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Der Israelit · 1866-07-04 · Heft 27 (4.7.1866) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 27 (4.7.1866)
Date
1866-07-04
Page
– (sequence 13)
Language
German
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469 hört, und ein Vergehen gegen die Constitution, die durch ihre Gemeinde angenommen wurde. 5) Die Art und Weise des Gottesdienstes kann nur dann eine Veränderung erleiden, wenn dies der ausgesprochene Wunsch der Majorität der männlichen Gemeindegenoffen ist. 6) Diejenigen Mitglieder, die zu den ersten Gründern der Gemeinde gehören, haben sowohl in Bezug auf die Gemeinderechte als auch auf das Gemeindeeigenthum einen gewissen Vorrang. 7) Wenn sich die Majorität für eine Aenderung ausspricht, so kann dies wohl von Staatswegen geschehen, weil dadurch kein allgemeiner Glaubenswechsel bedingt wird, solange dieses jedoch nicht der Fall ist, ist eine jede Aenderung unstatthaft. Ich erachte es nicht für nothwendig, genau auseinander zu setzen, inwiefern vom Minhag Aschkenas durch die beabsichtigten Aenderungen abgewichen werden soll. Es genügt hier zu constatiren, daß solche Reformen und Abänderungen durch die Kläger hinlänglich für unstatthaft dargestellt worden, daß sie Beweise gebracht haben, daß solche Reformen den Minhag Aschkenas verunstalten. Die Bewegungen zu Gunsten der Aenderung werden also zurückgewiesen, jedoch ohne daß die Verklagten in die Kosten verurtheilt werden. L. S. Feuilleton Wer ist -er Dieb?*) Es war in den Tagen Salomos. Da lebte ein braver und rechtschaffener Mann, der drei Söhne hatte, die sich alle drei durch ihre Klugheit auszeichneten. Der Mann war ein sehr reicher Mann und war bemühet, seinen Söhnen eine vortreffliche Erziehung zu geben und sie in allem Röthigen, Nützlichen und Schönen unterrichten zu lassen. Als der Vater alt geworden war und seine Sterbestunde herannahen fühlte, lud er zehn angesehene Männer der Stadt zu sich, ließ seine drei Söhne zu sich kommen und sprach zu diesen im Beisein der Männer: „Meine lieben Söhne! ich hinterlasse Euch einen Reichthum, groß genug, daß Ihr bei gehöriger und weiser An- Eine in den Hauptzügen ähnliche, aber in Anlage und Ausführung verschiedene und zugleich sehr indecente Erzählung befindet sich im Buche Sind-bads oder in der Geschichte der vierzig Wesyre (bei Habicht und von der Hagen: 1001 Nacht; 15. Nacht.) — Anm. d. Red.: AusTendlau's „FellmeterS Abenve." Mehajeschuah des Nissim (Kaon S. 23, b. — Maase-Buch cap. 223 Vergl. auch Midrasch der zehn Gebote Nr. 8 und Rosenöl II. Nr. 151. Wendung desselben mit Gottes Hülfe Euer Lehen sorglos verbringen könnt; theilt Euch brüderlich darein. Hier aber habe ich noch ein Kästchen mit Gold und GeldeSrpsrth. Dieses, will ich, sollt Ihr als Nothpfennig aufheben für den Fall, daß Ihr, Gott bewahre! duvch Unglück in Armuth gerathen solltet. Das Kästchen ist wohl verschlossen. Gebt mir vor Gott und diesen ehrenbaren Männern Euer Wort und Euere Hand darauf, daß Ihr dasselbe nur in diesem äußersten Falle und zwar mit Eurer aller Übereinstimmung öffnen wollt. Auch soll sich das Kästchen und der Schlüssel dazu nie in einer und derselben Hand befinden. Das Kästchen mache die Runde unter Euch von Jahr zu Jahr und ebenso der Schlüffe!, so daß der jedesmalige Besitzer des Kästchens nie zugleich den Schlüssel hat. Wollt Ihr so thun, meine Söhne?" — Die Söhne gelobten es dem Vater mit Hand und Mund, und bald darauf starb der Mann. Die drei Brüder theilten sich in das hinterlaffene Vermögen, und waren alle drei reiche Leute. — Die beiden älteren Brüdern hielten das Ihrige durch Fleiß und Sparsamkeit hübsch zusammen und mehrten es noch; aber der jüngste Bruder war ei« leichtsinniger Verschwender, der sein Leben nur in Vergnügungen verbringen wollte und keinen Tag ohne Fest und Lustbarkeit hingehen ließ, und noch waren keine drei Jahre seit dem Tode des Vaters vorüber, so hatte er mit seinen Zechbrüdern seine ganze Erbschaft durchgebracht und war nun bettelarm. — Da kam er zu seinen Brüdern und verlangte von ihnen, daß sie mit ihm das Kästchen öffnen. „Für mich," sagte er, „ist die Zeit gekommen, von welcher unser Vater sprach. Oeffnet das Kästchen und gebt mir meinen Antheil an dem darin enthaltenen Schatze heraus." — Den beiden älteren Brüdern that es sehr leid, daß sie ihres Vaters letzten Willen brechen sollten. Da sprach der älteste Bruder: „Ehe ich meines Vaters Gebot übertrete, will ich Dir lieber fünftausend Gulden leihen. Du magst sie mir zurückzahlen oder nicht, das soll bei Dir stehen; benutzte sie aber, irgend ein Geschäft anzufangen und Dir wieder aufzuhelfen." — Der jüngste Bruder ließ sich damit beschwichtigen, nahm die fünftausend Gulden und führte wieder ein Leben wie vorher. — Als aber das Geld aufgezehrt war, kam er wieder und verlangte, daß das Kästchen geöffnet werde. Da sprach der zweite Bruder: „Auch ich will, ehe ich des Vaters Gebot übertrete, Dir nun fünftausend Gulden leihen, wie unser ältester Bruder gethan." — Der Verschwender ließ sich damit noch einmal zufrieden stellen. Aber statt ein ernsteres Leben anzufangen, verthat er das Geld wieder in Saus und Braus, indem er zu sich sagte: „Kommt Zeit, kommt Rath! Ich werde mir schon zu helfen wissen" - Es war gerade die Reihe an ihm, daß er den Schlüssel zn

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