Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1865)
- Date
- 1865-08-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage z« Nr. 32 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. Der Israel. Kirchengemeinde Archshofen hat unser König Karl drei Kronleuchter für die neur»staurirte Synagoge als Geschenk huldreichst zu verwilligen geruht, und die Filialgemeinde Wiesenbach erhielt zu den Kosten der Erwerbung und baulichen Einrichtung ihres Schul- und Gotteshauses einen Staatsbeitrag von 200 fl. —Im St ftungsrath zu Stuttgart wurde die Angelegenheit der Theilnahme eines Israeliten, Mitgliedes des Bürgerausschufses, an dem gemeinsamen Stiftungsrathe, welche inzwischen auch in der Abgeordnetenkammer zur Verhandlung gekommen und abgewiesen worden ist, mit großer Stimmenmehrheit dahin erledigt, daß diese Theilnahme nicht zu beanstanden sei. — Ueber die Kammerverhandlnne, welche zugleich die Civil- und Mischehe betraf, wird besonderer Bericht erstattet werden. — In Laup Herrn haben die Israeliten der dortigen kleinen protestantischen Gemeinde zu dem Bau einer Kirche (!) 218 fl. beigcsteucrt. — In Buchau, wo die Israel. Gemeinde demnächst Orgel und Organist erhält, sucht man doch einen Cantor, der zugleich C chochet st in und einen moralischen und religiösen Lebenswandel führen muß. Ooutraäietio i» säseciv! — In Stuttgart macht eine frivole Aeußerung des Schnir-Nabbi über die Bedeutung des unter frommen Inden viel Aergerniß und mag die Ursache werden, das sabbatliche Conventikcl, obschon von Orthodoxen ins Leben gerufen, wieder ersterben zu lassen, bis geeignetere Kräfte zur Leitung desselben zu gewinnen sein werden. Solche Männer, mit jeder Partei liebäugelnd, sind auch ein Widerspruch mit der Zusammenkunft und ihren Zwecken?'pn NLvb ib na xwnbr — In Heilbronn berichten die Lokalblätter über einen Streit des orthodoxen Kirchcnvorsteheramts mit der resormirendcn Oberkirchenbehörde, welche den Lieblingswunsch ihres Schützlings gern erfüllen, nämlich den doctorirten Rabbiner vom Lande in die Stadt versetzen möchte, wo es irreligiöse Gesellschaften, Nedouten und Theater gibt. Die Vorsteher scheinen der jungen Stadtgememeinde Steuerkrüfte nicht bloß schonen, sondern die Stelle iu diesem Falle zur neuen Bewerbung ausschreiben lasten zu wollen, um tüchtige und fromme Candidaten zur Meldung zu veranlassen. Das zwischenzeitige Provisorium ist höchst unerquicklich. — In Eßlingen ist dem Israel. Waiienhans W^Helmspflege durch Ministerialversügung vom 16. März d. I. die Postportofreihcit im Verkehr mit andern hiezu berechtigten Behörden und Aemtern zu Therl geworden. Auch die Rabbinate, israel. Kirchenvorsteherämter und rsr. Kirchengemeindepfleger genießen jetzt, erstere schon längst, die Postportofreiheit in ihrem amtlichen Verkehr unter sich und mit allen Aemtern des Landes. — In Ulm hat das K. Ministerium den Recurs wegen Herstellung eines rituellen Bades verworfen, weil es dem freien Ermessen der Kirchenvorsteherämter überlasten sei und weil nicht nachgewiesen sei, inwiefern die in Ulm bestehenden Badeeinrichtungen (Wannenbad) den religiösen Vorschriften nicht entsprechen. Der Necurrent wird nun wohl Gutachten von europäischen rabbinischen Autoritäten beibringcn muffen, um zu beweisen, daß ein Wannenbad nicht den religiösen Vorschriften entspreche. Man ist begierig, welchen Verlauf die Sache noch nehmen werde, und erwartet von der frommen Energie des Klägers eine beharrliche Verfolgung des Zieles. Später mehr hierüber. — Aus Württemberg. Soeben ist der Bericht der staatsrechtlichen Commission der zweiten Kammer über die Frage der Zulassung der Israeliten zu den Verhandlungen der Stiftungsräthe erschienen, Berichterstatter ist Freiherr v. Ge mm in gen. Der Antrag der Commissionsmehrheit (Duvernoy, von Hierlinger, Mittnacht, von Wiest und von Gemmingen) lautet aus Uebergang zur Tagesordnung. Em Mitglied, Holder, beantragt: Die Kammer wolle in Anerkennung des den Israeliten zustehendcn Rechts die Regierung ersuchen, denselben, insoweit es sich nicht um Stiftungen für gottesdienstliche Zwecke handelt, die Theilnahme am Sliftungsrathe und Kirchenkonvente zu gestatten. — lieber das weitere Gesuch der Israeliten von Ulm über Aufhebung des Eheverbots zwischen Christen und Juden will die Commission einstimmig zur Tagesordnung übergehen, da dasselbe erst vor kurzer Zeit Gegenstand eingehender Prüfung war und der Beschluß der zweiten Kammer auf Abschaffung des gedachten Eheverbots an dem Widerstand der ersten Kammer scheiterte. Ein drittes Gesuch endlich wünscht, daß den Israeliten die Eingehung der Cioilehe unter den gleichen Bedingungen wie den christlichen Staatsangehörigen gestattet werde. Diese Bitte der Israeliten von Ulm will die Commission der Regierung zur Berücksichtigung empfehlen. (Schw. Z.) Stuttgart, 28. Juli. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer wurde die gestern begonnene Berathung über die Frage von der Zulassung der Israeliten zu den Verhandlungen der Stiftungsräthe fortgesetzt und zu Ende geführt. Der Commissionsantrag ging auf Tagesordnung. Holder stellte den Antrag auf eine entsprechende Bitte an die Regierung.