Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1865-10-25 · Heft 43 (25.10.1865) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 43 (25.10.1865)
Date
1865-10-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2447193-2447235--03779-2459198
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

630 Die jüdische Volksschule i« Ungarn. In der Nationalökonomie nimmt unstreitig die Volkserziehung den ersten Rang ein. Die zeitgemäße Volksbildung ist auch die sicherste Quelle des allgegemeinen Wohlstandes, daher sehen wir auch allenthalben das Streben nach gut organisirten Volksschulen in den Vordergrund treten. Um so mehr muß es uns befremden, wenn wir in vielen Gemeinden unseres Vaterlandes eine entgegengesetzte Richtung wahrnehmen, wie nämlich Apathie, Antipathie und sogar Feindseligkeit das Aufblühen dieser allgemeinen Bildungsanstalten hemmen, wie an unseren Schulen der häufige Lehrerwechsel grassirt, was jedem bleibenden Erfolge, jeder gründlichen Volksbildung, die Pforten verschließt. Wir haben gesehen, daß das bloße Decretiren mit einer ganzen Polizeiarmee hinter dem Rücken, das Gedeihen der Schule nicht decretiren konnte. Ich habe einmal in Pest gehört, wie ein simpler Vorsteher aus der Provinz seinen Freund anredet: „Empfehlen Sie mir „etwas" einen Lehrer." — Was für einen Lehrer brauchen Sie? was soll er können? — „Können soll er gar nichts, er soll nur ein Lehrerzeugniß haben." — Man betrachtet also die Schule nur als eine Last, die uns der Absolutismus auferlegt hat, und die man natürlich abschüttelt, sobald der Druck! aufhört. Fragen wir die Herren, was sie denn eigentlich gegen die Schule haben? so sagen sie: es kommen keine jüdischen Kinder aus der Schule. Also die Schule biete keine religiöse Bildung. Das wäre allerdings ein großes Uebel, selbst denjenigen gegenüber, die auf religiöse Bildung kein Gewicht legen; denn wird dem religiösen Interesse nicht volle Rechnung getragen, wozu brauchten wir dann jüdische Schulen? Für weltliche Kenntnisse gibt es doch überall Lehranstalten genug, die auch unsere Jugend recht gastfreundlich zu empfangen bereit sind; wenn also von jüdischen Schulen die Rede ist, so kann doch hauptsächlich nur auf religiöse Bildung Anspruch gemacht werden. Nun ist allerdings in den Schulen eine gewisse Zeit, ein gewisser Lehrstoff dem Religions-Unterrichte gewidmet. Aber die böse Welt sagt, daß dies kaum den Namen Religion verdiene; sie behauptet, daß die aus diesen Schulen kommende Jugend nichts von jüdischem Geiste, nichts von religiösen Gebräuchen, Sitten, Ritualien, nichts von all dem wisse. Es war unstreitig ein kolossaler Mißgriff, daß das Cultus-Ministerium die Form des jüdisch-religiösen Unterrichtes bestimmte; das kommt mir gerade so vor, als wollte ein Stuhlrichter .12^,1 .iiw sein in l'd'sr» rwb.i oder riwnpi. Wo die religiöse Pflicht ihre Form bereits detaillirt hat, da hat keine weltliche Macht mehr zu sprechen; findet sie sich aber für religiöse Pflichten interessirt, da gehörte es zu ihrer Competenz, höchstens die Befolgung derselben zu überwachen. Nun ist aber das Erlernen der Religionsvorschriften ein positiv religiöses Gebot, wie es jede andere i2?p 1122 nur ist, ja sogar noch mehr, da es ausdrücklich heißt: 1122.1 iw uw i>ipL?.im 112^1 und wer weiß es nicht, daß wo es eine .i2?p 1122 gibt, die Tradition es nicht unterlassen hat, ihre volle Auseinandersetzung zu geben, und dies geschah auch mit der .1111 112^1 >2? ,12?), 1122, von der es ausdrücklich heißt, daß sie aus dem Studium der.iiri, 27022? nämlich i"2i, und.12 i>p22? .1111, mindestens Iw), i'i, als dem religiösen Codex bestehen. Man hat sogenannte Religionslehren verfaßt und dieselben durch die Regierung einführen lassen. Aber wer ist heute im Judenthume ermächtigt, eine Religionslehre zu verfassen und sie dem allgemeinen Unterrichte aufzudrängen? Es gibt keine solche Autorität bei uns, und wir dürfen in diesem wichtigen Lehrstoffe nur traditionelle Schriften gebrauchen, die bereits vom ganzen Judenthume als Religionslehren anerkannt und angenommen sind; kein anderes Buch kann bei nns die Autorität eines Religionsbuches erlangen, und alle Spitzfindigkeiten sind hier vergebens, über diesen Punct paktirt die öffentliche Meinung nicht. Autorität haben hier nur die vom gesammten Judenthume angenommenen heiligen Bücher der 1111 21222? und der .12 ^22? .1111, das sind i'pii2, cr"«?, und in letzter Instanz: inp 'i'i — Um daher dieser religiösen Pflicht und dem allgemein prononcirten Bedürfniß der religiösen Erziehung den schuldigen Tribut zu zahlen, muß die Volksschule mindestens den Unterricht der ganzen .1111, der 1111221 ,iiv')2 2?21 .O'^'.II und die jeden Juden betreffenden 111p 2'i in ihr Programm aufnehmen. Wir bezeichnen hier jene vom religiösen Usus bereits sanktionirten Lehrstoffe, die dem Schüler für die Dauer seines Lebens geboten werden, die ihn auch später aus der Schule ins Leben und durchs Leben begleiten. Wir verstehen hier in erster Linie das religiöse Leben, in welchem jeder Jude wöchentlich bei .1111 ix'ip einen Abschnitt aus der 1111 und l") wiederholt, ebenso die iw'Zv L?2i bei verschiedenen religiösen Acten, O'^'.ii als häufige Gebete, während er die 111p 11V2? '2'i fast bei jedem Schritte in Anwendung bringt. Indessen hören wir, so oft von Erweiterung der jüdischen Lehrstoffe in unseren Schulen die Rede ist, die Einwendung erheben: daß sich eine solche Erweiterung mit den modernen Ansprüchen der Pädagogik nicht verträgt. Nun möchte ich aber wissen, welche jüdische Schule sich denn mit den modernen pädagogischen Ansprüchen verträgt? Fragt einen gelehrten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.