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Der Israelit · 1866-05-09 · Heft 19 (9.5.1866) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 19 (9.5.1866)
Date
1866-05-09
Page
– (sequence 11)
Language
German
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333 nicht zu sehr in die Hände der „Jud en" falle. Hierauf antwortete ihm Äbg. Sieb ert: „Ich will hoffen, daß der Herr Graf v. Walderdorff unter der Bezeichnung „Jude" nicht die Anhänger des mosalHen Glaubens gemeint hat. Es gibt andere Dränger und Peiniger, die todte Hqnd und das Kawllienfideicom- Miß, die schlimmer als die Juden Hausen, und leider kann man aus manchem Christen einen Juden in dem von dem Herrn Grafen gebrauchten Sinne formen ^mid noch viel dabei übrig behalten." Eine Antwort erfolgte von dem HerrnGrafen hierauf nicht. Hamburg. Hier starb unlängst ein Bürsenmann. Er war Israelit. Als die Anstalten zu seiner Beerdigung bereits getroffen waren, mußte plötzlich inne gehalten werden, denn man hatte unter den Papieren des Verstorbenen einen Taufschein gefunden. Später wurde derselbe dennoch auf dem jüdischen Friedbofe begraben. Es hatte sich nämlich herausgestellt, daß der Verstorbene nicht getauft war, daß er sich den Taufschein nur deshalb verschafft hatte, um in Schweden und Norwegen ungehindert reisen zu können, da vor einigen Jahren die Intoleranz jener Länder es keinem Juden gestattete, das Land zu bereisen. In Norwegen wurde sogar jeder Hebräer, der das Land betrat, sehr streng bestraft. (I. Chr.) Altona. Wie die Leser sich erinnern werden, wurden im Laufe des Jahres 1863, nachdem die holsteinische Stände-Versammlung die betreffenden Regierungs-Vorlagen einer gründlichen Prüfung unterworfen. die kirchlichen Angelegenheiten der nicht zur Landeskirche gehörenden christlichen Gemeinden sowie die der Juden durch Gesetz geordnet. Das die Verhältnisse der letzteren betreffende Gesetz datirt vom 14. Juli 1863 und ordnet in seinem Z 17 für die der Schule zu entlassenden israelitischen Kinder eine Religionsprüfung an. Trotzdem seit Erlaß dieses Gesetzes nahe an 3 Jahre verflossen, fanden diese Religionsprüfungen seither noch nicht statt, da es an einem autoriftrten Lehrbuche fehlte. Diesem Mangel wurde abgeholfen, dadurch, daß' die herzogliche Landesregierung unterm 12. Jgnnar d. J den „Leitfaden rc. von Dr. Moses Büdinger in Hassel" als Lesebuch für den Unterricht in der jüdischen Religion arftorisirte. — Ans einem unterm 23. d. M.^an das hiesige Oberrabbiuat gerichteten Reseript der ^herzoglich holsteinischen Landesregierung entnehmen wir nun die unsere israelitische Jugend angehende Notiz, daß im Laufe dieses Jahres die erste Reftgiopsprüfung derjenigen Knaben und Wädchen ststtffpdLNnwirb^ die , im Laufe dieses Jahres das.jl5. rHp. H4, Mepsmhr erreicht? haßen /oder es ^vch, erreichen «rechen. Zugleich 5wixd in diesem Rescripte ausdrücklich darauf hiugewiesen, daß auch diejenigen ahne Ausnahme zur Prüfung herangezogen werden sollen, welche innerhalb der Zeit vom 14. Juli 1863, dem Tage der GeseW- PubUcation, bis 1. Januar 1866 das bezeichrzete Lebensalter erreicht haben. Wie wir vernehmen, hat sich bereits eine namhafte Anzahl von Aspiranten beiderlei Geschlechts zur Vorbereitung auf jene öffentliche Prüfung bei den hiesigen dazu autorisirten jüdischen Lehrern, den Herren E. Munk und I. S. WNikolo er, gemeldet, und sicht die Eröffnung des zu diesem Zwecke einzurichtenden Lehrcursus binnen Kurzem bevor. Für manche der jungen Leute allerdings, die 1863 die Schule verließen und nunmehr 17 bis 18 Jahre alt, bei Fremden conditioniren, muß es sehr unbequem sein, sich jetzt noch wieder zur Schule zu begeben und später sich einer Prüfung zu unterwerfen. Oösterreichischer Kaiserstaat. Aus Oesterreich. ,,Kolosvari Közlöny" veröffentlicht folgende höchst unwahrscheinliche Mittherlrmg des in Galacz wohnenden Protest.Missionärs Marlin Czelder. Dieser erfuhr, wie er erzählt, daß zwei magyarische Familien zum Judenthume übertreten wollten, und verfügte sich daher nach deren Aufenthaltsort, um sich über die Sachlage Gewißheit zu verschaffen. Als er hinkam, fand er fünf Knaben, von welchen er erfuhr, daß ihre Eltern mit einigen Juden, unter welchen ein Rabbi war, fortgegangen seien. Czelder fragte die Kinder aus und erhielt von denselben (es sind echte Szekler) zur Antwort, daß sie „Juden" seien. Er drang weiter in sie, gab ihnen Brod, da sie sehr hungrig waren, und brachte endlich heraus, daß sie katholisch seien. Die Knaben wollten das „Vater unser" nicht hersagen, weil ihnen das, wie sie behaupteten, nicht erlaubt sei. Einerderselben entschloß sich endlich, und als er zu dem Satze kam, „und führe uns nicht in Versuchung", stockte er und ließ sich nicht bewegen, das Gebet weiter zu sprechen. Czelder ließ den Kindern Brod geben und ging ein wenig nach Hause, ließ aber einen Landsmann als Wächter zurück. Aber bald wurde er -urückgerufen, deyn die Eltern waren mittlerweile mit mehreren Juden, dem Rabbi und noch einem Funktionär des jüdischen Ritus angelangt. Czelder kehrte zurück, und fand die Erwähnten , die sich, wie sie ihn erblickten, zu zerstreuen anfingen. Czelder erfuhr dann yon den Männer« , daß die Noth sie zu diesem Schritt veranlaßt habe. Die beiden Familien find mit zehn KindHn gesegnet, sie wandten sich um Hilfe an die Juden, .und diese versprachen ihnen, wenn sie zym Judenthume übertr eten, für. die Kinder zu sorgen, sie selbst ,aher . nach der Türkei zu bringen. Sie haften Hit H§n Juden .bereits ein Test gefeiert. Die. Aufnahme dieser Szekler .fn Ken Bund des Jydenthirms hafte

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