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Der Israelit · 1865-11-01 · Heft 44 (1.11.1865) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 44 (1.11.1865)
Date
1865-11-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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648 samen Rath, daß er, um die wenigen Leser seines Wochenpamphlets über dessen Tendenz außer Zweifel zu lassen, demselben das Motto: „I/bonneur ou 1a dom-86" an die Spitze stelle. — Wir müssen das Blättchen characterisiren, um zu zeigen, welcher Organe und Mittel man sich gegen den Herrn Oberrabbiner bedient. Wir wollen nun, Persönlichkeiten und Anzüglichkeiten meidend, bei der Sache bleiben. Zwar brauchen wir nur auf unsere Entgegnung in Nr. 175 hinzuweisen, welche die Replik in Nr. 183 von vornherein widerlegt, wollen aber zur Erläuterung die streitigen Punkte noch einmal ins Auge fasten, weil wir hören, daß der erwähnte Herr Correspondent unser Schweigen, mit großer Selbstgefälligkeit, als Einvsrständniß mit seiner angeblichen Widerlegung ausposaunt; gedenken aber hiemit unsererseits diese unerquickliche, von uns nicht hervyrgerufene Polemik zu schließen. Diese Punkte sind: Eine Cultusgemeinde hat nur rein religiöse Zwecke; alle ihre Institutionen sind diesem ihrem höchsten Zwecke dienstbar; ihr Vorstand ist ebenfalls nur zu diesem Zwecke da, er kann aber demselben nicht dienen, wenn er selber einen offenbar irreligiösen Lebenswandel führt. — Der erste Punkt ist in den Statuten selbst ausgesprochen. Der zweite ist nicht minder klar. — Die Cultusgemeinde könnte z. V. ihre Erkrankten in das allgemeine, christliche Spital schicken; diese müßten es sich aber gefallen lasten, die Speisen gleich den christlichen Kranken zu genießen, indem man dort die rituellen Speisevorschriften nicht beobachtet. Bloß wegen Befriedigung dieses religiösen Bedürfnisses der Kranken errichten und erhalten die Israeliten ein besonderes Spital. Dieses ist immerhin eine humanitäre Anstalt, als besonderes israelitisches ist es aber nur der Religion wegen da, somit der Religion dienstbar. — Die Cultusgemeinde kann ihre Jugend in die christliche Volksschule schicken, sie müßte dort unter denselben Bedingungen wie die christliche Jugend Aufnahme finden; allein Erziehung und Unterricht, selbst in den profanen Lehrgegenständen, haben dort eine christliche Färbung, die Israeliten wünschen, daß sie eine mosaische habe; bloß deßhalb errichten und erhalten sie eine besondere Schule. Eine besondere israelitische Schule besteht also nur aus religiösen Rücksichterl, ist mithin der Religion dienstbar. Hieraus folgt keineswegs, was der Herr Correspondent in Nr. 183 mit einer guten Dosis Sophistik demonstriren möchte, daß wir die Volksschule als überflüssig krachten. Der Herr Oberrabbiner erkennt den Werth der öffentlichen Volksschule und ihre Unentbehrlichkeit im vollsten Maaße an; in seinen Kanzelvorträgen und bei jedem paffenden Anlässe eifert er vor Eltern und Kindern für den fleißigen Schulbesuch. Er, wie der mit ihm angegriffene Schulmann, unterschätzen den Unterricht in den profanen Gegenständen am allerwenigsten; nur sind sie, wie alle erfahrenen und gewissenhaften Pädagogen, der Ansicht, daß der Unterricht nur Mittel zur Erziehung ist, diese aber nur Dressur wäre, wenn sie nicht auf den Felsengrund der Religion basirt und von ihrem Geiste nicht getragen wird. In diesem Sinne ist ihnen jede Schule ein Kind der Religion und darf deren sorgsamen Pflege nicht entzogen werden. — Daß endlich auch der Vorstand einer Cultusgemeinde nur der Religion wegen geschaffen wird, haben wir in der ofterwähnten „Entgegnung" in Nr. 175 unwiderlegbar erwiesen, ebenso daß er auf das religiöse Leben der Gemeinde den mächtigsten Einfluß übt. Ihm stehen die Finanzen der Gemeinde, als nsrvus rsruiL, zur Verfügung; er hat das Anstellungsrecht der Cultusbeamten, Lehrer, Cantoren, Schächter u s. w. Ist er selber irreligiös, so wird er z. B. bei Anstellung eines Lehrers nur auf dessen Kenntnisse, nicht aber auch auf dessen Gottesfurcht sehen, und keinen Anstand nehmen, auch einen indifferenten Lehrer aufzunehmen, mit ihm dem Jndifferentismus Eingang in die Schule verschaffen und eben dadurch eine indifferente, irreligiöse Generation heranbilden. Es ist sonach jedem, der sehen will, sonnenklar, daß der Cultusvorstand, anscheinend für das materielle Interesse der Gemeinde bestimmt, in der That aber, eben weil ihm allein das Materielle zu Gebote steht, auch das geistige, religiöse Interesse der Gemeinde beherrscht, und zwar in dem Maße, daß er die angestrengteste und sorgsamste Thätigkeit der eigentlichen Religionsbehörde, des Rabbinates, lähmen kann. Der Herr Correspondent will Beweise aus Talmud und Bibel. Warum wirft er nicht einen Blick auf die Geschichte unserer Nation; da würde er finden, daß das Volk abwechselnd fromm oder gottlos war, je nachdem der König es hielt. Propheten, Priester und Synhedrium vermochten nichts gegen die Macht des von der weltlichen Regierung ausgegangenen bösen Beispiels. Was der Staat im Großen, das ist die Gemeinde im Kleinen. — Will er eine unzweideutige Bibelstelle, so lese er, wo es sich um die Einsetzung judiziell-administrativer Vorsteher handelt (2. B. Mos. 1.8, 21.) „Du sollst dir wählen aus dem Volke Biedermänner, Gottesfürchtige, Wahrheitsliebende und Uneigennützige" u. s. w. Und kennt er nicht den talmudischen Satz: „Wer den Sabbat öffentlich entweiht, gleicht demjenigen der die ganze Thora verleugnet"? Einen solchen Israeliten will aber der Talmud nicht einmal als unverwerflichen Zeugen anerkennen; schließen Sie nun daraus, Herr Correspondent, ob ihn derselbe Talmud als Vertreter eines rein mosaisch-religiösen Vereines anerkennen würde? Trotz alledem meint der Herr Correspondent, daß man dm Sabbat öffentlich entweihen und ein

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