Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1866)
- Date
- 1866-06-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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394 weltliches gezogen werden können. Auch das Domeapitel stellte den Juden der Stadt Mainz eine ähnliche Urkunde aus, wie sie ihm der Erzbischof ausgestellt hatte. Aber schon im Jahre 1298 hatten die unglücklichen Juden in Mainz, wie in ganz Deutschland wieder blutige Verfolgungen zu erdulden; veranlaßt durch einen Edelmann, Namens Rindfleisch. Dieser blutdürstige Mensch benutzte die Unruhen, welche damals in Deutschland in Folge der Thronstreitigkeiten zwischen Adolph und Albrecht herrschten, um mit einer Schaar von Gesinnungsgenossen von Ort zu Ort zu ziehen und überall die Juden zu vertilgen. Sein Beispiel fand Nachahmung in Städten und Dörfern, zu denen er nicht gelangte, und unter diesen Städten scheint auch Mainz zu zählen sein, das wieder gegen seine jüdischen Einwohner wüthete. Wenigstens bezeugte der neue Kaiser Albrecht durch eine Urkunde vom 5. Januar 1299, daß alle Schulden der getödteten Juden, welche keine Erben hatten, dem Erzbischof Gerhard von Mainz ganz und vollkommen zustünden. (Pertz, Monumenta Germaniae, IV., 471.) Das Friedegebot der freien Stadt Mainz vom Jahr 1300 enthielt hinsichtlich der Juden nur zwei Verfügungen. Die erste lautete: „Wel Jude dem andr'm Juden zu meinze mundet oder flehit odir einen christeinn der sal um daz slahin gebin fonf pund. und um die wendin zehin pend Heller, und sal zu meinze inne bliben und hat er des aeldes nicht so sal er also lange uze meinze varn: bit er des bered wirt bit zwein bisderbin manin. eime Juden und eime Christen." Die zweite war: Wel jude eischit kein unsen Burgern, ime zu helfene zu siner Sach zu judeschim rechte, der jude sal gebin. vonfzig pont Heller, zu bezzerunge der stad, und siner den er darzu eischet der sal uz Meinze varin einen mand zu bezzerunge." Aus diesem Friedensgebot ersieht man, daß im ersten Jahre des vierzehnten Jahrhunderts die Juden bereits wieder in Mainz waren und daß damals der Jude in dieser Stadt gegen den Christen nur für halb ebenbürger gehalten wurde. Auch der alte Rabbiner und seine Assessoren waren zu dieser Zeit in Mainz, denn R. Jedidia starb da, wie wir bereits bemerkt haben, um's Jahr 1305, und seine Assessoren, R. MLir Cohen, nnd R. Abraham überlebten ihn noch mehrere Jahre. Die Zeit ihres Ablebens jedoch ist unbekannt, wie überhaupt die Nachrichten über die innere Angelegenheiten der Juden in Mainz immer seltener werden. Die ewigen Gelderpressungen uyd ihre traurigen Folgen, sowie die Einführung der Kirchmgesetze hatte den Geist der Juden in Mainz und in ganz Deutschland so sehr herabgewürdigt, daß der Sinn für Studium dadurch abgestumpft war worden. Jedoch an dem Glauben ihrer Väter, ihrem einzigen Trost und ihrer einzigen Hoffnung, hielten sie fest und suchten so viel wie möglich einen Seelenhirten an ihrer Spitze zu Hallen. Aber der Druck des Erzbischofs Peter, der auf ihnen lastete, war so groß, daß während seiner Zeit fast nur unbedeutende Männer die Rabbinerstelle vertraten, deren Namen in Vergessenheit gerathen sind. Im Jahre 1310 wurde zu Mainz vom obengenannten Erzbischof, nämlich eine Synode gehalten, in der gegen die Juden im Mainzer Erzstist Folgendes verordnet wurde: 1) Daß sie nach zwei Monaten, von Publication dieses Synodalstatuts an, Zeichen an ihren Kleidern tragen sollten, wodurch man sie von den Christen unterscheiden könne. 2) Sollten sie alle öffentlichen Aemter niederlegen. 3) Kein Jude solle sich am Charfreitag auf der Straße, an seinem Fenster oder seiner Hausthüre sehen lassen, bei einer Strafe von einer Mark Silber. (Schaab, Selb 70.) (Fortsetzung folgt.) E. Carmoly. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Mecklenburg, im Mai. Der jüdische Reisende, der vielleicht einmal Gelegenheit gehabt, auch nach Rostock, der Stadt der alten Intoleranz (wo bekanntlich noch heute kein Glaubensgenosse wohnen darf), zu kommen und dort alle Sehenswürdigkeiten in Augenschein zu nehmen, hat gewiß auch die Räume des „Weißen Collegiums" — OoUeKiuw pdilosoxbiouru — durchschritten und wird sich nicht wenig gewundert haben, über der Eingangsthüre im Innern des Bibliothek-Saales in einem Dreieck auf himmelblauem Grunde folgende Inschrift angebracht zu sinden: 6,1H; unwillkürlich wird er sich gefragt haben: ob der Erbauer dieses Gebäudes vielleicht ein Jude gewesen und Salomo geheißen? Aber ein Jude — in Rostock..?! Es wird daher den Lesern dieses gesch. Blattenicht unwillkommen sein, etwas Näheres über die Entstehung obiger Inschrift zu erfahren. — Ursprünglich eine bischöfliche Kapelle, wird dieses Gebäude an die Universität überwiesen und, nachdem es 1565 durch eine Feuersbrunst fast ganz zerstört, bald aber wieder neu aufgebaut wurde, drohte ihm in der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts der gänzliche Ruin. Dem wurde wiederum durch ein Rescript des Herzogs Friedrich Franz I., der eine gründliche Restauration anbefahl, vorgebeugt. Zur Leitung dieser Angelegenheit ward vom Herzog selbst eine Commission einge-