Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1865)
- Date
- 1865-12-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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744 Zeitungsnachrichten und Correspou- -euzeu. Deutschland. Dresden. Unlängst starb hier ein beliebter Literat, Herr E. W. Wolfsohn, ein in Rußland geborener Jude, der jedoch in deutscher Sprache schrieb. Seine literarische Thätigkeit bestand hauptsächlich darin, die geistigen Erzeugnisse Rußlands dem deutschen Lesepublikum zugänglich zu machen. Ein christlicher College, Herr I^r. Ebers schreibt in einer jüngst erschienenen Biographie Wolfssohns, daß der Vater des jung verstorbenen Schriftstellers demselben, ehe er ihm die Erlaubniß, die Leipziger Universität zu besuchen, ertheilte, den Eid abnahm, stets seiner Herkunft eingedenk zu st.n und als Jude zu leben und zu sterben. Wolfsohn hielt getreulich sein gegebenes Versprechen. Hannover. Der „Ben Chananja" vom 25. Okt. d. I. (Nr. 43) enthält unter der Ueberschrift „der Synagogenbau in Hannover und die neuvrthodoxe Romantik" eine „Hannover -5. Okt. 1865" datirte gelehrt und kritisch sein wollende Abhandlung. Es wimmelt darin von einer Unzahl Citate, so daß der unkundige Leser über die ungeheuere Gelehrsamkeit des Verfassers in ein wahres Erstaunen gerathen muß. Bei einer etwas näheren Betrachtung erweist sich diese Abhandlung jedoch als ein ganz elendes Machwerk arroganter Unwissenheit oder aber als die Ausgeburt der geflissentlichen, unverschämten Derdrehungskunsi. Dieselbe ist nämlich vom Anfänge bis zum Ende eine große Unwahrheit; selbst das Datum und die Unterzeichnung sind gefälscht. Wir erklären zur Ehre der hiesigen Gelehrten, daß dieser Aufsatz nicht aus Hannover stammt, daß er ausländisches Fabrikat ist, welches sich eine falsche Maske erborgt, um die Gunst des Publikums zu erschleichen. Doch halt — vielleicht gehen wir etwas zu weit; vielleicht wenn auch Alles — Datum und Citate und Referat — gefälscht ist, ist die Unterzeichnung „U" echt und bezeichnet, wenn auch nicht den bürgerlichen Namen des Autors, so doch den Charakter der Abhandlung. Vielleicht will sich der Verfasser bei dem Publikum unter der Firma „U—ascha" einführen, wofür allerdings der Inhalt und die Form seines Machwerkes Zeugniß ablegen könnte! Um die Prozedur des Herrn zu kennzeichnen, greifen wir ein Beispiel heraus. Herr „R" berichtet von dem gegenwärtigen Rabbiner in Landau als Schwiegersohn des großbrittanischen Oberrabbiners Dr. Adler; anscheinend eine ganz harmlose Bemerkung. — Jeder Hannoveraner weiß freilich ganz genau, daß Herr I)r. Adler in London (ein gebprner Hannoveraner und lange Jahre hiesiger Landesrabbmer) nicht der Schwiegervater des Landauer Rabbiners ist. Welches Motiv hatte der Herr „U" zu dieser Lüge? Den Landauer Rabbiner will er nämlich zu einer zeitgenössischen Autorität erheben, um dessen Verfahren bei dem dortigen Synagogenbau als mustergiltig aufzustellen. Da nun derselbe wenig bekannt ist, muß rasch der geachtete und allbekannte Name des Herrn Dr. Adler mit demselben in Verbindung gebracht werden, um alsdann aus dieser angeblichen Verwandtschaft den kühnen Schluß der Übereinstimmung des angeblichen Schwiegervaters mit dem Verfahren deS angeblichen Schwiegersohnes bei dem Synagogenbaue in Landau zu ziehen! Daß zu diesem Manöver nurdie ganze Kleinigkeit einer kecken Lüge nothwendig ist, genirte so ehrenwerlhe Männer wie Herrn „R." nicht im geringsten. In derselben wabrheitsgetreuen, wissenschaftlichen We >e ist der ganze Aufsatz abgefaßt. Herr N. wendet Sentenzen aus Verhältnisse an, für welche sie nicht bestimmt sind, citirt eine ganze Reihe bedeutender Autoritäten und läßt sie gerade das Gegentheil sagen, von oem, was sie lehren. So ist alles, was der fragliche Artikel enthält theils gänzlich falsch, oder entstellt.! Der Grundsatz: rini '1212 ->n-r dp'27! -»Nor ''->SD >1212 ist nur für solche Fälle aufgestellt, für welche in den Codices keine Entscheidung zu nden ist, nicht aber für bereits entschiedene Fragen. Das weiß der geringste Talmudschüler. Die Frage über die Zulässigkeit der Vornahme von Arbeiten bei einem Synagogenbau am Sa.bbath ist aber eine längst entschiedene, und dennoch will He» >- „R" den oben angeführten Grundsatz hier ann enden. Geschieht dies aus Unwissenheit oder in ^-'r Absicht zu täuschen?? Raübenu Tam, den Herr „R." anführt und für sich gebrauchen will, hat seinen Ausspruch, aus dem in Herrn „L.'ü' Sinne geschlossen werden könnte, zurü/genommen, Ralbenu Hai Gaon spricht von etwas ganz Anderem. Magen Abraham sagt ausdrücklich, daß die Vornahme von Arbeit am Sabbath bei einem Synagogenbau unzulässig ist, Tifereth Zebi, der für Herrn „H.'s" Behauptung zeugen soll, erklärt ganz wörtlich in dieser Sache 'ikLv -chi pinu Vv vp Chaiham Soscr, der ferner von Herr „R," angeführt wird, spricht in Nr. 60 von einem wirklichen PI11N " — kcc der großen Donauüberschwemmung, sagt aber eine Nummer weiter, daß es da völlig unkt sagt ist, wo es kein pnn ist. Elia Rabba spricht ganz entschieden die Unzulässigkeit der Erlaubniß zum Baue von Synagogen am Sahbat aus. R. Wolfs Hamburgers Werk ist usts im Augenblick nicht zur . Hand. Wir be-