Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1866)
- Date
- 1866-01-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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steuert oder gar noch zu solchen höchst verderblichen Fehltritten Anlaß gegeben wird. Ein Rabbiner. Abschrift. Würzburg, den 10. Juni 1838. Im Namen Seiner Majestät des Kanins. Zu Folge höchsten Rescriptes des königlichen Ministerium des Innern vom 31. v. M. Nr. 11,527 haben Seine Majestät der König unter Aufhebung der generalisieren Ministerial-Entschließung vom 16. September 1835 Nr. 13,177 den Vollzug des § 23 im Edikte über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen vom 10. Juni 1813 bezüglich der Theilnahme der israelitischen Schüler an den schriftlichen Schularbeiten am Sabbat betreffend: allerhöchst zu befehlen geruhet, daß die Lehrstunden-Ordnung an den öffentlichen Schulen und Lehranstalten, welche von Schülern und Zöglingen israelitischer Religion besucht werden, allenthalben in der Art geregelt werden, damit kein Zwang gegen solche Schüler und Zöglinge zur Uebertretung des Verbotes ihrer Ceremonialgesetze, am Sabbat zu schreiben ftattfinde, und daß hierauf bezügliche Reklamationen beseitigt bleiben. Hiernach haben sich die betreffenden Schulbehörden in der Art zu richten, daß die Lehrstunden-Ordnung demgemäß entsprechend geregelt werden, die Distriktspolizeibehörden dagegen werden angewiesen, die Rabbiner und resp. Vorsteher der in ihren Bezirken befindlichen israelitischen Cultusgemeinden von der allerhöchsten Verfügung sowohl als auch von gegenwärtiger Anweisung der Studien- und Schulbehörden zu ihrer Beruhigung in Kenntniß zn setzen. Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern : Gr. Lerch<nfeld, Prs. E. Lommel. Ulm, 5. Jan. Dem „Frankfurter Journal" wird von hier aus geschrieben: „Die vollständige Un- Mtigkeit der israelitischen Oberkirchenbehörde, in Bezug auf gerechte Vertheilung der allgemeinen Cultussteuern, hat eine Anzahl hiesiger Juden veranlaßt, die Bezahlung der sogenannten Personalsteuern von sechs Gulden per Kopf zu verweigern. Nach erfolgter Gleichstellung mit andern Menschenkindern, glauben die Steuerverweigerer nicht genöthigt werden zu können, eine Kopfsteuer zu entrichten, sie hoffen vielmehr von der Regierung, daß dieselbe auf sofortige Aenderung eines Steuermodus dringen wird, der nur auf Kosten der Minderbemittelten Gunsten der Neichen aufrecht erhalten wird. Von der thatenlosen Oberkirchenbehörde erwarten die Juden keinerlei Fortschritt, sondern baldiges Abtreten." Preußen. Berlin. 7. Jan. Nicht leicht wurde die Giltigkeit eines Gesetzes so bestritten, wie die des Gesetze» vom 23. Juli 1847 („über die Verhältnisse der Juden"), und die hieher gehörigen Debatten des Hauses der Abgeordneten gaben und geben Zeugniß davon. Daher ist es gewiß interessant, ein Votum, das die k. Regierung in Aachen erst dieser Tage hat veröffentlichen lassen, kennen zu lernen, worin „die allerseits adoptirte Anschauung" festgestellt wird, „daß das Gesetz ferner nicht mehr als absolute Zwangsnorm, sondern nur noch conditionel, als Zwangsbasis der Verhandlung und als Voraussetzung festzuhalten sei, vermöge welcher resp. auf Grund deren freiwillige Associationen zur staatlichen Anerkennung und Corporationsberechtigung gelangen könnten". Von den Ansichten, welche die früheren Minister v. Raumer und v. Westphalen in einem an sämmtliche Regierungen gerichteten, vom 16. Februar 1853 datirten, Circular-Erlasse, dessen Veröffentlichung sie freilich untersagten, aussprachen, ist also nicht mehr die Rede. In besagtem Erlasse soll auch eine Stelle enthalten fein, daß die Juden als Religions-Gesellschaft nicht anzusehen sind womit man über die Verfaffungsvorschrift, wonach jede Religions- Gesellschaft ihre Angelegenheiten „selbständig" ordnet und verwaltet, hinweg zu kommen meinte. 2 Berlin, den 11. Januar. Diese geschätzten Blätter theilten schon mit, daß die konservative Partei bei der kürzlich hier stattgefundenen Repräsentantenwahl unterlag. Sie wurde erst nach harter Gegenwehr überwunden; denn unter ca. 2800 Wählenden zählte sie zu den ihrigen an 1300. Durch diese Niederlage ist jedoch noch keineswegs der Sieg des Vorstandes mit seinen weitgehenden Forderungen entschieden. Die Gegner der konservativen sind nämlich in drei Parteien gespalten, in Mitglieder der Reformgemeinde, welchen keine Reform zu weit geht, da bei ihrem eigenen Kultus fast jede Spur von Judenthum verwischt ist, in Anhänger des Vorstandes, welcher die bekannten Anforderungen stellte und in gemäßigte Liberale, die zwar der Orgel und der Einführung deutscher Gesänge kein Hinderniß in den Weg legen, andere wichtige Grundsätze jedoch nicht über den Haufen werfen wollen. Diese Parteien, vorausfehend, daß sie, getrennt, unterliegen müssen, vereinigten sich , so daß eine jede einige ihrer Kandidaten aus die Wahlliste stellte. Die auf diese Weise ausgestellten 25 Kandidaten dmrdm auch gewählt; von diesen treten nur zehn , die die grüßte Stimmeitzahl erhielten, in die Versammlung ein, die 15 sicheren sind Ersatzmänner; jene 10 bestehen nun aber fast ausschließlich aus gemäßigten Liberalen. Die Neformgemeinde hat darunter nur einen ihrer Eandidatea, und dieser würde nur wiederge-