Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1865)
- Date
- 1865-11-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447193-2447236--03797-2459217- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
647 nicht einverstanden waren, gaben dennoch zu, daß der Herr Oberrabbiner als geistlicher Oberhirt der Gemeinde im vollen Rechte sei, und der Antrag wurde auch von Niemanden durch Gründe widerlegt, sondern nur als inopportun beiseite gelegt. Bezeichnend ist das Manövre der Herren Einsenders; hier wollen sie den Herrn Oberrabbiner als „Dunkelmann" figuriren lassen, während sie erst unlängst in einem Wiener Blättchen ihn als „Aufgeklärten" in ihrem Sinne darstellen wollten, weil er es mit dem Sabbate „zu leicht" nahm. Der Herr Oberrabbiner läßt sich durch das erste Epithel nicht schrecken, durch das letztere nicht ködern. Er zeigt durch Leben und Lehre, durch That uud Wort, daß er dem zeitgemäßen Fortschritte huldigt. Aber die Negation des Glaubens, die Vernachlässigung und Verwerfung der heiligsten Religionssatzungen will er als Fortschritt nicht anerkennen, so aufgeklärt ist er leider noch nicht, vielmehr ist er der Ansicht, daß solche Leute nicht zur Fortschritts-, sondern zur Umsturz-Partei gehören, und eben um der Propagation der Letzlern vorzubeugen, sah er sich veranlaßt, obigen Antrag zu stellen und darauf zu beharren." Hierauf erfolgte nun in Nr. 183 des gen. Blattes eine Erwiderung, die nur die Jnvectiven wiederholte und mit Folgendem schloß: „Was wir aber vom Vorstande fordern, besteht in Folgendem: 1. Die Gemeinde würdig nach Außen zu vertreten und sich vor Allem bei der hohen Regierung eifrig zu bestreben, die Schmach der Ausnahmsgesetze für galizische Juden von uns abzuwälzen. 2. Das Gemeinde-Budget solle durch die bestehenden indirecten Steuern und Belastung mancher Luxusartikel bestritten werden. 3. Die verhaßte Gemeindeumlage, die so schwer auf uns lastet und die zum großen Theile nur mittelst executiver Pfändung einzubringen ist, soll gänzlich beseitigt werden. 4. Das Ostermehl soll fortan durch keine Gemeinde-Auflage vertheuert werden, indem diese Steuer den wenig Bemittelten und den armen Handwerker, welchem die Anschaffung der kostspieligen Bedürfnisse für das Paffahfest ohnehin sehr schwer zu erschwingen ist, niederdrückt. 5. In den sogenannten „Heiligen-Verein" Ordnung zu bringen und es fortan zu verhüten, daß durch Brutalität und Erpressung bei einem Sterbefalle den Hinterbliebenen leidtragenden Wittwen und Waisen die empörendsten Qualen und Kränkungen verursacht würden, indem sie oft nach Erhaltung riner tüchtigen Portion Grobheiten durch schwere Hunderte die Grabstätte für den Dahingeschiedenen erkaufe» müssen. 6. Durch periodische Veröffentlichung der Gemeinde-Einnahmen und Ausgaben und überhaupt durch die größte Oeffentlichkeit im Gemeindeleben jeden Unfug für immer unmöglich zu machen. Ein Vorsteher, der mit diesem Programm auftritt, der ohne eigenes Interesse, nur einzig undallein das Wohl der Gemeinde im Auge behaltend, dieses Programm durchzuführen den Willen und die Kraft hat, den wollen wir mit Leib und Seele unterstützen und wenn er auch am Sabbate gemüthlich seine Cigarre raucht. Nur die Scheinheiligen werden einen solchen Vorsteher verfolgen, weil er ihre selbstsüchtigen Pläne zu Schanden machen wird, die wahrhaft Frommen aber werden zu Gott beten, daß der Herr sein Herz bekehre, wenn er wirklich den heiligen Sabbat in angedeuteter Weise entweihen würde, werden aber dennoch seine treuesten Anhänger sein. Auf einen solchen Vorstand wird nie der Ausspruch Jesaias (1, 23) anwendbar sein." Auf diese Apotheose des „gemächlichen Cigarren- Rauchens am Sabbat" sollte in der Krakauer Zeitung eine Entgegnung erscheinen, deren Aufnahme jedoch die von den Gegnern beeinflußte Redaction versagte. Wir geben dieselbe hier wieder: „V Auf die „Entgegnung" in Nr. 175 der „Krakauer Ztg.", den bekannten Antrag des hiesigen Herrn Oberrabbiners betreffend, folgte in Nr. 183 eine Replik, die zwar widerspricht, aber nicht widerlegt, es sei denn, man wolle Entstellungen und Verdrehungen, Anzüglichkeiten und Schmähungen als Widerlegungen gelten lassen. In der Thal excelliren diese Herren in diesem Genre. In vorliegendem geschätzten Blatte halten sie, Dank der löblichen Redaction, Maaß, um so unverschämter treten sie aber in dem schon erwähnten Wiener Blättchen auf. Dort häufen sie Lügen und Verleumdungen gegen unfern allgemein verehrten Herrn Oberrabbiner und andere verdiente Männer, während es diese weit unter ihrer Würde halten, von solchen Pasquillfabrikationen Notiz zu nehmen. Im vorigen Jahre fiel es jedoch dem hiesigen Cultusvorstande ein, die eben so faden als lügenhaften Correspondenzen dieses Blättchens durch Anführung von Thatsachen zu dementiren. Der Redacteur, Herr S., den wir noch als einen ungarischen Hausirer kennen, der in Crakathurn zum „Redacteur" herangereift, als solcher in Wien plötzlich aufgetaucht, um „in Pamphleten zu machen", antwortete höchsteigenhändig, daß er diese Widerlegung nur gegen Einsendung von zweiundzwanzig Gulden ö. W. aufnehmen könne// Wir haben dieses eorpus ckslieti in Händen. Zum Unglücke war dazumal die Ebbezeit der hiesigen Gemeindekaffe, und die Geldeinsendung an den ehrenhaften Redacteur unterblieb. Dafür erhielt er aber den heil-