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Der Israelit · 1866-01-24 · Heft 4 (24.1.1866) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 4 (24.1.1866)
Date
1866-01-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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VII. Jahrgang. Beilage z« Rr. 4 des Zsraelit. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzen. Deuts chlan d. Mainz, den 19. Januar. Heute wurde am hiesigen Großh. Bezirksgerichte eine Angelegenheit verhandelt, die an sich wohl nicht von allgemeinerem Interesse ist, bei der jedoch eine Zeugenaussage ein eigenthümliches Licht auf die Grundsätze wirst, nach welchen ein moderner Rabbiner die ihm obliegende Aufsicht über die Schechitah handhabt. F., Vorsteher der iSr. Gemeinde zu O., hatte in einem Briefe an den Herausgeber dieser Blätter denselben ersucht, in seiner Religionsgemeinde bekannt machen zu lasten, daß ein gewisser A. N. von dort, der geschlachtete Gänse in Mainz verkaufe, nicht npin2 rn-ien sei. Herr vr. Lehmann hatte in Folge dessen am Schlüsse einer Predigt auf rnsnv rvbvzi aufmerksam gemacht und die Mitglieder seiner Religionsgesellschaft ersucht, nur da Fleisch rc. zu kaufen, wo sie von der gesetzmäßigen Handhabung des jüdischen Neligionsgesetzes überzeugt seien. A. N. klagte nun gegen F. wegen Verläumdung und Geschäftsbeeinträchtigung. Sowohl der Herausgeber d. Bl. als Herr vr. Aub, erster Rabbiner der hiesigen (Reform-) Gemeinde waren als Zeugen geladen. Der klägerische Advocat machte geltend, daß F. nicht aus Religionstreue, sondern aus persönlicher Rancüne gegen Nvorgegangen sei, da F., selbst früher Schächter, wegen Entheiligung des Sabbats seines Amtes enthoben worden. Der Vertheidiger des Angeklagten bestritt diese Thatsache und berief sich auf das Zeugniß des Herrn vr. Aub. Herr vr. A. sagte nun aus, daß vor circa 10 —12 Jahren der Angeklagte als Schächter in O. fungirt habe, aber von Mitgliedern der Gemeinde O. verklagt worden sei, weil er unter seiner Firma (F. und L.) ein am Sabbat offenes Geschäft habe; die Acten seien dem vr. A. vom Kreisamte O. zugestellt worden; da habe sich herausgestellt, daß das Geschäft des Angeklagten allerdings am Samstag offen sei, daß aber nicht er persönlich, sondern nur sein Stiefsohn rc. sich darin beschäftigen. In Folge besten habe Herr vr. Aub ihn für befähigt zum Schächteramt erklärt, worauf dann F. freiwillig von diesem Amte zurückgetreten sei. Diese Aussage ist es, um derentwillen wir hier der in Rede stehenden Angelegenheit Erwähnung thun. Also Herr vr. Aub hält einen vrma für diesen Beruf geeignet, der sein Geschäft am Sabbat geöffnet hält und darin seine jüdischen Hausleute arbeiten läßt!! Wie verträgt sich das mit den Bestimmungen des Schulchan Aruch? Dort heißt es Jore Deah Cap. 1, § 1: „und das Bcth Din (Rabbinat) soll nachforschen nach den Schächtern, daß sie seien erfahren, bewährt und fromm (L>'->eo)". Ferner Beth Joseph zu Jore Deah Cap. 18: „und man soll wählen einen Schächter, der da die Sünde fürchtet, d h. sich fürchtet, eine Sünde zu begehen". Ferner Pri Toar zum angeführten Orte: „wer nur einige der Gebote der Thora geringschätzt, ist unfähig zum Schächteramte". Ferner Rabbenu Ascher: „man soll nur solche Schächter anstellen, die sich durch Gottesfurcht und vollkommen religiöses Leben auszeichnen. " Nun ist aber die Entweihung des Sabbats eines der schwersten, religiösen Verbrechen; wie kann man also einem Manne die Schechitah anvertrauen, der in seinem eigenen Geschäfte seine jüdischen Hausgenoffen arbeiten läßt!!! Wir sehen daraus, nach welchen Grundsätzen manchmal die Beaufsichtigung der wichtigsten jüdischen Religionsgesetze gehandhabt wird; leider sind nur zu häufig selbst gottesfürchtige Israeliten in dieser Beziehung gleichgiltig und nachlässig. Sie sollten vielmehr mit Aufbietung aller Kräfte danach streben, daß ihre religiösen Angelegenheiten nur von gesetzestreuen Rabbinen verwaltet werden. lü München, 11. Jan. Ich beeile mich, Ew. Ehrwürden die Mittheilung von einem eben so seltenen, als freudigen Feste zu machen. Gestern, Mittwoch den 10. d., nämlich feierte unser allverehrter Herr Rabbiner Hirsch Aub seinen siebzigsten Geburtstag, in Verbindung mit dem Jubiläum seiner viezigjährigen Amtsthätigkeit als Rabbiner hiesiger Israel. Cultusgemeinde. Schon Morgens erhielt Herr Aub von Sr. Maj. dem Könige Ludwig II. den Michael-Verdienst-Orden I. Claffe. Vormittags eilf Uhr erfolgte die Aufwartung der Gemeinde-Administration mit 2 prachtvollen, dreiarmigen silbernen Leuchtern und einer Anrede des H. Vorstandes. Von den zahlreichen übrigen Ehrenbezeugungen 2c. sei nur noch ein ausgezeichnet gearbeiteter Pokal von dem „Frommen-Verein" und ebenso ein solcher von Herrn Lippmann Marx hier erwähnt. Auch in Gedichten in hebräischer und deutscher Sprache suchte man dem Gefeierten Hochachtung und Liebe auszusprechen. Darauf folgten große Familientafel und anderweitige Glückwünsche. Der Jubilar erfreut sich .->"2 der besten Gesundheit und dankte mit gerührtem Herzen für die so vielen Beweise aufrichtiger Werthschätzung. Schlüchtern (Prov. Hanau). Voriges Jahr wurde Rabbi PinchaS Selig, als in diesen Bl. von den wenigen

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