Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1866)
- Date
- 1866-06-27
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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VH. Jahrgang. Beilage zu Nr. 26 des Israelit. Leitender Artikel. Erwiderungen auf verschiedene das Religionsgesetzliche oder die Tradition überhaupt betreffende reformistische Gutachten von vr. Israel lliläeskeiiuer. (Fortsetzung.) Man vergl. noch über dies Thema selbst ^2' PPPO ''O und über ein ganz ähnliches Maim. Mas. Hakorbanoth III. 4, wo es heißt, daß von einem götzendienerischen oder öffentlich den L>abbat entweihenden Israeliten man selbst das Ganzopfer, das man auch von einem Heiden entgegennimmt, nicht annehme". Nun dürfte wohl der Vf. nach allen seinen Antecedentien auch hier wie überall Rath schaffen können, diese St lle mundgerecht zu machen; bis dahin behalten wir sie jedoch als sehr paffende Parallele. Auch empfehle ich den gefälligen Bemühungen des Vs. die von ihm selbst (S. 10) citirte Stelle, Maim. Edut XI 10, handelnd von den Israeliten, welche rücksichtlich der Zeugenaussage unter dem Range der Heiden stehen. — Vf. beantwortet jetzt die Einwendungen des '"2 gegen die Ansicht des i'p' ^1 und zwar 1) von Baba Kama 14 d. undTossesoth das. 88 a. Schlgw. 811 beantwortet Vf. dahin, daß nach der Ansicht des i'p' ^1 nur da, wo .121.1 j'i nöthig, ein Heide zeugnißfähig sei, nicht aber bei O'i ninvO, welche keiner .ii'piii .ilL"ii und deshalb keines rim.-, pi bedürfen. 4) In der Note haben wir die Nichtigkeit dieser Rechtfertigung nachgewiesen; aber selbst alles zugegeben, so folgt daraus das gerade Gegeilt heilvon der Consequenz des Vf., nämlich daß m"2p nur rabbinisch .ii'2p '121p aber mosaisch inkompetent sind. Alles wiederum Blendwerk, nichts als Täuschung! — Jetzt wird wieder eine ganz vereinzelte Ansicht herbeigeschleppt, wobei man nie außer Augen lassen darf, um was es sich eigentlich handelt, nämlich ob etwa eine Frau, welche einen Scheidebrief vor zwei solchen Zeugen empfangen, ledig sei oder noch verheirathet, so daß sie, wenn sie sich wieder verheirathet, im fürchterlichsten Ehebrüche lebt. Vf. citirt nun die Ansicht des rp8'28, der gegen die 4) Diese Rechtfertigung ist meiner Meinung nach nicht richtig, da «ie 'l'M rppv V"N sehr ausführlich beweist, selbst bei rwwO O'l, wenn gleich keine .li'PM .IV'11, dennoch.1O11-^12',1O8V rvlp nöthig, also O'122 '8t7 O'lp bws 1VP tlvn.1- >'2' ."INK find , vergl. gleich auch darüber Noda Bihuda t. Ew. Haes. 72 und das. 57. ausdrückliche Bestimmung in der «102 die Ansicht des 821 zur Halacha erhebt, worüber Hagahot Maimoni Edut X. 2 sich höchlichst verwundert. Diese so sehr „zeitgemäße" Ansicht des 8"8 wird natürlich zur Halacha erhoben. Welcher Leichtsinn hiezu gehört, bedarf für Sachverständige keine Bezeichnung; wem fällt hier nicht die Erklärung des i'i' i-pvi (Hosea4,12) 'v i'Z' H ^2 (Pesach. 52 d.) ein! — Jndeß will Vf. diese Ansicht, als ihm so recht bequem, aus der deduziren, und müssen wir ihm wohl hierin einige Augenblicks folgen. Derselbe behauptet in seiner eigenthümlichen „freien Kritik", die zweite Hälfte der habe von der ersten, in welcher "2x's Ansicht durch eine Frage aus der Mischna widerlegt, nichts gewußt (daß dieselbe mit dm Worten "28 2m»i'8 8,11 ihr volles Wissen davon zu erkenn n gegeben, genirt große Geister gar nicht, dieß ist ^geistreiche Männer wissen sich immer zu helfen) „ri'pviO ,-iliOi.'") und reducirt sich der langen Nr de kurzer Sinn darauf, daß am Ende der Abhandlung von einer Stelle ein Beweis für die erwähnte Ansicht geführt wird, deren erste Hälfte oben als Argument gegen dieselbe benutzt wird; ei-Ao — nun? ei-Ao, wird über diesen ganzen so wenig orientirten zweiten Theil ein großer Strich gemacht; und nur 8i?2nri "28i 8^2nn gilt (vielleicht umgekehrt? Doch das wäre 8nvin-, das können wir in unserer Zeit nicht gebrauchen!) — Punctum! — Nun 8" 8 wird sich vor solchen Freunden bedanken, in der That hat der Vf. merkwürdiger Weise übersehen (?), was er später selbst koustatirt, vaß die am Ende der ersten Hälfte citirte Stelle die Mischnah in Sanhedrin ist, wo der Schlußsatz ^121 ir fehlt und eben deshalb von dieser allerdings ein Beweis gegen die Ansicht des "28 geliefert werden konnte; am Ende der zweiten Hälfte jedoch die in .ink.i w8i mit jenem Schlußsätze, woraus (.->"2 das.) geschloffen wird, daß 1V8 mip'? iv2 Li'1211 ftu; deshalb kann nach jener Mischnah sehr wohl v'OL^ pi allein ge- 5) Zur Sache selbst deute ich hier für die Sachverständigen die Möglichkeit an, daß k"8 unter dem Buchstaben „v" des ganz etwas anderes nämlich „irnv" (1O18) verstanden haben mag (daß das zweite Wort die Bezeichnung hergegeben, darf nicht so sehr befremden, ist dies ja auch nach v"l mit dem Buchstaben s„,11'^" '2') der Fall, worüber 82"v'1 Kiduschin 58». zu vergleichen), indem aus Sabbat 725. hervorzugehen scheint, daß ONO die Ansicht des "28 recipirt, vergl. Tosefot das.; in vorliegender aber ist nicht apodictisch bewiesen, daß sich das "281''M12 ^2-.11 auch auf 1V1V bezieht, vielmehr dürste der Umstand, daß diese Worte zwischen VON 1p und 1O1V stehen, einen schwachen Haltpmckt für 8"8 enthalten.