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Der Israelit · 1866-01-31 · Heft 5 (31.1.1866) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 5 (31.1.1866)
Date
1866-01-31
Page
– (sequence 2)
Language
German
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schen, mithin wollte Gott selbst jetzt mH den Menschen einen Vertrag schließen, rvyll« desM SMstbestimmungsrecht gelten lassen. Daher spricht dmn auch Gott m der heiligen Schrift seinen Abscheu aus gegen den Absolutismus der Heiden, gegen die Gräuel der Herrscher unb schwört»- diese - <. . - Durch seinen Diener" Mdse^ läßt nun Äotk den Ausbau des Grundgesetzes durch Specialgesetze vollenden , und dem Volke wurden die Gesetze Lwp Annahme vorgelegt, und das Volk antwortete, daß es das Gesetz annehmen und befolgen werde. Gott hat demnach durch seipe Gesetzgebung vorgezeichnet, in welcher Weise er wolle, daß regiert werden solle; er verkündet sein Gesetz und fragt das Volk , ob es dieses Gesetz annehmeN wolle. Also der CoNstikÜlioNalismiis ist von Gott selbst eingeführt. Da aber Gott selbst fein Recht auf einen Vertrag gründet, so kann ein StäNbgebvtener doch keine höher» Rechte als Gott selbst beanspruchen. Auf dem Altäre des Herrn kann daher nur eine constitutionelle Krone geholt werden, welche als Symbol des Vertrages zwischen dem Volke und dem Herrscher gilt; — die Krone ist die Bundeslade, die Verfassung der Bund, und ein Herrscher von Gottes Gnaden ist solcher, der seinen Schwur hält und den Bund nie lockert; denn dieser ist die Wurzel seines Daseins. Die Juden zu Main) im Mittetaltrr. (Fortsetzung.) xvm. Klagen der übergebliebenen Juden von Mainz beim Kaiser gegen Ruthard und Consorten. Wie wir bereits im vorigen Paragraphen bemerkt haben, sind Mehrere bei den großen Metzeleien gerettet worden, wahrscheinlich durch treue Bürger, die gewiffenhafter als der Erzbischof waten. Andere, die aber nachher wieder zum Judenthum zurückgekehrt sind, mögen sich durch die Taufe gerettet haben-, denn Kaiser Heinrich IV. erlaubte im Jahre 1097 Allen, die wider ihren Willen getauft wurden» Juden zü bleiben. Dieser edle Monarch, der im Jahre 1098 von Straßburg, wo er einen Reichstag gehalten, den Rhein hinunter nach Mainz kam, ordnete daselbst eine Untersuchung wegen des Vermögens der vor zwei Jahren ermordeten Juden aN. Die Jüdin von Mainz hatten nämlich beim Kaiser Klage geführt: ihre Ellern unKBerwandten seien durch die Kreuzfahrer im Jahre 1096 nicht allein ermordet worden, sondern die Verwandten des EtMchofs Ruthürtz, besonders der Graf Emicho von Leinhigen, im Eirwerständniß mit dem Etzbischof, hätten sich ihre Schätze, die sie in den erMchöflichen Palast niedergelegt, angeeignet. Aber keiner der Angeklagten erschien, der Aufforderung ge- ,Mäß> sich zu verteidigen. ,M»thard» der kekK) gutes ' GbtSiss-M hätte rckdbeschämende ÄEckkkngen-' fürchtete , entfloh gar nach Erfurt. Darauf zog der Kaiser die Einkünfte seines Erzbisthums ein. (Vergl. Gchaäb, GeschO d. Juden, 12 und Grätz, Gesch. der Juden, VI. 111.) Von den zwei Richtern, die zur selben Zeit (1098) an der Spitze der Gemeinde standen, ging der eine, R. Kalonynws den Jsaac, später nach Speyer, E er Anno 110; starb. Er hatte den Befehl hmterlässen, ihn nach seinem Tode nach Mainz zu bringen,' Uni ihn dort bei seinen Eltern zu begraben. Da dieS aber nicht geschehen konnte, weil die Stadt gerade belagert war (vergl. LehMän's Chronik v. Speyer, B IV, Cap. 39), so legte man ihn in einen Sarg neben der Neinigungscapelle bis nach der Belagerung; dann wurde er nach Mainz gebracht und dort feierlich neben seinen Eltern begraben (R. Metr aus Rothenburg, Rga. Nr. 403.) Der zweite , R. Abraham bett Mett ha-Cohen, blieb in Mainz, von wo aus er mit Raschi correlpondirte und von ihm Bescheide erhielt. Siehe Seser Ha-Pardes 33 ä; Temim Deim 138. Durch ihn erfuhr wahrscheinlich Raschi, daß die frommen, treugebliebenen Juden in Deutschland die zum Judenthum zurückgekehrten Brüder nicht mehr als ihre Religionsgenossen betrachten wollten. Da schrieb der edle Rabbiner von Troyes, wie einst R. Gerschom Maor ha- Gola that: „Ferne sei es von uns, uns von den Zurückgebliebenen abzusondern und Ke zu beschämen! Alles, was sie gethan haben, geschah aus Furcht vor dem Schwerdte, und sie hatten nichts Eiligeres zu thun, als zum Judenthum zurückzukehren." (Seser Hä- Pardes x. 23 ä. vergl. Grätz Gesch. der Juden VI, 114.) R. Abraham ben Mett ha-Cohen stand auch in Briefwechsel mit R. Jacob Ha-Levi (Siehe Rga. Sal. Aderet 2, Nr. 30) und. verfaßte nach Z 93H ein llä.i das aber nicht aüf uns gekommen ist. R. Abraham, starb um-s Jahr 1110 ynd Unterließ einen Sohn, Namens R. Elieser ha-Cohen, der sich keines großen Rufes erfreute. Nach, unserm R. Abraham beü Mstt Ha-Cohen lehrie in Mainz ,ein Rabbiner» der sich durch Schriften bekannt gewacht hat/ R. Kalonymos ben Jehuda. Aber che wir utA üdeä diesen Gelehrten ausfp rechest, wollen Mir, zuerst ein, Dokument bekaNKk mächeü, stas Uiör Post steU'.stMn tülMudistischen Märtyrern erwühkt, Und stls ein Bel*!

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