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Der Israelit · 1865-09-27 · Heft 39 (27.9.1865) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 39 (27.9.1865)
Date
1865-09-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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565 Artikel „R. Meschullam der Große," die Stelle des R. Gerson Maor Ha-Gola, die im Opi>2 '22V §11 verstümmelt ist, vollständig. Die Festgebete des N. Kalonymos sind, in der Länge der Zeit, verloren gegangen; seine Nechtsgutachten hingegen haben sich Lheilweise erhalten. Vergl. O'^iQ2p O'ditt^ 2121V2, Nr. 106 bis 119; 2ivp2 2SO, Seite 12 o. und 76 ä; ^212^12 ri"?L7, Nr. 700; Hagahot Maimoni 2iV'tt 212^2 Cap. 19 u. s. w. R. Kalonymos 1H. aus Lucca starb um's Jahr 978; in seiner Zeit kam von Frankreich nach Mainz R Abun der Große, von den Nachkommen N. Joseph's ben R. Simon aus Maus. Ein anderer Rabbiner, der damals in Mainz lebte, war N. Jehuda, der Stammvater des berühmten R Elasar aus Worms. Diese zwei Rabbiner bildeten mit den obengenannten Brüdern N. Jekutiel und R. Jthiel das Rabbinat in Mainz, nach der Abreise des R. Kalonymos nach Frankreich. An ihrer Spitze stand ein Franzose, der aus der Vergessenheit gezogen zu werden verdient. Wir meinen N. Lion, den Lehrer N. Gerson's Maor ha- Oola, der ihn sehr lobend erwähnt. '22 ptt'2 <2 rin 2x12 'att . . . xrsiO ,222 '2ioi?2 212 '^2 .1'.-! 12122 X7S1O '2 ,'p 2O2V ptt'!? ^2 '->2-,. Vergl. Nga. R. Meir von Rothenburg Nr. 261. Unter dem Namen N. Lion führt ihn auch das 21OP2 222 Seite 56 b. an; während das 02222 ->22 ihn bald N. Lion Li, z. B. Seite 18 ä. pp 2'2O2 'OIix'i> N'22 ttL^a22 22kl, und bald N. Lionti ha Cohen nennt, wie Seite 47: 52i 2211 pp 2'2O2 p"d 1222 'Oux'p ia'22. Sein hebräischer Name war R. Jehuda ben Me'ir ha-Co Heu, wie aus dem xim '2pV zu ersehen ist. Jedoch ist im gedruckten Schaare Dure diese Stelle verdorben uns wir lassen sie hier, nach einer alten Handschrift, die wir besitzen, folgen:;2i v1V2a ^2 pV 122 122.2 1P!2 2'XO 22 2212' ^2 POS g'OIII'7 ^2 2N2O 2'2V 2^2 21X2. Wie M2N sieht, wurde der französische Name Lion oder Lionti verdeutscht in Lö menten. Zur Zeit N. Lion's waren noch zwei junge Nabbinen in Mainz, nämlich N. Josua und R. Isaac, die Söhne des N. Abon des Großen Der Erstere war der Vater eines N. Isaac, der jung starb, und der zweite hatte einen Sohn Namens R Simeon, der sehr berühmt wurde und mit R. Meschullam dem Großen in brieflicher Verbindung ftand. Dieser R. Meschullam war der Sohn des N. Kalonymos HI., der wie sein Vater Mainz verließ. Aus seinen vielen Nechtsbescheiden geht hervor, daß er mit den Rabbinen der Gemeinden Narbonne, Arles und Mainz in Briefwechsel stand. Er lebte in Spanien, namentlich in Zalkona, einem Orte in Catalonien, wie vr. Grätz, nach O2122P 221X) 2121V2. Nr. 61. richtig muthmaßt. Denn daß R. Meschullam II. in Spanien lebte, beweist sein Auftreten gegen die Karaim, welche dort sehr verbreitet waren, während es in Deutschland und Frankreich keine gab. Vergl. Semag pix7, Nr. 66: 2'22 2'V21 1P2V22 121P22 V'X ttU' 7tt O'2Q1X 2'PV' 2X12^2 22'2'V 21.2P.2p O122lpp '222 2i>1VV 521 i>xpi2'i; Sefer Chasidrm, Nr. 1147: 2x1 2122 pp'i>22 2^'XV PINdp 2plV2 2'22 2"V2 221V22 ^>22 VX 12P22 ttp P1OS2 221XV 2O2 22 V2 2.2*222 521 22V2 O1'2 O2'212V1V. Die zahlreichen Festgebete R. Meschullam's sind bekannt; schon R. Gerson Maor Ha-Gola erwähnt sie in einem Rechtsgutachten nebst denen seines Vaters R. Kalonymos. Seine eigenen Worte lauten: '2 mi 2'pg22 p2i? 21212p 2"S1 2'2 bl2ü 222V 2P2V O122li>p 21'^ 2212p 2"21 2'2 bl22 222V 2P2' 22 2pV2 ^21 .... 521 2122. Das heißt: „. . . Und auch von R. Kalonymos haben wir gehört, daß er ein großer Gelehrter war, und Festgedichte auf alle Festtage gedichtet hat . . . R. Meschullam, seinen Sohn, kennen wir als einen großen Gelehrten, der er war. Er dichtete ein Festgebet für den Versöhnungstag u. s. w." E. Carmoly. (Forts, folgt.) Zeitungsnachrichten und Corresporr» denzeu. Preußen. Münster (Westphalen), im September. Herr Oberrabbiner Sutro hat nachstehende Vorstellung dem k. pr. Staatsministerium überreicht: „Einem Hohen Königlichen Staats- Ministerium wird es nicht unbekannt sein, daß meine Petition um die Verwirklichung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Jaden von dem Hause der Abgeordneten wiederholentlich und noch jüngst in der Sitzung vom 17. Juni o. der Königlichen Staats-Negierung zur Berücksichtigung überwiesen ist. Ich hege das feste Vertrauen, daß ein Hohes Königliches Staats-Ministerium es nicht ungütrg aufnehmen wird, wenn ein einundachtzigjähriger Greis, der in der Treue gegen seinen Glauben und sein Amt als Ober-Rabbiner ergraut ist, sich jetzt noch persönlich mit der ganz gehorsamsten Bitte an Hochdasselbr wendet, daß es endlich die so vielseitig erbetene, durch die Humanität gebotene, durch di? Verfassung garantirte Gleichberechtigung der Juden mit allen übrigen Staatsbürgern dadurch verwirklichen wolle, daß es jüdische Bewerber zu alle» denjenigen Aemtern zu-

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