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Der Israelit · 1865-07-26 · Heft 30 (26.7.1865) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 30 (26.7.1865)
Date
1865-07-26
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Rußland und Polen. Petersburg. Nach einem Beschlüsse des Reichsraths dürfen jetzt auch graduirte Aerzte israel. Glaubens in die russische Annee als Militärärzte eintreten. Dagegen muß jeder Arzt, der das 60. Lebensjahr vollendet, seinen Abschied aus dem Militär nehmen. Warschau, 12. Juli. Unser Ober-Polizeimeister hat sich bemüßigt gesehen, geg cn die jüdischeTracht ein warnendes Nescript zu ertasten und mit handgreiflicher Geltendmachung der betreffenden Nicolausffchen Vorschriften in dieser Angelegenheit zu drohen. General Berg beeilte sich, noch vor Verwirklichung der Drohung den Ober-Polizeimeister zu dementiren, indem er diese Maßregel im vLiennilv vom 10. erläutert. Das originelle Dementi lautet: „Beim Leien des O-üsnnik Nr. 139 geruhete Se. Excellenz der Statthalter auf einen darin enthaltenen Befehl des Ober-Polizeimeisters in Betreff der Beobachtung des Anstandes im Anzuge von Seiten der Israeliten, seine Aufmerksamkeit zu wenden. Se. Excellenz findet, daß die Verordnung der höchsten Behörde, welche jenen Befehl hervorgerufen hat, jedwede Unanständigkeit und Unart der Kleidung im Allgemeinen von den öffentlichen Orten zu entfernen bezweckte, sowohl von Seiten der Israeliten, wie auch von Seiten aller anderen Einwohner der Stadt, zu welchem Stande und zn welcher Nationalität sie gehören mögen. Die Beobachtung des gebührenden Anstandes hierin, um dem Publikum jedes Aergerniß zu ersparen, ist der strengen Aufsicht der Polizei anbesohlen; es ist also nicht nöthig, gegenwärtig irgend welche besondere Mittel, die Israeliten besonders betreffend, anzuordnen, was hiermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht wird." Dieses Dementi erfuhren die Israeliten gerade am und es war auch höchste Zeit; denn auf den folgenden Tag hatte der Ober-Polizeimeiftcr! Execution auf offener Straße angekündigt. Man kann sich die Freude der alten wettergebräunten Männer denken, daß ihnen die „Ecken des Bartes nicht verdorj den" und das „Schubez" nicht genommen wurde.! Von der ausgeschriebenen Recrutirung sind alle! christl. Geistlichen frei; die Zahl der Rabbinen jedoch, > welche befreit sind, ist beschränkt, und auch diese sind > nur unter den zeitweilig Freien aufgeführt; dagegen! sind hinwiederum diejenigen, welche unserer heil. Nei ligion abtrünnig wurden, frei. — Bei der Zählung rc.! behufs der Aushebung sind unsere Glaubensgenossen! von der christl. Bevölkerung abgesondert. (Fr. Z.)! Amerika. St. Louis. Nachdem „St. Louis Democrat" fochten in den Reihen der vereinigten Staaten ungefähr 40,000 israel. Soldaten. Dazu lieferte Ohio 12.000, New-York 10,000. Illinois 5000. Michigan und Wisconsin zusammen 9600. Ueberdies gründeten die israel. Einwohner dieser Staaten 5 Anstalten für Invaliden, ihre Wittwen und Waisen. Diese wohlthätigen Institute sind: hier, in New-York, Philadelphia, Cincinnati und Chicago. — Kaiser Maximilian macht bekannt, daß er sich in religiöse Angelegenheiten der Mexikaner nicht mischen werde. ^Washington Ein hiesiges Lokalblatt berichtet eine patriotische Handlung eines Glaubensgenossen, die wegen ihrer Originalität das größte Aufsehen erregte. Herr Heinrich Heynemann, ein geborner Münchener, hatte das Gelübde gethan, sich zu Fuß von Richmond hieher zu begeben, sobald dieser sein Aufenthaltsort von den Truppen der vereinigten Staaten genommen sein würde. Als dieser Fall eintrat, erfüllte er sein Gelübde pünktlich und durchwanderte die 550 engl. Meilen, ein Sternenbanner in der Hand. — (Soeigenthümlich diese Handlung ist, so zeugt sie doch hinlänglich von dem Patriotismus unserer Glaubensgenossen jenseits des Oceans. — Red.) Baltimore. Die hiesige Stadt zählt bei einer Einwohnerzahl von ca. 300,000 Seelen ungefähr 12,000 Israeliten zu ihren Bürgern. Von diesen gehören aber nicht Alle zu den 4 Gemeinden, welche hier bestehen. Jede Gemeinde bestellt aus Mitgliedern, welche durch regelmäßige Beiträge die Kosten der Gemeindeanstalten anfbringen. und aus „Sitzbaltern", welche nur ihre Stände bezahlen. Der Gehalt des Rabbinen, Vorbeters rc., die Baukosten der Synagogen werden von der Stadtgemeinde bestritten. Unter den 4 Gemeinden (Nidcbe-Jisrael, Oheb- Jisrael, Oheb-Schalom und Har-Sinai) ist nur die erste streng-orthodox; die folgenden neigen sich immer mebr der Reform Zu, bis in der nur 60 Mitglieder zählendenGemeindeHar-Sinai die äußersteNeologie vertreten ist. Die orthodoxe Gemeinde nun ist schon seit einigen Jahren ohne Rabbinen, so daß der Vorbeter, Herr M. Leucht aus Darmstadt, bei Trauungen die Funktionen desselben verficht.*) Die Gemeinde hat Corporationsrechte und kann mit voller Freiheit ihre Beamten autonom ernennen. lNach den „Arch. isr.") *) Ob Herr Leucht rcligicnsgcsetzlich dazu befäbigtist, wissen wir nicht. Jedenfalls müssen wir die strenge Ortlodoxic der Gemeinde in Frage stellen, da die Original-Korrespondenz dieser Ncchrickt noch dir Worte beifügt: „Dies (Copuliren) ist hier die einzige Funktion des Nabbincn. — Rcd Hierzu eine Beilage. Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hosbuchhandlung. — Dampf - SÜW erpressend ruck von I. Gottsteben in Mainz.

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