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Der Israelit · 1866-03-28 · Heft 13-14 (28.3.1866) · page 24

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 13-14 (28.3.1866)
Date
1866-03-28
Page
– (sequence 24)
Language
German
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248 Der Beweis aus Neh. Kap. 8—10, wo wir lesen, daß Esra das Volk auf das Gesetz Mosis verpflichtet, woraus sich ergeben soll, daß damals noch keine Sammlung existirt, weil alsdann auch der anderen Bücher wäre Erwähnung gethan worden, fällt weg, sobald wir ins Auge fassen, daß die ganze Bleekffche Theorie von der Verbindung der übrigen hl. Schriften mit dem Gesetze, eine falsche sei, wie bereits oben erörtert ist. Ueberdies wird sich aber auch bei genauer Untersuchung der von Bleek citirten Stellen ergeben, daß, selbst wenn wir annehmen wollten, der Kanon wäre schon zu Esra's Zeit geschloffen gewesen, ja wenn wir solches ganz genau wüßten, hier doch einzig und allein nur an den Pentateuch zu denken ist, daß hier von Esra nur der Pentateuch benutzt werden konnte und durfte. Es wird nämlich dort erzählt, daß als der siebente Monat herangekommen war, das Volk den Esra gebeten habe, das iiwQ nwn ->2O zu bringen (Neh. c. 8, 1.), daß Esra solches gethan und den Inhalt desselben der versammelten Gemeinde am ersten Tage des siebenten Monats vorgelesen habe (v. 2.). Auch habe er das Vorgelesene ausführlich erklärt, dem Volk auch die Bedeutung des Tages ans Herz gelegt und dasselbe zur Freude ermuntert (v. 3—t2.). Am zweiten Tage habe sich das Volk wiederum versammelt, da habe man nun beim Vorlesen der Thora das Gesetz der Laubhütten gefunden, das Volk habe sich darauf Laubhütten gemacht, und als die Zeit des Festes herangenaht war, das Laubhüttenfest gefeiert (V. 13—18). Was wollte Esra? Esra wollte das Volk belehren; die wichtigsten Gesetze waren bei demselben in Vergessenheit gerathen, und darum mußte Esra es wieder mit seinem Gesetze bekannt machen. Diesen Zweck jedoch zu erreichen, konnte nur durch Vorlesung des Pentateuch geschehen, und selbst, wenn eine Sammlung der übrigen heiligen Schriften damals schon Vorgelegen hätte, so wäre für jetzt das Vorlesen dieser nicht zweckentsprechend gewesen. Das Volk mußte seine Pflichten aus dem Gesetzbuche kennen lernen, die Prophetenbücher aber enthalten keine Gesetze, die Propheten durften keine Gesetze geben. 6). Wenn daher Esra das Volk zu der Ausübung der Gebote ermuntern will, so kann er solches nur durch die Verpflichtung auf das Gesetz Mosis (Neh. 10, 30., und liefert daher auch diese Stelle aus dem Schweigen über die anderen Bücher keinen Beweis dafür, daß damals noch keine Sammlung existirt habe. Wenn nun Bleek sich auch noch darauf beruft, daß Esra nur in Bezug auf das Gesetz Mosis genannt werde, und er doch auch gewiß die anderen Bücher abgeschrieben hätte, wenn schon eine Sammlung der übrigen Schriften dagewesen wäre: so ist zu be- 7) .15,^2 s--r Tract. T'murah f. 16 Schabbath f. 104 a-, M'gilla f. 2 d., Joma f. 80 ». merken, daß Esra nicht allein -wuo, sondern ->'.N2->siO .1^2 riiirw genannt wird, „ein eifriger Schreiber," oder auch ein geübter Schreiber," womit gesagt sein soll, daß er eifrig um die Verbreitung des Gesetzes, denn nur solches war damals Noch, bemüht gewesen, und daß er auch die Kenntniß und Befähigung gehabt habe, das Gesetz abzuschreiben, denn nur dieses thun zu können bedurfte es einer ganz besonderen Geschicklichkeit, eines bedeutenden Wissens und einer besonderen Vorsicht, H und deshalb wird nur seine diesbezügliche Thätigkeit des Schreibens besonders gerühmt. So wären wir mit Bleek fertig. Leine Hypothese ist werthlos, da die Voraussetzung, auf welcher sie ruht, die Voraussetzung von der Verbindung der übrigen hl. Schriften mit dem Pentateuch eine falsche ist, und überdies in ihm selbst noch die Stellung der Psalmen, der Sprüche Salomo, Ruth und Klagelieder unerklärt bleibt. Noch weniger aber als Bleeks Hypothese vermögen die übrigen rationellen Annahmen die Schwierigkeiten zu überwinden, die sich ihnen entgegenstellen. Es wird immer unerklärlich bleiben — sobald man von der Annahme des allmählichen Anreihens der Bücher ausgeht — wieso die Bb. Ruth, Sprüche Salomo und Klagelieder unter die Hagiographen gerathen seien, so unerklärlich, daß sich de Wette genöthigt sieht, es als ein Werk des Zufalls zu erklären, daß sie erst später ausgenommen und beachtet wurden. ^). Ebenso ungenügend wie de Wette, aber jedenfalls geistreicher ist die Antwort, die von Lengerke auf diese Frage gibt, daß nämlich Ruth und Klagelieder später in Folge des liturgischen Gebrauchs, der von diesen Büchern gemacht wurde, unter die Megilloth und so unter die Kethubim gestellt wurden. ^) So geistreich aber auch dieser Einfall ist, der jedoch nicht sein eigener, sondern Zunz entnommen, *0) ohne daß die Quelle genannt wird, so sehr muß man sich hier über die Inkonsequenz, derer sich v. Lengerke schuldig macht, verwundern. Er, der zwei Seiten vorher das Hinzufügen eines Buches zu einer als geschlossen erklärten Sammlung für eine Entweihung der Sammlung hält, er, der dem Eimvande Hengstenbergs, daß wenn die Sammlung nicht einem innern Eintheilungsgrunde nach geordnet wäre, man bei einem späteren Auffinden des Buches Daniel dasselbe in die zweite Ordnung eingeschoben hätte, wenn dieselbe schon geschlossen gewesen wäre, mit der Bemerkung entgegentritt, daß man die Sammlung der zweiten Abtheilung nicht habe angreifen wollen: ") 7) Vergl. Tract. Erubin f. 11 s. 8) de Wette in der Encyclopädie von Ersch u, Gruber XXI11. S. 11 unter „Daniel". 9) v. Lengerke a. a. O. S. I.VII. 10) Zunz, Gottesdienst!. Vorträge S. 19. 11) v. Lengerke a. a. O. S. I^V.

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