Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1865)
- Date
- 1865-12-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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774 Lehrthätigkeit des Herr» Reform - Rabbinen in der Schule angelangt. Hier ertheilt derselbe häufig den Religions- und Confirmanden-Unterricht; aber das kann ja der doch nicht entbehrliche Lehrer ebensogut; der Herr Reform - Rabbiner ist also auch hier überflüssig. Ehe wir zu dem Hauptschauplatze resormrabbinlicher Thätigkeit, zur Synagoge, übergehen, wollen wir erst noch erwägen, was er der Gemeinde im Privatleben ist; da hält er sich namentlich zu den Reichen und Vornehmen, zu den „Aufgeklärten"; da ziert er die Tafeln derselben bei ihren Gastereien, bei denen er, wenn er nicht zu der extremsten Partei gehört, nichts genießt, höchstens solche Dinge, die nur ci'iiOx oder sind; dann besucht er die Kranken, ohne sie zur Umkehr zu ermahnen und rühmt in der Leichenrede die verstorbenen Sabbatentweiher als Musterbilder in Bezug auf ihr vergangenes Leben. Er macht ferner von Zeit zu Zeit Besuche und disputirt in liebenswürdigster Weise über Religion, indem er ja Jedem das Recht der eigenen, freien Meinung gestattet. Jedem? doch nicht ganz, den „Frommen" nicht, denn „der Fanatismus muß mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden". — Doch das Alles ist entbehrlich. Die Hauptsache bleibt die Synagoge, dis sogenannte Veredelung des Gottesdienstes. Wenn aber der Gottesdienst schon veredelt ist, was dann? — Ja, dann ist der Reform-Rabbiner wieder entbehrlich. Es bleibt also von Allem nichts als die Predigt übrig. Und was für eine Predigt! Wie kann ein Reform-Rabbiner zu Herzen sprechen, da er, was er sagt, oft selbst nicht glaubt, da ihm nichts daran liegt, wie seine Heerde lebt, da er die Religion nicht festigen und kräftigen will, da ihm der Sabbat und die Speise- und noch viele andere Gesetze gleichgiltig sind, da ihm das Judenthum nichts als ein zu seinem Broderwerd notwendiger Institut ist? Zudem muß ihm auch die Lust an der Predigt vergehen; spricht er doch das ganze Jahr, außer am Vorabend des Versöhnungstages, vor leeren Bänken! Was ist also dem Mitgliede der Reform-Gemeinde sein Radbiner! Schaaloth hat er keine, für die Erziehung seiner Kinder braucht er keinen Rabbiner, bis Synagoge besucht er höchst selten; höchstens, wenn er sich verheiratet, und auch da nicht immer. — Aus dem Allem ergibt sich, daß der Reform-Rabbiner seiner Gemeinde nichts als ein Luxusartikel ist und auch als solcher von ihr betrachtet wird. I« großen und reichen Gemeinden treibt man gern Luxus, sowohl mit Bällen, Soireen, Juwelen, Reformtempeln und auch Reform-Rabbinen; eS kömmt da auf die Vermehrung des Budgets um einige Taufend Gulden nicht an. Man sieht sich daselbst nach den Mittel- Mäßigsten Talenten um, und will weiter nichts als eine hübsche Gestalt, ein schönes Organ und „gemäßigte" Ansichten; man sucht einen Mann, der fünf gerade sein läßt und auch sieben, einen Mann des Friedens, der bei Leibe keine Gesetzesübertretung rügt, aber auch unter Umständen „das abergläubige Gemüth zu schonen geneigt ist". Man verlangt nichts von ihm und läßt ihn mit Ruhe und Behaglichkeit genießen. Nur wenn er Dinge thun sollte, die für einen „Geistlichen" nicht passen, kündigt man ihm den Contract, und der Herr Geistliche ist in der Regel klug genug, nichts Derartiges zu thun. — Wehs aber dem Reform-Rabbiner, dessen Gemeinde sich gezwungen sieht, den Gemeindehaushalt emzuschränken I Da werden zuerst die Luxusgegenstände „abgeschafft" und da wird man sich vor Allem ohne Rabbinen behelfen wollen. So erging es dieser Tags in Veßprim in Ungarn. Dort fungirt ein Rabbiner, Namens Hochmuth, Mitarbeiter an der „Neuzeit" und dem „Ben Chananjah". Die jüdische Gemeinde in Veßprim ist leider verarmt; sie hat aber vor der erst in neuerer Zeit, namentlich durch Ausschließung von der Eisenbahn, eingetcetenen Verarmung einen prachtvollen Chortempel gebaut und um die Schulden zu tilgen, sieht sie sich in die Nothwsndigkeit versetzt, aus jeden Luxus zu verzichten und kündigt demnach ihrem Rabbinen. Die Wiener, Neuzeit" empfiehlt nun Herrn Rabbiner Hochmuth den Gemeinden zu Wien und Berlin, „die sich zu einer solchen Acguifition gratrrliren dürften," ja, Berlin müßte gar darob „aufjubeln"! Herr Rabbiner Hochmnth scheint aber zu dem Erfolg dieser Empfehlung wenig Zutrauen zu haben, denn er will om Weg Rechtens einschlagen und die Gemeinde zu Veßprim behördlich zwingen, „noch fer ner Luxus mit ihm zu treiben". Herr Rabbiner Hochmuth meint, „die angegebene Verarmung und Ueberbürdung der Gemeinde sei übertrieben". Er gesteht also die Verarmung und Ueberbürdung dem Wesen nach zu; unter solchen Umständen wäre es doch wohl eines Mannes von Ehre und Character angemessen, eher sich und feine Familie durch Holzhacken zu ernähren, als'die verarmte und überbürdete Gemeinde zwingen zu wollen, fürder noch Luxus mit ihm zu treiben. Soll etwa der arme Händler seinen Kindern das Brod entziehen, um einen Luxus-Rabbiner zu besolden? Wenn es wahr ist, daß, wie Herr Hochmuth angibt, sein Contract rechtsgiltig auf Lebensdauer abgeschlossen ist, so wird voraussichtlich die Gemeinde den Proceß verlieren; das ist so einfach, daß wohl nicht anzunehmen ist, der Gsmeindevorstand zu B. habe das nicht auch im Voraus gewußt. Es ist demnach die Kündigung wohl nur als eine Appellation an das BillrgkeiLsgsfühl des Herrn Hochmuth zu betrachten, als eine Bitte, sich in den nächsten 6 Monaten nach einer anderen Stelle umznsehen, — eine