. Wie Gottes Seg^n, so wird auch die Anerkennung Ihrem edlen Beginnen nicht ausbleiben. Ihre geschätzten Zuschriften und Geldsendungen wollen Sie unfrankirt (denn die Portofreiheit ist uns gesichert) richten an das Hilfskomitä für Soldaten israelitischer Religion, Wien, Stadt, Gundelhof, 3. Stiege, 3. Stock. R. L. Alle Einsendungen an das HilfskomitL sind milder Aufschrift: „Militärunterstützungssache" zu versehen, wonach die l. k. k. Post dieselben franco befördert. Die Juden zu Mainz im Mittelalter. (Fortsetzung.) XXX. Glücklicher Zustand der Juden unter Erzbischof Heinrich. Die düstere Wolke, die während der ganzen Regierungszeit de- Erzbischofs Peter über der Mischen Gemeinde von Mainz lagerte, verzog sich allmählich unter seinem Nachfolger Heinrich. Dieser Erzbischof, ein Graf Birneburg, welcher von 1328 bis 1353 auf dem erzbischöflichen Stuhl saß, bestätigte am 7. Dezember 1329 durch eine eigene Urkunde die zwischen Erzbischof Gerhard und der Stadt Mainz hinsichtlich der in der Stadt wohnenden Juden unterm 18. Juni 1295 getroffene Übereinkunft und ließ beide Urkunden, welche dieser Erzbischof darüber ausstellte, seiner Beftätigungsurkünde wörtlich einrücken (Schaab, Seite 72.) Zur selben Zeit erfreute sich die Synagoge eines geistlichen Oberhauptes in der Person des Nabbi P rez Jehuda, Sohn des Nabbi Jom Tob, 21p pp 2^.-> p Hl' s'-iO Auch zählte sie unter ihren Neligionsgenossen einen gelehrten Grammatiker, Namen's R. David Ha-Nakdan, u '2i, und was gewiß merkwürdig ist, eine reiche Christi::, die das Judenthum annahm. Diese Dame, Gute, die Proselytin genannt, war sehr wohlthätig und spendete viel. Die schreckliche Verfolgung der Juden und ihre heldenmüthige Aufopferung für den! Glauben ihrer Väter mußten den größten Eindruck auf! viele Christen machen, die nicht vom Fanatismus verj blendet waren, und sie in den Schooß der Synagoge führen. Wirklich finden wir in den israelit. Annalen im Mittelalter eine große Anzahl christl. Pcoselyten, namentlich aus der Geistlichkeit und dem gebildeten Stande. Oft haben diese denkwürdigen Menschen ihren neuen Glauben durch freiwilligen Tod öffentlich bekannt. Unter Erzbischof Heinrich bestand in Mainz ein eigenes Juden-Rathamt. Herr Schaab macht uns in seiner Geschichte mit einer interessanten Urkunde über dieses Amt bekannt; darin übergibt der mainzische Kämmerer Salmann am 3. März 1335 dem Juden Haseman von Oppenheim, Bürger zu Mainz, s „das Juden Ratampt, das ihm Grundrecht von Speier, I „der Jude, Han gegeben und geluwen mit den Vor-! „Worten, daz Haseman daz selbe Natimpt in diesem j „Jare nach der Data des brieweS Gumbrechte oder! „einem andern ersamen und bescheiden Juden wele er! „sie stat bit unfern willen mast uf geben und nie denselben, wer der ist, dem er rz in diesem jare gibet, „sellen darüber bestädigen in aller der maget, als wir „Haseman darüber beliebigst hatten und wenn dajar „emveg kümp, se an hat dieser brief keine macht und „enmag derselbe Haseman daz ampt darum niemmau „geben an unfern willen. Daz diz stete und veste bli- „bet, so geben wie dem vorgenannten Haseman diesen „gegenwärtigen brief, versiegelt mit unfern ingesiegeln, „daz heran hanget)." Es scheint, daß der jeweilige Stadtkammerer der Stadt Mainz alle Jahre dieses Juden-Ratampt, als einen Ausfluß seines Amts, als erster Gerichtsbeamte der Stadt einem geachtete« Jude« verliehe» hat. WaS es aber für eine nähere Bewandt-

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