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Der Israelit · 1866-05-09 · Heft 19 (9.5.1866) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 19 (9.5.1866)
Date
1866-05-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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326 Wenden wir uns vom unterschobenen Werke zu den wirklichen von R. Me'rr verfaßten Schriften, so finden wir zuerst: 7>ni2«.-i ->22, „Buch de- Glaubens", welches im y"so7, Z. 446, und mz'w' '7>s^, Seite?, Nr. 155, angeführt wird. Nach dem ersten Werk scheint das „Buch des Glaubens" über Unsterblichkeit, Vergeltung und Strafe zu handeln; nach dem zweiten soll es ein kabalistisches Buch sein. 2 "->.-> 2 Tiw-,2, Segenssprüche des R. Meir, eine kurze aber sehr interessante Abhandlung, gedruckt zu Uiva äi l'rsnto, den 18. November 1858 in 8. Diese Segenssprüche, namentlich zu den Speisen und Getränken, werden im i-oi.-, 221171, Z. 29, angeführt: 1'llplp s2'p17IL^ 2'2W2 222 2"^7I2 7112122 PI 7I2-1«7I 'is «112 ^I2b 7I«1^ ^111'^ P«2'Z s>1'11;«2'^ ^Gemahlenes Gewürz, Ingwers «7>b2i,-> 12s. Vergl. ed. Seite 5 d. Azulai, Seite 62 6., und nach ihm Lewywhn, Epitaphien, Seite 38, nennen irrthümlich dieses Merkchen 21212 112. Es scheint vielmehr auch den Namen 21212 212^71 zu führen, wie man aus IV-in 22112, §. 30, folgern kann. Vergl. Katalog der Michael'schen Bibliothek Nr. 533. Es wäre dann ein Theil von dem folgendem Werke: 7i2'7>'§ 7ii2d.->, „ Schlachtoorschriften ", handschriftlich in Oxford, coll. Michael Nr. 533, vom Jahre 1289; coll. Oppenheim, Nr. 1284, unter dem Namen: 7I2'7IW '2P21 22'2V 212^2. 2i22l^ 212^.2, „Trauervorschriften"; diese gelehrte Abhandlung, die mit einem Commentar im Druck erschienen ist, enthält nach einer Pariser Handschrift, Lvoeu konäs Nr. 300 (ein gedrucktes Exemplar haben wir im Augenblick nicht vor uns), 153 Paragraphen. Unter den vielen Autoritäten, die er anführt, bemerkt man die 2122« 2i2b.i von R. Meir aus England, R. Abraham ben David aus Lunel, R. Jona, den Heiligen, aus der Provence, seine Lehrer R.Jsaac aus Wien und R. Samuel ben Salomon, R- Jsaac ben Ascher Ha-Levi, den Jüngeren, der wegen Heiligung des Namen Gottes erschlagen wurde, R. Jedidia aus Nürnberg, R. Joseph ben Meir, seinen Onkel. R. Jacob Levi aus Speier u. s. w. 211222 '2pv, „Auslegungen der Mesora," handschriftlich im Vatican Nr. 183. 2 "->.12 '2.-22, „die Ritualien des R. Meir," liegen handschriftlich in der Bibliothek von Oxford, coll. Oppenheim, Nr. 1283 und 1284 und coll. Michael, Nr. 465, unter dem Titel; o"i22 ->12. 2"122 7,2s bw -.12, „Peßachfest - Ordnung von R. Meir," eine kurze Abhandlung über die Vorschriften dieses Festes. Handschriftlich bei mir auf Pergament geschrieben, in Fol. wipp ipp, „Zehn Pforten" über verbotene und erlaubte Speisen, ms. vom Jahre 1347 in der Oppenheimischen Bibliothek, nach dem handschriftlichen Katalog dieser Sammlung, den ich besitze; in den gedruckten Katalogen finde ich diese Schrift und noch eine andere von R. Meir aus Rothenburg, betitelt: 22'-! 'vipb, nicht. Letztere ist ebenfalls vom Jahre 1347 datirt. O'PII PII'S, „Commentar zu der ersten Mischna- Ordnung." Er erwähnt sie selbst nebst der folgenden Nummer in seinem Rechtsgutachten, Läitio Lemberg Nr. 151: „Meine Commentarien zu Sera im und Taharoth, — ich werde mich mit Vergnügen darumbemühen, daß fie Dir abgeschrieben werden, wenn ich in Frieden aus der Haft gehen werde." Er verfaßte nämlich diese Commentarien im Thurm zu Ensisheim. mi's, „Commentar zur sechsten Ordnung der Mischna," wird oft von Jomtob Lipmann Heller citirt. In seiner Vorrede dieser Ordnung erzählt der Verfasser des „Tosafot Jomtob", daß diese kostbare Handschrift im Besitze des R. Simeon Wolf ben Jehuda Lewe Oppenheim in Worms war, der sie ihm mittheilte. Sie scheint jetzt in der Oxforder Bibliothek, coll. Oppenheim, Nr. 846, aufbewahrt zu werden. 2121P21 2i^>«p, „Rechtsgutachten," über zwei tausend an der Zahl, von denen bis jetzt drei Sammlungen im Druck erschienen find. Die erste in Crdmona, 1557 in — 40 bei Vincent Conti; die zweite in Prag 1608 in Fol. bei Moses ben Bezalel; die dritte in Lemberg, 1860 in — 4" bei Raphael Nathan Rabbinowitz. Außer diesen drei selbstständigen Sammlungen befinden sich eine große Anzahl dieser Gutachten abgedruckt im Mordechai, Maimoniot, Taschbaz, Ascheri und in den Rechtsbescheiden von Salomon ben Aderet. Aber auch handschriftliche Sammlungen sind in den Bibliotheken von Florerz, Hamburg, Oxford, Parma und andern Städten aufbewahrt. 7iiS2i7>, „Glossen zum Talmud," z. B. zum Traktat Joma, die sich in unserer Ausgabe des Talmuds befinden, und zu andern Traktaten, die handschriftlich vorhanden sein sollen, Azulai jedoch, der in der rabbinischen Literatur sehr bewandert war, kennt nur die Tosafot zum Traktat Joma von unserm R. Meir und «->22 'pi-,'2, die vielleicht auch Tosafot sind. Siehe Schem Gedolim, Seite 124. Außer diesen Schriften schrieb R. Meir noch etwa zwanzig Synagogal-Poesien, die theils gedruckt und in den deutschen Ritus ausgenommen sind, und theils handschriftlich sich in vielen alten Machsorim vorfinden. (Fortsetzung folgt.) E. Carmoly.

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