Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 7 (1866)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1866)
- Date
- 1866-01-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Wenn es wahr ist, wie der Verfasser der Hagahot Maimoniat 71221 ^21 112^:1, Kapitel 8, an gibt: „daß R. Jsaac den Jehuda aus dem Munde N. Gerschom's gehört habe;" so muß unser Lehrer aus Mainz ein hohes Alter erreicht haben, denn er starb erst um'S Jahr 1080. Von den Schriften, die er hinterließ, nennen wir, außer seinen Rechtsgutachten, die sich erhalten haben, seinen Commentar zum Tractat Baba Kama, von Raschi zu Berachoth Seite 39 angeführt. Sein Sohn R. Jehuda, dessen Frau Judith und ihr Kind Jsaac, fielen im Jahre 1096 als erste Opfer der Volkswuth. Ihre Namen befinden sich an der Spitze der zu Mainz im ersten Kreuzzuge erschlagenen Märtyrer: i")ciri p'O2 'a 2i'2 82^2 'aii.i It-iox ri'iii' N121 PN2' 'l 8:21 12 7111.1' ^1 : 212^> P7IL' 1)21. Dieses Verzeichnis welches das Memorbuch, Th. II, Seite 92 d, 393 a und b, und 94 a und K, enthält, werden wir bei der Beschreibung der Metzeleien der Juden in Mainz während des Kreuzzuges im Jahre 10! 6 im folgenden Paragraphen ausführlich besprechen. Wir werden daraus die Nachfolger der „Weisen Lothariens" kennen lernen, die vom Jahre 1081 bis 1096 in Mainz wirkten, Auch die Namen der Gemeinde-Vorsteher, wOais.i und 2'tt2)7i, bezeichnet uns die Liste, Männer, die am Tage der Versuchung ihre Treue bewahrten, und sich an der Spitze ihrer Gemeinde muthig dem Glauben ihrer Väter opferten und den Heiligen Israels heiligten! (Fortsetzung folgt.) E. Carmoly. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Hamburg, den 18. Dezember. Von den hiesigen, in der ' israelitischen Gemeinde angestellten Schächtern und den bisher zum Handel mit koscherm Fleisch privilegirten Schlachtern wird die Einreichung einer Supplik an den Senat beabsichtigt. In derselben soll die Bitte ausgesprochen werden, daß keinem fremden Juden der Betrieb des Schächter-Gewerbes in Hamburg gestattet werde. Hiergegen tritt jetzt Hermann Lilienfeld mit einer Schaar Gesinnungsgenossen in die Schranken. In einem Inserat in der jüngsten „Reform" mit der Ueberschrift „Unerhört," fordert er die hiesigen Israeliten zur Einigkeit auf beim Widerstand gegen die Ansprüche der hiesigen Händler mit Koscher-Fleisch. Wie im vorigen Jahre, hat sich auch jetzt wieder einComits gebildet, welches die Sache in die Hand zu nehmen beabsichtigt. Lilienfeld und Genossen beschweren sich über die Begünstigung von Privilegien und Monopolen durch den jüdischen Cultusvorstand, indem derselbe den hiesigen Schächtern verboten hat, für die neuerdings sich etablirenden Koscherfleischhändler Vieh zu schlachten, während von den Cultusvorstehern gleichzeitig in den Synagogen eine Bekanntmachung angeschlagen ist, worin als zum Verkauf vom koscheren Fleisch autorisirt nur die früheren Händler genannt sind, ohne der neu unter dem Regime der Gewerbefreihcit etablirtett jüdischen Fleischhändler zu erwähnen. Das zu constituirende Comitä will nun Folgendes durchsetzen: Ein als religiös bekannter neuer Schächter soll von ihm engagirt werden und die neu etablirten und noch sich etablirenden Schächter sollen sich verpflichten, zweimal wöchentlich den Preis ihres Fleisches vermittelst einer Collectiv-Anzeige in den Zeitungen bekannt zu machen. Wahrscheinlich wird in allernächster Zeit eine öffentliche Versammlung in dieser Angelegenheit berufen. Preußen. Düsseldorf, den 21. December. Die bis jetzt eben nicht große Zahl der jüdischen Juristen in Preußen ist in diesen Tagen durch die Ernennung des Advocat-Anwalts Wolff für den hiesigen Gerichtsbezirk um eine tüchtige Kraft vermehrt worden. Für die besondere Tüchtigkeit des gedachten Herrn bürgt einerseits die Anerkennung, welche derselbe schon als Referendar von Seiten der hiesigen Richter gefunden hat, andererseits die außergewöhnlich lobende Censur, die ihm jedesmal auf Grund der bestandenen Staatsprüfungen ertdeilt sein soll. (Und wir haben wahrlich keinen Grund, an parteiische Bevorzugung jüdischer Candidaten im Departement unseres Justiz-Ministern zu glauben.) Mehr jedoch als die erwähnten (auswärts weniger bekannten) Umstände dürfte dem jungen Advocaten die Thatsache in den Augen des Proteste führenden Publikums zur Empfehlung gereichen, daß einer der anerkannt fähigsten und meist beschäftigtsten hiesigen Anwälte, Justiz-Rath Kuienberg, es für gut befunden hat, schon vor der Ernennung desselben sich geschäftlich mit ihm zu vereinigen. Herr W. hatte nämlich bereits als Referendar nicht nur im Bureau des J.-R. Kuienberg gearbeitet, sondern denselben auch während längeren Reisen vollständig vertreten und so häufig Gelegenheit gefunden, seinen juristischen Scharfsinn und seine forensische Beredsamkeit vor Fachmännern wie vor anderen Zuhörern in ein glänzendes Licht zu stellen. Eine eigentliche Geschäfts - Association zweier Advocaten, wie solche in anderen Ländern besteht, eine Vereinigung zu gemeinschaftlicher Vertretung der Parteien dürfte zwar von unseren preußischen Gesetzen kaum anerkannt werden.