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Der Israelit · 1865-10-25 · Heft 43 (25.10.1865) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 43 (25.10.1865)
Date
1865-10-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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628 Abraham Cohen, Sohn desR. Lion, waren von den drO-,22 'pvip, während die dtei Moses, nämlich R. Moses, Sohn R. Kalonymos, Sohn R. Jehuda's; R. Moses, Sohn R. Jthiel's, und R. Moses, Sohn R. Jekutiel's, als Hvp bezeichnet werden. In der genannten Bibliothek befanden sich auch Commentarien zum Pentateuch, deren Verfasser nicht angegeben, und die vielleicht« aus den Mainzer Schulen hervorgegangen sind. In derselben Bücher-Sammlung wurde ebenfalls ein medicinisches Buch, 222 aufbewahrt; wir wissen aber nicht gewiß, ob die Heilkunde ein Gegenstand der jüdischen Studien in Mainz war. Freilich setzt eine Urkunde vom Kaiser Heinrich III. einige Kenntnisse der Medicin bei den Israeliten am Rhein voraus. In dieser Urkunde, vom 19. Januar 1090, ertheilt der Kaiser den speyerischen Juden große Vorrechte, unter anderem, daß sie ihre „med i cinis chen Mittel an Christen verkaufen können". Siehe Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter, gesammelt von Philipp Jaffä, Serie I. 2. Urk. Auch gab es im 11. Jahrhundert einen Arzt Namens R. Meschullam ha-Rophe, den Raschi in seinen Commentarien lJob 6, 9) erwähnt und der, seinem Namen nach, der Familie Lombarden angehorte. Aber auch ein „Buch der Heilmittel", 2^22 222, citirt Raschi in seinen Commentarien (Richter 15,15), ein Beweis, daß medicinische Schriften frühe schon unter den Juden verbreitet und in hebräischer Sprache verfaßt oder in dieselbe übersetzt waren. Was die „Kalenderordnung", 2125/ 22O, betrifft, die sich auch unter den Büchern der Gemeinde-Bibliothek befand, so ist kaum daran zu zweifeln, daß sie ein Product der Mainzer Schulen war. Denn seit der Einführung der Kalenderregeln durch den Patriarchen Hillel II. besteht die jüdische Kalenderordnung auf Berechnung des eingeführten Kalenderwesens, das zur „Ordnung der Festtage", rvnpiv 222, nothwendig ist und daher jedes Jahr berechnst werden mußte. Kein Zweifel, daß die Rabbiner diese Ordnung zu erhalten suchten und sie durch Erklärungen den Schülern zugänglich machten. IX. Die Gemeinde-Bibliothek. Jemehr wir in die inneren Verhältnisse der Gemeinde eindringen, destomehr müssen wir die Weisheit und Liebe der Administration für ihre Untergebenen bewundern. Hier waltete keine Gewalt, kein Leichtsinn, sondern eine väterliche Fürsorge leitete die ganze Verwaltung. Daher konnte sie Großes stiften, Gutes wirken, in einer Zeit, wo anderswo Habsucht und Gewaltthätigkeit die einzigen Triebfedern der Verwalter waren. Den großen Stiftungen der jüdischen Gemeinde in Mainz stellen wir die öffentliche Bibliothek, die sie gründete, an die Spitze. Oeffentliche Bibliotheken sind sprechende Beweise des Sinnes für Cultur und Wissenschaft, des Wohlstandes und Edelmuthes, besonders im Mittelalter, wo die Bücher so kostspielig und die Büchersammlungen so selten waren. Was aber Elster nicht thun konnte, schafften Viele zusammen. Ein Aufruf des Vorstandes an alle Gemeinde- Mitglieder, nach ihrem Tode die hinterlaffenen Bücher, für die sie keine besondere Bestimmung hätten, der Gemeinde zum allgemeinen Gebrauche zu überlasten, schaffte balo eine Anzahl Bücher herbei, die mit jedem Jahr vermehrt wurde und eine ansehnliche Sammlung bildete. Mit gewissenhafter Genauigkeit wurde jede Gabe ausgezeichnet, und so besitzen wir heute noch ein exactes Verzeichniß von mehr als hundert Büchern der uralten Gemeinde-Bibliothek in Mainz mit beigefügtem Namen der Geber und Wohlthäter. Ein Ueberblick einer der ältesten hebräischen Bibliotheken in Europa wird gewiß den Alterthumsfreunden willkommen sein. Hier ein kurzes Verzeichniß: Nr. 1—32. An der Spitze unserer Sammlung prangen zweiunddreißig „Gesetzesrollen", .2212 '222, die von 27 Personen der Gemeinde geschenkt wurden, und wovon jede einen Werth von mehr als hundert Thalern hatte. Unter den 27 Personen bemerken wir 4 Frauen: „Mathilde," -rnd'.iM, „Mirjam," W22, „Maimuna," „Mina," Von den übrigen Personen nennen wir zwei Geber, die in Z II. bereits erwähnten freigebigen Männer, „Mar Jechiel," derselbe , der die Frauen-Synagoge und das Frauenbad bauen ließ, 2 Exemplare, und „Salomon den Eliakim Ha-Levi," der den Almemor und die Gewölbbogen der sechshundertjährigen Synagoge errichten ließ, 1 Exemplar. Nr. 33—61. Die Zahl der „fünf Bücher Mosis", war nicht viel geringer als die der Gesetzesrollen, achtundzwanzig. Unter diesen Pentateuch-Manuscripten heben wir folgende drei hervor: ein „hebräischer Pentateuch", '22p L7212, und zwei „chaldäische", 2-2-.-, 0U2N. Der erste scheint nichts als den hebräischen Text ohne Punktation enthalten zu haben, während die übrigen Pentateuchs, besonders diejenigen, die den Namen: „die fünf Bücher Mosis zum Unterricht der Knaben", O'2p^ 12 mvdd L'Qin, führen, denen die Punktation und vielleicht auch Worterkiärungen in vulgairer Sprache oder sonstige Anmerkungen zum Unterricht beigefügt waren. Die zwei anderen hingegen waren einfach: „Die Paraphrase von Onkelos," 121222. Die Paraphrase Onkelos allein, ohne den hebräischen Text beigeschrieben, war im Mittelalter nicht selten. Die Pariser Bibliothek und das Londoner British -

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