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Der Israelit · 1866-06-20 · Heft 25 (20.6.1866) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 25 (20.6.1866)
Date
1866-06-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VII. Jahrgang. Lei t e « d er Nr t L kV l. Grwiverungen auf verschiedene das Religionsgesetzliche oder die Tradition überhaupt betreffende reformistische Gutachten von vr. Israel llLLLesLeimer. (Fortsetzung.) Die Ventilation der zu Grunde liegenden Tatsache ist , daß ein Rabbiner sich weigerte, einen bbnv O2N, „der aber zu den Reichen gehörte, zum Zeugen bei pNiOp anzuerkennen und ihn als inkompetent zur Zeugnißabgabe erklärte, wodurch großer Spektakel entstand („denn wer wird es „„heutzutage"" wagen, viele und „„ehrenvolle"" Männer zu jeder Zeugenaussage und dadurch auch zur Eidesablegung (CH. Misp. 9 2,3) für inkompetent zu erklären?") — Als Verf. dieses hörte, sagte er sich, jetzt muffe er etwas für Gott (?) thun, viel gilt die persönliche Ehre, noch mehr der Frieden.... und jeder „Vernün'tige" wird einsehen, wie weit es kommen werde, wenn wir viele der Geehrtesten der Gemeinde von Zeugenschaft und dem Schwüre entfernen, und daher wolle er . . . beweisen, daß „in unserer Zeit diese Uebertreter des Religionsgesetzes durchaus nicht zeugnißunsähig seien. Bemerken wir hier schon 1) ob ein p'O2p arm oder reich sei, ändert gar Nichts an seiner Be- und Verurteilung K1O OiN bi-w iMp 2) durch das in Paranthese gegebene Citat ist die Frage durch das bekannte Argument „es wäre ja schrecklich" schon von vornherein fertig, also die ganze Broschüre überflüssig, 3) wirKiche O'O'p' und O'O2i2O einer jüdischen Cultusgemeinde find ohne faktische Achtung vor dem Religionsgesetze nicht denkbar, 4) rwO2O O122 überwiegt nach unserer unwandelbaren .OOiO keinen -nv'k positiv ,ONpiOip2 (Ber. 19b. und alle Poskim) 5) dem OibNO ki.O biOZ OOP stellen wir eine noch höhere Potenz, ein noch größeres „bii) OOi>" nämlich, OirMi.OOiO ^'pOMi ON und 6) dem „heutzutage" .Oi ipMMN dem neunten Maimonid. Glaubensgrundsatz entgegen. — Nur die Antwort. Zuerst sucht Vf. eine ältere Quelle für die von Maimonides?) und Schul. Ar. recipirte S) Bei dieser Gelegenheit wirft Bf. die Bemerkung hin, daß die O'KOivk nicht selbstständige Anlehnungen an Bibelstellen (ohne dies von der V'K^O gehört zu haben) inauguriren, daß eine Legion von Gegenbeweisen existiren, weiß Jeder, der auch nur 'bn2 O"N durchgeblöttert hat. Gleichzeitig behauptet Bf., Maim. gebrauche bei Begründung durch eine Schriftstell« den Ausdruck lOvb.O PMN.O 'DO nur bei Entlehnungen aus Mischna oder i Ansicht des "2k (Sanh. 27». Bab. Kam. 72a.) und! findet sie in der kyb'Ov, wo dies (vermeintlich) die Ansicht des ist, der eine andere Interpretation des pNO Op in' bk, welche auch von allen O'pOis (und nicht nur von Onk. wie Vf. meint) recipirt wird, zur Seite steht. Bf. stellt nun zwei Fragen auf. Er fragt: was Nach "2k, da zur Inkompetenz zum Zeugniß nicht ovnO pNO nothwendig, die Schlußworte ,-Ovn Op Oi'Ob" sollm? Machen wir hier Halt. Setzen wir den Fall, diese Frage sei wirklich schwerwiegend, ja gar nicht zu beantworten. Nun, und dadurch würde in Weise der Karäer in einer Frage von solcher parteiischen Tragweite ein PO entschieden? Deshalb wagen wir gegen den Grundsatz des OO-O' ^O (Baba Mez. 115a). welcher zur Halacha erhoben, nach Motiven des Buchstabens die Beralhung zu modificiren? Dies, wenn das Motiv klar und deutlich in der Schrift enthalten wäre, in der Thal aber ist es Nichts als O2b.O2 kbN ^O,O2 O'^O ObM. Zunächst wollen wir auf die „k'Np" unserseits O'LiO'O geben. Den ersten gibt p"QO 34, 1. indem er sagt, OdO Op rv'Ob involvire zugleich die wie gesagt auch zur Halacha erhobene Jntergretät des p"r> der kOb'2O. Den zweiten gibt <'O p".Ok pbOO"'OOv O"iN (eä. Venet. 65b. Schlgw..ONp b2k) (vergl. auch O"O,Or>r,-nbv ibvb .Owv i".O), welcher zur Rechtfertigung eines pOs des O"KOO die ganze k'.VO durchgeht, und behauptet, was vom Vf. (S. 8) geschieht, daß auch nach "2k ein OQO Op eine Erschwerung hat, nämlich obgleich rnpbv w pkN 'sb p2N.Ob dennoch bMO zu sein (was noch damit weiter zu begründen wäre, daß im andern Falle der Fall Op OQN ONO bk in der 'O"O2 als aus ONO bk Op PNO folgend überflüssig wäre), 3) kann Op OpOb Ovn sehr gut übersetzt werden, so daß er sei (Ovn Op, nämlich dadurch, daß man durch seine Vermittelung und nur durch ihn zur Zahlung zwingt), 4) es wird gerade dadurch gezeigt, daß der bMD sogar .OOvinb kbipv ist, vergl. O"O OOM das. Ovk k2Oi ,-i"O2. — Die zweite Frage des Vf. ist nur eine Umschreibung der ersten, bedarf also keiner Beachtung mehr. Und mit solchen Hohlheiten geht man daran, eines der wichtigsten sil vsvia verbo Religionsgesetze kbipb zu modificiren. — Hören wir jedoch die Antwort des Vf. Nicht unbedingt ist nach Beraitha. Dies ist auch nicht wahr. Hier einige Beweise. Maim. Schemitta 13, 5 gebraucht diesen Ausdruck, obgleich nur der KO1OK Olpbk^O (Erachin 33d.) Diese Schristerklärung gibt desgl. Makro. Wlorv. 4, 2 rückfichtUch der bloßen KOvv des "2k (Bab. Mez. 7bd.) desgl. O"bN O"kb O1LVO mit Bezugnahme auf KOV'll des KO'O2K ^2 POL' 'O Jeb. 3». u. Parallelstellen.

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