Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 13-14 (28.3.1866)
- Date
- 1866-03-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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231 das Kind nie geathmet hatte. Auch dieses Ereigniß hatte vorderhand weiter keine Folgen. Aber nach den Schritten der Polizei und der Gensdarmerie zeigte Jsaac Zerbib die schmerzliche Lage seiner Familie seinen Söhnen rn Bona an, und gab die Absicht kund, daß er Bona verlassen wolle. Gleichzeitig verlangte er 20 Francs, um die Kosten des Wochenbettes Oureida's und der Bestattung des Neugeborenen bestreiten zu können. Das Unglück wollte, daß dieser Brief Jacob in die Hände kam. Er sagte seinem Bruder, daß er dringender Geschäfte halber abreisen müsse. Er bestieg am 7. Morgens den Bonaer Eilwagen. Des anderen Tages kam er früh in Constantine an und verübte die blutige That. Eine Behandlung von einigen Tagen genügte, um Jacob wieder von den Folgen seines Selbstmordversuches herzustellen. Oureida jedoch starb Tags darauf in Folge der schrecklichen Wunde, die sie erhalten hatte. Das bedauernswerthe Ereigniß verursachte eine große Aufregung in der Stadt, besonders aber unter der jüdischen Bevölkerung, einer friedlichen Menschenklasse, unter der eine Mordthat ein unerhörtes Ereigniß ist, und welche noch mehr in Aufregung gesetzt wurde, weil es sich hier um einen Brudermord handelte. Die Debatten über diese dramatische Afsaire verzögerten sich bis in den späten Abend. Der Gerichtssaal bot eine frappanten Anblick dar. Die einfache und strenge Erscheinung der Justiz in Algier, wo den Assisen keine Geschworenen beiwohnen, der Contrast zwischen den europäischen und einheimischen Costümen, die stark markirten Gesichtszüge der Juden und Araber, der originelle Baustyl des Saales, bildeten ein Ensemble, dem Licht und Schatten ein noch sonderbareres Gepräge verliehen. Selbst die Natur der Debatten, die Ruhe des Angeklagten, der ohne Umschweife Alles gestand, verliehen dem Ganzen noch mehr Feierlichkeit. Jacob Zerbib erwidert in der That, auf alle Fragen des Präsidenten einfach, beschreibt die Details genau, ohne sich im Geringsten zu alteriren. Er besteht jedoch stets auf einen Punkt, den er häufig wiederholt, nämlich: daß er das Verbrechen, das eine schuldige Schwester an seiner Familienehre begangen, rächen wollte. Er drückt sich übrigens ganz geläufig im Französischen aus und antwortet mit vollkommenem Anstande; nur wenn er von dem schlechten Betragen seiner Schwester spricht, geräth er in Aufregung. Nach dem vollständigen Emgeständniß seitens des Zerbib, bietet das Zeugenverhör kein besonderes Interesse. Nach dem Vernehmen der Zeugenaussagen werden einige Acten vorgelesen, die früher geschrieben waren; auch sie ergaben dieselben Thatsachen, die durch die Debatten erzielt worden. Auf die Frage des Präsidenten erklärte Jacob, daß er Nichts mehr vorzubringen habe. Die Anklage wurde mit ebensoviel Talent als Energie seitens des Staatsanwalts geltend gemacht. Trotz der Jugend des Angeklagten und der günstigen Umstände, beantragt die Staatsbehörde eine strenge Anwendung des Gesetzes und verlangt umsomehr eine exemplarische Bestrafung dieses Verbrechens als die Motive dazu aus edlen und lobenswürdigen Principien beruhen. Nach der Requisition des Staatsanwalts, ergriff Herr Lucet das Wort. Nach einigen Betrachtungen über den eigenthümlichen Character der Assisen-Verhandlung in Algerien, sucht der Vertheidiger darzuthun, daß der Angeklagte von einer fixen Idee beherrscht wurde, als er so handelte, daß diese in seinem Geiste eine Art Monomanie erzeugt, und einen gewissen Grad von Wahnsinn zur Folge gehabt habe. Der Character des Jacob Zerbib, seine ausgezeichnete Vergangenheit, seine Erziehung, die beständige Ausübung der kindlichen Tugenden, die friedlichen Beschäftigungen der jüdischen Bevölkerung im Allgemeinen, und des Angeklagten im Besondern, lassen keine andere Deutung für das Verbrechen übrig, als daß es in einem Momente geistiger Abwesenheit vollbracht worden sei. Er beantragt daher für seinen Clienten die für diesen Fall anwendbaren Ermäßigungen. Während sich der Gerichtshof zur Berathung zurückzieht, verbleibt das Auditorium unter dem Eindrücke der beredten Vertheidigung auf den Bescheid höchst gespannt. Nach kurzer Berathung verkündet der Präsident, daß der Hof auf die beantragten Ermäßigungen eingegangen sei. In Folge dessen wurde Jacob Zerbib zu zehn Jahren schwerer Arbeit verurtheilt. Der Angeklagte hört mit derselben Ruhe, die er während der ganzen Verhandlung an den Tag gelegt hat, die Verkündigung seines Urtheils an. Die Menge entfernt sich, tief gerührt von den Eindrücken dieses schrecklichen Familiendrama's. merkt, daß die Besetzung der Elementar- und Religionslehrer-Stelle bei der israelitischen Gemeinde in Pappenheim in so weit eine provisorische sei, als dies nach dm in Bayern bestehenden Verordnungm Erledigte Stelle für einen isr. Lehrer. Bezüglich des Ausschreibens im Israelit Nr. 7. ä. ä. 14. Februar l. I. wird nachträglich noch be-