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Der Israelit · 1865-11-29 · Heft 48 (29.11.1865) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 48 (29.11.1865)
Date
1865-11-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
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710 der R. Machir und seinen Schüler R. Nathan aus Rom anregte, talmudische Wörterbücher zu schreiben. Das Wörterbuch des Ersten, Alpha-Beta genannt, ist wenig bekannt geworden, hingegen wurde der Aruch des Zweiten weltberühmt und dient heute noch den Talmudjüngern als treuer Führer. R. Gerschom war einer der ersten Commentaloren; er erklärte den ganzen Talmud, selbst diejenigen Traktate, welche nur ein theoretisches Interesse haben. Wer die dunkle Sprache, die schwere Dialectik des Talmuds kennt, weiß, welche Wissenschaft, welche Geisteskraft dazu gehört hat, ein solches Werk zu commentiren. Er schrieb auch Halachoth über einzelne Theile der Gesetze, als Hilchot Trefot, und über die Messora des Pentateuchs. In der hebräischen Dichtkunst versuchte er sich ebenfalls, und er verfaßte viele Büßlieder, die einen tiefen Schmerz über Verfolgungen der Juden seiner Zeit beurkunden. Von den deutschen, französischen und italienischen Gemeinden als höchste Autorität anerkannt, erhielt R. Gerschom von allen Seiten gutachtliche Anfragen und war für diese Länder das, waS R. Hai Gavn, sein Zeitgenosse, für Babylonien, Afrika und Spanien war. Aber mehr als feine zahlreichen Schüler, von denen wir weiter unten sprechen werden; mehr als seine Talmudcommentarien, seine Rechtsgutachten und sonstigen literarischen Erzeugnisse machten seine V s r Ordnungen, feinen Namen unsterblich. Diese Verordnungen des R. Gerschom, Tekanot derabbi Gerschom, hatten den größten Einfluß auf die Sittlichkeit der Israeliten von Deutschlaud, Frankreich und Italien, denn sie bestanden hauptsächlich in der Abschaffung der Vielweiberei, und darin, daß keine Ehescheidung ohne die Einwilligung der Ehefrau stattfinden könne. Ferner befahlen die Verordnungen des Lehrers von Mainz das strengste Briefgeheimnis, selbst in Bezug auf ein unversiegeltes Schreiben. In der damaligen Zeit, wo die Briefpost nur durch Reisende besorgt wurde, war eine solche Verordnung von der größten Wichtigkeit für die verschiedenen Interessen der Correfponventen. Diese und die anderen Verordnungen wurden im Jahre 1020, in einer Synode zu Worms, feierlich wie synhedrale Beschlüsse angenommen und die Uebertreter derselben mit Bann belegt. Die Synode wird namentlich in der alten Venediger Ausgabe der Tekanot derabbi Gerschom angegeben: ->L'p LUL'-U und in neuerer Zeit von dem Grand Sarrhädrin in Paris bestätigt. Siehe Döeisious ä0otrivalss äu Oravä 8av1iääriv, erster Artikel: „Os fut au88i pour rsvärs lroruma^s ä sspiäoeips äs oov1orinit6 su matisis eivils, gus 1a 8^noäs oovvoguss a HVvrivs su 4780 äs uvtrs srs, st präsiääs par 1s Rabkäu Ousrsoo, avait prououoä auailisms soutrs tout Israölits äs Isur pa^s hui äpoussrait plug ä'uus ksinurs." Die Zahl der Anwesenden auf der Synode von Worms wird von Einigen auf hundert, von Andern auf hundertundfünfzig angegeben. In dieser Synode wurden auch die drei Orte o"nL». d. i. Speisr, Worms und Mainz, als Gerichtshöfe für die Juden Deutschlands bestimmt und mit vielen Vorrechten versehen. Vergleiche .-Iwan, Wien 1864, Seite 107 d: .nur,) TMwd 11O'. R. Gerschom hatte das Glück, allenthalben in Deutschland, Frankreich und Italien seine Verordnungen angenommen zu wissen, denn er starb acht Jahre nach der Synode, rm Jahre 1028, wie Joseph Louans, genannt Joselman Rosheim, in seinen Denkwürdigkeiten, handschriftlich in Oxford, Oppenhelmersche Sammlung, berichtet. Sein Freund und College, R. Simon Ha-Gadol, starb viele Jahre vor ihm, wie wir im nächsten Paragraph sehen werden. (Forschung folgt.) E. Carmoly. Zeitungsnachrichten und Correspon- -enze«. Preußen. L In Leobschütz wurde am 13. Sept. l. I. eine neue, im maurischen Style erbaute Synagoge eingeweiht, zu welcher die SLadtgemeinde in höchstfreigebiger Weise das Bauholz unentgeltlich lieferte. Berlin, 20. November Die an die Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde gerichtete Schrift des Vorstandes enthält eine Reihe von Verhandlungen, wie sie seit dem 10. Februar 1865 bis zum 18. Juni zwischen Vorstand und Repräsentanten amtlich geführt worden sind. In dieser dem Scheine nach objectiven Darstellung dieser Verhandlungen zeigt sich uns aber auch zugleich die agitatorische Absicht derselben, indem die verschiedene Eigentümlichkeit der beiden Körperschaften in ihren gegenseitigen amtlichen Berichten zu Gunsten der ersteren ausgebeutet werden soll. Während nämlich der Vorstand in seinen Berichten an die Repräsentanten sehr ausführlich und weitläufig in der Begründung derselben ist, referiren diese an jenen kurz und schlicht das Endergebniß ihrer Verhandlungen ohne irgend welche Motivirung. Nun wurden aber in genannter Schrift den ausführlichen Deductionen des Vorstandes die kurzen Referate der Repräs. einfach gegenübergestellt und zwar mit dem leicht zu ersehenden Hintergedanken, dadurch beweisen zu wollen, daß blos Starrsinn und Hartnäckigkeit, nicht aber begrün-

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