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Der Israelit · 1865-12-06 · Heft 49 (6.12.1865) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 49 (6.12.1865)
Date
1865-12-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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726 Orleans begraben, und einer der drei berühmten Brüder ist, nämlich: R. Elia ben Menachem, der Peatan, R. Jekutiel benMenachem, der Stammvater der BenL-Joigny, und er R. Jsaac ben Menachem. Siehe Rga. Salomon Saurier Nr. 29. Seine Schwester — nicht die Schwester Raschi's, wie Zunz irrthümlich angibt, Belletta, und nicht Chellit, wie Zunz ebenfalls fehlerhaft bekannt macht; siehe Or Serua, Hilchat Nidda Nr. 363 und Ozar Nechmod, zweiter Jahrgang, Seite 10 — feine Schwester Bellette also war wegen ihrer Kenntnisse bekannt. (Fortsetzung folgt.) E. Carmoly. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. L München. Die Zeitschrift des baierischen Anwaltvereins bringt folgende interessante gerichtliche Entscheidung: Ein jüdischer Großvater wurde der Vormundschaft über seine, mit ihrer Mutter zum Chriftenthume übergetretenen, minderjährigen Enkel enthoben, und derselbe mit feiner ergriffenen Beschwerde unter Verurtheilung in die Kosten abgewiesen. Die Entscheidungsgründe anerkennen, daß es zwar keinem Bedenken unterliege, daß sich seit dem Gesetze vom 29. Juni 1851 der Satz: „ein Jude kann nicht Vormund eines Christen sein" in keinem Falle mehr als eine Rechtsregel aufstellen lasse, sondern daß der ältere Gerichtsbrauch in diesem Punkte der durch das neue Gesetz erkräftigten milderen Ansicht, welche Juden und Christen in diesem Belange gleichstem, weichen mußte; — allein die besonderen Verhältnisse des vorliegenden Falles erlaubten nicht, den Anträgen des Beschwerdeführers die bezielte Folge zu geben. Als solche besonderen Verhältnisse werden unter Anderem angeführt: daß ihm als Juden kein Einfluß mehr auf die religiöse Erziehung seiner Enkel eingeräumt werden könne, er daher außer Stande wäre, eine der vorzüglichsten Vormundschaftspflichten zu üben, und daß seine zu den Akten bekundete Absicht die Rückkehr der Kinder zu der israelitischen Religion durchzusetzen, ihn sogleich mit der Mutter, der nächsten Erzieherin in Zwiespalt und Irrungen (?) versetzen müsse, sowie auch der Uebertritt zum Chriftenthume, der für ihn nichts als ein Abfall von dem Glauben seiner Väter ist, von seiner Seite die unbefangene Auffassung des Besten seiner Enkel und die eifrige Bethätigung warmer und wohlwollender Fürsorge für ihre höher liegenden Interessen in billigen Zweifel ziehen lassen. — L München 20. November. Geehrter Here Redakteur! Eine höchst wichtige Frage dürfte das Folgende Hervorrufen, und zwar die in Bezug auf das Recht auf Jnventargegenstände der Synagoge einer Gemeinde, die als solche zu existiren aufgehört. Nachdem die isr. Gemeinde Schlipsheim (Bayern) nunmehr aus nur noch einigen Individuen besteht, wurden die beiden noch vorhandenen einem Herrn K hieher nach München zum Verkaufe geschickt. Dieß geschah alsbald mit dem Einen, das noch „gut" war, und zwar in die hiesige Synagoge. Mit dem Andern jedoch hat es eine, leider traurige, Bewandtmß. Nachdem es nämlich Herrn K. dahier „behufs Durchsetzen" (ohne daß dieser ->2D ist) von H. übergeben war, aus dem Grunde, weil ersterer (Herr K.) diesem gegenüber sich erbötig gemacht, es verkaufen zu wollen, erschien bei ihm eines Tages ein junger Mensch und verlangte, weder von H. noch sonst jemand Anderem beauftragt, die Herausgabe des -iss, indem er einen solchen Auftrag Herrn Ko. vorspiegelte. — Unbegreiflicherweise erfolgte diese, der Bösewicht verkaufte es — in Augsburg an einen Händler, der es wieder an einen Goldschläger in Nürnberg abtrat, — und ging sammt dem Erlöse durch. — So wurde meinem Freunde berichtet, und ich bemerke ausdrücklich, daß ich Ihnen dieß nur einzig und allein aus dem Grunde mittheile, um erstens die Eingangs bszeichnete Frage anzuregen, und zweitens einmal energisch die Vorschrift zu bewirken, daß niemals eine aus irgend einer Synagoge, und nirgends in Prioathände übergehen dürfe. — ix-mi 'wipo rix, Altona. (Verspätet.) Was rennt das Volk? Wohin eilt die Menge? Was bewegt die Gsmüther? Ist Gefahr im Verzug? Droht ein Unglück einzubrechen oder ist ein schwer geladene Gewitterwolke im Anzuge, so daß man zeitig Vorkehrungen treffen muß, um dem kommenden Uebel vorzubeugen? Diese und ähnliche Fragen drängten sich unwillkürlich Jedem auf, der unbefangen das Treiben der hiesigen Gemeindemitglieder während des letzten Suckoth - Festes und der darauf folgenden Tage zu beobachten Gelegenheit hatte. Altona, eins der ruhigsten Gemeinden in unserem lieben Deutschland, die das Sich-gehenlassen auf ihre Fahne geschrieben, wurde plötzlich aufgerüttelt und aufgestachelt, und wodurch? Ein Aufruf vom Aeltesten-Collegium ('Z'riiQ, .->^.->p.-i) zur Wahl von 7 Männern (Q->->nv ,-»p2V) um ein Gemeinde-Regulativ zu entwerfen, war es, was die hiesige Judenschaft aus der bisherigen Lethargie aufgerüttelt hat. Kaum war dieser Ausruf in den hiesigen Tagesblättern erschienen, als schon am folgenden Tage dieselben manche kleine Notiz über den Inhalt dieser Aufforderung enthielten, und eine große Annonce von einem Somit« zu einer Versammlung, um eine Vorwahl vorzunehmen, erschien.

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