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Der Israelit · 1865-08-02 · Heft 31 (2.8.1865) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 31 (2.8.1865)
Date
1865-08-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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433 Diese jedoch schickten eine Deputation an den Papst Gregor XVI., der sehr wohlwollend gegen sie war und alsbald durch den Cardinal Spinola dem Staatssecretär und außerordentlichen Commistarius der päpstlichen Gesandtschaft in der Residenz zu Bologna den Befehl ertheilte, die Wiederherstellung der Thors zu unterbrechen. Der Erzbischof Bilonardi kümmerte sich jedoch wenig um diesen Befehl, indem er einfach vorgab, daß er nur die Befehle des Jesuitengerichtes, des heiligen Nathes, anerkenne. Desselben Tages noch ließ er die Thore vom jüdischen Friedhofe wegnehmen und sie an ihrer alten Stelle befestigen und legte den Juden noch die Last auf, den Kerkermeister, d. h. den Thürhüter, auf eigene Kosten zu besolden. Dieser lächerliche Act allein ist schon Probe genug für alle Neckereien, welche die unglückliche Bevölkerung in den päpstlichen Staaten zu erdulden hatte, und denen sie noch heute ausgesetzt ist. In der letzten Zeit hat man einige Bewilligungen ertheilt, eine kleine Anzahl Magazine außerhalb des Ghetto's in den diesem Stadtviertel benachbarten Straßen anzulegen. Doch kann Niemand außerhalb dieses Ortes, der 4300 Seelen auf einem sehr geringen Raume einschließt, wohnen, während die Stadt Nom so groß ist und so viele leere und unbenutzte Plätze enthält. Der Jude muß aber im Mißgeschick und im Schmutz verkommen, um ein Gegenstand der Verachtung für Alle zu werden, ferner um ihn selbst glauben zu machen, als sei er zu einem solchen Loose bestimmt. Indessen ist G. s. D. trotz des päpstlichen Segens urdi 6t orbi Nom doch nicht mehr die Welt, und die modernen Völker, gerecht und menschenfreundlich zu gleicher Zeit, geben nicht mehr ihre Gesetze nach dem System, das in der Hauptstadt der katholischen Christenheit vorherrscht. Vis zu der jüngsten Zeit waren die Juden immer nur auf ein Jahr in Nom geduldet, und mußten sich am Fastnachts-Sonntag im Capitol, der Wohnung des Senators, einfinden, um mit den unterwürfigsten nnd entwürdigendsten Gebräuchen um die Erlaubniß nachzusuchen, noch ein Jahr lang im Ghetto eingeschlossen bleiben zu dürfen, was ihnen dann auf eine nichts weniger als gnädige Weise durch Ceremonien, die sie in ihren eigenen Augen verächtlich erscheinen lasten mußten, gewährt wurde. Der Papst Paul III. hatte selbst die Güte, die Juden mästen zu lasten, die dann, wie später die Pferde Barberini, längs des Corso zur Belustigung des Volkes und des päpstlichen Hofes laufen mußten. Um die Erlaubniß des Aufenthaltes zu erhalten, müssen die Juden 14,000 Piaster (3500 fl. rh.) für die Unterhaltung des Hauses der Neubekehrten (Oass. äei Eataedurvev!) zahlen. Der Ursprung dieser Auflage ist sehr drollig. Der Papst Urban VIII. wollte einen getauften Juden belohnen, nannte ihn Mastarano von Mantoue für ein Buch, das er gegen seine früheren Glaubensgenosten veröffentlicht hatte, und fand nun nichts Passenderes, als die Juden von Rom zu verpflichten, diesem würdigen Manne die Summe von 6000 Piastern zu zahlen, die er nach dessen Tode derjenigen von 8000 Piastern hinzufügte, welche der Papst Clemens VIII. für das Erziehungshaus der getauften Juden bedungen hatte. Die Direktion dieser Anstalt hat sogar die Güte, bei der jüdischen Gemeinde, die „so reich und so wenig mit Abgaben belastet ist" — es sind nicht mehr als 210 Seelen unter einer Bevölkerung von 4000, die in der Liste der Bedürftigen verzeichnet sind — um die Bestreitung der Kosten für die Nahrung und den Unterhalt derjenigen nachzusuchen, die ihr die römischen oder fremden Israeliten in der Anstalt verursachen. Nach einem Aufenthalt von vierzig Tagen werden diese armen Proselyten, wenn sie unglücklicherweise einmal das unüberlegte Wort, sich taufen lasten zu wollen, ausgesprochen haben, gezwungen, es vollziehen zu lasten, auch wenn sie nicht mehr Christen werden wollen. Die armen Juden sind dann gezwungen, die Kosten für das, was ihnen ein Gräuel ist, zu tragen. Welche Ungerechtigkeit und Grausamkeit l Man muß jedoch vorsichtig sein, mein theurer Sohn, und wir thun gut, uns die Worte des deutschen Dichters ins Gedächtniß zu rufen: „Wir befinden uns vor einer Gottheit, die die Nathschläge so vieler menschlicher Seelen verbinden aber auch auflösen kann!" Ich würde selbst lachen über diese Maßregeln, wenn es nicht so sehr betrübend wäre, die Abkömmlinge des Hauses Israel, die man in allen Bullen und apostolischen Briefen zu verherrlichen sucht, so entwürdigen zu sehen. Um das Maß voll zu machen, ist es den Juden untersagt, sich zu belehren und die öffentlichen Unterrichtsanstalten zu besuchen. Man hat jedem Sohn Abrahams, Jizchaks und Jacobs den Zutritt untersagt, damit nur keine Kenntniß in seine Seele gelange, die doch nach dem Ebenbilde Gottes geschaffen ist. Man sucht die Nachkommen eines Stammes, der stets ruhmreich war, wirklich verachtungswürdig zu machen, um dann die Ausnahmsgesetze, mittelst welcher man sie niederzudrücken sucht, zu beschönigen. Wenn man einigen armen jungen Leuten erlaubt, die medicinische Facultät zu besuchen, so erhalten sie kicht wie die anderen Aerzte ein Diplom sondern nur dre einfache Erlaubniß, ihre erworbenen Kenntnisse im Ghetto an den Körpern kranker Juden zu verwerthen. Diese beschränkende Maßregel hat nichtsdestoweniger viele Päpste nicht daran verhindert, zu ihrer Hilfe jüdische Aerzte zu berufen, und Gregor XVI. ließ sich sogar durch einen fremden jüdischen Arzt behandeln. Jede freie Kunst, jedes Handwerk — die Weberei und einige andere ausgenommen —kann durch einen Juden nicht gehandhabt werden; der Handel, und dies nur der

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